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KG, 18.05.2010 - 4 Ws 53/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- KG, 18.05.2010 - 4 Ws 53/10
- VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
- KG, 24.02.2012 - 4 Ws 53/10
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der …
Der Beschluss des Kammergerichts vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - 1 AR 700/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinenGrundrechten auf Schutz seiner Privatsphäre (Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB) und auf Schutz seines Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses(Art. 16 VvB), soweit darin die Beschwerde gegen die vom Landgericht Berlin am 23. Dezember 2009 angeordnete Überwachung derBesuche und Telekommunikation sowie des Schrift- und Paketverkehrs verworfen worden ist. - KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12
Zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen
Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH, StV 2011, 165; Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 Rn. 5f. m.w.Nachw.). - KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
Beschränkungen in der Untersuchungshaft
Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - und vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris];… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).