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   KG, 18.05.2010 - 14 AktG 1/10   

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https://dejure.org/2010,25270
KG, 18.05.2010 - 14 AktG 1/10 (https://dejure.org/2010,25270)
KG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 14 AktG 1/10 (https://dejure.org/2010,25270)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 14 AktG 1/10 (https://dejure.org/2010,25270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Freigabe der Handelsregistereintragung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit Gestattung der Leistung eigenkapitalersetzender Mittel als Sacheinlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des reinen wirtschaftlichen Interesses unter Außerachtlassen der gerügten Rechtsverstöße gegen die Unternehmensnachteile und die Nachteile der übrigen Aktionäre i.R.e. Interessenabwägung bei Entscheidung über einen Freigabeantrag; Maßgeblichkeit des ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot bei nur einzelnen Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingeräumter Wahl zwischen Bar- und Sacheinlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    AktG §§ 53a, 186
    Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot bei einzelnen Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingeräumter Wahl zwischen Bar- und Sacheinlage

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1849
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 06.12.2010 - 23 AktG 1/10

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Urkundlicher Nachweis des unstreitigen

    Denn den früheren Freigabeverfahren - KG 14 AktG 1/09 und KG 14 AktG 1/10 - lagen Beschlüsse anderer Hauptversammlungen zugrunde, so dass andere Haltezeiträume maßgeblich waren.

    Maßgebend für die Abwägung der wirtschaftlichen Interessen und der dabei zu beachtenden finanziellen Lage der Antragstellerin ist ausschließlich der letzte Jahresabschluss (KG, Beschluss vom 18.5.2010, 14 AktG 1/10, S. 7), gegen den die Antragsgegnerin im Einzelnen keine substantiierten Einwendungen erhoben hat.

    Soweit danach die Möglichkeit verbleibt, dass die zweite Hälfte der Stückaktien erst später gezeichnet wird, erachtet der Senat diesen Mangel jedenfalls nicht als so krass rechtswidrig, dass eine Eintragung und damit eine Durchführung des Beschlusses für die Rechtsordnung unerträglich wäre (vgl. auch KG, Beschuss vom 18.5.2010, 14 AktG 1/10).

    Der Umstand, dass mit ihnen im laufenden Geschäftsbetrieb offene Verbindlichkeiten der Gesellschaft befriedigt und sie damit auch zur Tilgung offener Bankverbindlichkeiten, hier vor allem der Kreditforderungen der C. S. aus deren Zwischenfinanzierungsdarlehen, eingesetzt werden können, hindert - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - die freie Verfügbarkeit i.S.d. § 36 Abs. 2 AktG nicht (vgl. BGH NJW 1991, 226, 227; BGH NZG 2005, 976, zitiert nach juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 18.5.2010, 14 AktG 1/10).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    Dem Interesse der Antragsgegner am Schutz vor einer Verwässerung ihrer Beteiligung ist durch das - hier zwar nur mittelbar gewährte, aber nicht beschränkte - Bezugsrecht im Normalfall hinreichend Rechnung getragen (KG, AG 2010, 494 [juris Rz. 27]; KG, AG 2010, 497 [juris Rz. 26]).
  • KG, 25.03.2021 - 12 AktG 1/21

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Selbst ein Rechtsverstoß gemäß § 241 AktG, der zur Nichtigkeit und nicht nur zur Anfechtbarkeit des angefochtenen Beschlusses führt, würde nicht zwingend eine besondere Schwere im Sinne von § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG rechtfertigen (KG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 14 AktG 1/10 -, Rn. 30 , juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 6 AktG 1/18
    Es handelt sich um keine schwere Rechtsverletzung, wenn einzelne Fragen von Aktionären in der Hauptversammlung zu Unrecht teilweise nicht oder nicht erschöpfend beantwortet worden sind (vgl. etwa KG, Beschl. v. 18.05.2010, 14 AktG 1/10, juris Rz. 37 = AG 2010, 494 ff. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.02.2010, 5 Sch 2/09, Rz. 72 = AG 2010, 596 ff.; Schwab in: K.Schmidt/Lutter, a.a.O. § 246a Rz. 24.).
  • OLG Köln, 13.01.2014 - 18 U 175/13

    Sanierungskonzept der Solarworld AG ist freigegeben

    Dass ein Rechtsverstoß zur Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses führt, begründet nicht zwingend dessen besondere Schwere im Sinne von § 246a Abs. 2 Nr. 3 AktG (KG, Beschluss vom 18.05.2010 - 14 AktG 1/10, AG 2010, 494-497, zitiert nach juris, Rn. 30).
  • OLG Köln, 05.05.2014 - 18 U 28/14

    Freigabe eines Hauptversammlungsbeschlusses über die Übertragung der Aktien der

    Nicht einmal die Nichtigkeit eines angefochtenen Beschlusses führt zwingend zu der für die (Nicht-)Freigabe maßgebenden besonderen Schwere des zugrunde liegenden Rechtsverstoßes (vgl. Senatsbeschluss v. 13.01.2014 - 18 U 175/13 -, juris Rn. 27; KG, Beschluss vom 18.05.2010 - 14 AktG 1/10 -, juris Rn. 30); erst recht gilt das für Mängel, die nur die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses zur Folge haben.
  • LG Stuttgart, 02.08.2022 - 31 O 135/21

    Aktienrechtliche Beschlussmängelklage: Aussetzung nach Einberufung einer neuen

    Als "Privataktionär" angesehen wird eine natürliche Person, die keine weiteren Beteiligungen als die an der Aktiengesellschaft hat (KG Berlin, Urteil vom 18. Mai 2010 - 14 AktG 1/10 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Hamm, 05.05.2014 - 18 U 28/14

    Voraussetzungen für die Freigabe eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    Nicht einmal die Nichtigkeit eines angefochtenen Beschlusses führt zwingend zu der für die (Nicht-)Freigabe maßgebenden besonderen Schwere des zugrunde liegenden Rechtsverstoßes (vgl. Senatsbeschluss v. 13.01.2014 - 18 U 175/13 -, juris Rn. 27; KG, Beschluss vom 18.05.2010 - 14 AktG 1/10 -, juris Rn. 30); erst recht gilt das für Mängel, die nur die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses zur Folge haben.
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