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   KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08   

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https://dejure.org/2009,13535
KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08 (https://dejure.org/2009,13535)
KG, Entscheidung vom 18.05.2009 - 8 U 190/08 (https://dejure.org/2009,13535)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 8 U 190/08 (https://dejure.org/2009,13535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streit um unklare Klausel im Mietvertrag - Der Vermieter muss den Mieteranwalt bezahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit formularmäßig abgefasster Renovierungsklauseln in Mietverträgen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Forderung auf - nicht geschuldete - Schönheitsreparaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung von Renovierungsklauseln durch einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unzulässig Schönheitsreparaturen verlangt - Vermieter muss Anwaltskosten des Mieters zahlen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unstatthafte Aufforderung zur Durchführung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverwaltung pocht auf nichtige Klausel im Mietvertrag: Vermieter muss dem Ex-Mieter Anwaltskosten ersetzen

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Haftung des Vermieters für fehlerhaften Hinweis zur Renovierungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei Berufen auf unwirksame Dekorationsklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss Mieter Rechtsanwaltskosten für die Überprüfung einer Renovierungsklausel bei unberechtigter Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen erstatten - Mieter durfte Anwalt zur Überprüfung der Rechtslage beauftragen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Ersatz von Anwaltskosten für den Mieter? (IMR 2009, 297)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2688
  • NZM 2009, 616
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08
    Damit verlangte die Hausverwaltung vom Kläger etwas, was nach dem Mietvertrag nicht geschuldet war, so dass eine den Beklagten nach § 278 BGB zuzurechnende Pflichtverletzung i. S. d. § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB vorlag (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.1.2009 -VZR 133/08, NJW 2009, 1262, Rn. 17 und 18).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 238/93

    Umfang des Formzwangs

    Auszug aus KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08
    So Ist es in der Regel bei der Beurteilung der Wirksamkeit formularmäßig abgefasster Renovierungsklauseln in Mietverträgen: es ist jedenfalls für den juristisch nicht vorgebildeten Mieter nicht von vorneherein klar, ob eine Verpflichtung zur Vornahme der entsprechenden Arbeiten besteht oder nicht (vgl. zur "Eindeutigkeit" BGH, Urt. v. 8.11.1994 - VI ZR 3/94, NJW 1995, 448, 447 I. Sp.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08
    So Ist es in der Regel bei der Beurteilung der Wirksamkeit formularmäßig abgefasster Renovierungsklauseln in Mietverträgen: es ist jedenfalls für den juristisch nicht vorgebildeten Mieter nicht von vorneherein klar, ob eine Verpflichtung zur Vornahme der entsprechenden Arbeiten besteht oder nicht (vgl. zur "Eindeutigkeit" BGH, Urt. v. 8.11.1994 - VI ZR 3/94, NJW 1995, 448, 447 I. Sp.).
  • OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09

    Aufklärungsverschulden einer Bank

    Die Klägerin weist zu Recht darauf hin, dass in mehreren Parallelverfahren auch andere Gerichte insoweit einen Schadensersatzanspruch verneint haben (OLG Koblenz vom 06.03.2008, Az. 2 U 918/06; OLG Bamberg Beschluss vom 21.07.2008, Az. 3 U 43/08; OLG Bamberg vom 25.03.2009, Az, 8 U 190/08; OLG Frankfurt/Main, Az. 3 U 133/08 vom 08.07.2009).

    Rechtsprechung und Literatur halten insoweit Toleranzen zwischen einer Kostenschätzung und den tatsächlichen Baukosten in einem Bereich von 25 - 30 % für hinnehmbar (OLG Bamberg vom 25.03.2009, Az. 8 U 190/08 auf Seite 8 mit Hinweis auf OLG Stuttgart, BauR 1977, 426).

  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09

    Geltendmachung von Einwendungen aus einem kreditfinanzierten Beitritt zu einer

    Das OLG Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 25.03.2009 (Az. 8 U 190/08) die Revision nicht zugelassen, weil "die Rechtssache keine neue, entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hätte" (vgl. Bl. 697 GA).

    Die ausstehende Entscheidung des BGH (Az.: XI ZR 176/09) über die dort anhängige Nichtzulassungsbeschwerde vom 07.09.2009 (Anlage BK 11) in Sachen OLG Bamberg (Urteil vom 25.03.2009, Az: 8 U 190/08) ist weder vorgreiflich noch wäre dadurch die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache i. S. v. § 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gerechtfertigt.

  • OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 8 U 190/09

    Widerspruch zwischen Baubeschreibung und Ausführungsplänen

    OLG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2020 - 8 U 190/08.
  • LG Berlin, 21.04.2010 - 67 S 460/09

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Anwaltskosten=Schadensersatz?

    Vielmehr schließt sich der Einzelrichter der Meinung des Kammergerichts (Urteil vom 18. Mai 2009, Az.: 8 U 190/08, GE 2009, 1044) an, dass das Verlangen vertraglich nicht geschuldeter Leistungen eine Pflichtverletzung darstellt, gegen die die Kläger hier insbesondere deshalb anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen konnten, weil der Beklagte auch auf ausdrückliche Hinweise zu den unwirksamen Klauseln nicht von seinem Verlangen abrückte.
  • LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10

    Wand eingerissen - Vermieter darf kündigen!

    Die Kammer sieht hierin, da die Rechtslage nicht zweifelhaft ist, auch keinen Grund für die Annahme eines schuldausschließenden Rechtsirrtums - die Beklagten sind des Lesens mächtig und hätten sich nur § 17 des Mietvertrages vergegenwärtigen müssen - und weist im übrigen darauf hin, dass sich die Beklagten ein etwaiges schuldhaftes Verhalten des Mieterbundes nach § 278 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. auch BGH, NJW 2007, 428, Juris Nr. 15; KG, NJW 2009, 2688, Juris Nr. 8; Staudinger-Rolfs, a. a. O., § 573 Rdnr. 42).
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