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   KG, 18.05.2022 - Verg 7/21   

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https://dejure.org/2022,14423
KG, 18.05.2022 - Verg 7/21 (https://dejure.org/2022,14423)
KG, Entscheidung vom 18.05.2022 - Verg 7/21 (https://dejure.org/2022,14423)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 (https://dejure.org/2022,14423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung für ein Beschwerdeverfahren Kostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges einer Beschwerde Unzulässige Gewährung einer Akteneinsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nochmal: Geschwärzter Vortrag wird nicht berücksichtigt!

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Geschwärztes" darf von den Nachprüfungsinstanzen nicht berücksichtigt werden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwärzter Vertrag wird nicht berücksichtigt! (VPR 2022, 113)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwärzter Vortrag wird nicht berücksichtigt! (IBR 2022, 474)

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Einsicht in als

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.

    Eine Relativierung dieses grundlegenden Verfahrensprinzips durch Abwägung mit grundrechtlich unterlegten Geheimhaltungsinteressen von Verfahrensbeteiligten kann nicht stattfinden (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20, unter IV.2. a) dd) der Gründe; Radu, VergabeFokus, 05/2021, 18, 24).

    Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20).

    Von den gemäß § 50 Abs. 2 GKG maßgeblichen 5% des Bruttoauftragswertes nach Maßgabe des Angebotes der Antragstellerin - das sind 209.865,67 Euro - entsprach es vorliegend billigem Ermessen im Sinne des § 3 ZPO ein Zehntel als Streitwert für das auf die Akteneinsicht bezogene Beschwerdeverfahren anzusetzen, mithin 20.986 Euro (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 - in einem obiter dictum möglicherweise eine andere Auffassung vertreten hat (BGH, a.a.O., juris Rn. 58), folgt der Senat dem aus den genannten Gründen nicht.

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 - in einem obiter dictum möglicherweise eine andere Auffassung vertreten hat (BGH, a.a.O., juris Rn. 60), folgt der Senat dem aus den angeführten Gründen nicht.

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.

    Der Streitwert war für das Beschwerdeverfahren gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO auf ein Zehntel des nach § 50 Abs. 2 GKG für das Beschwerdeverfahren über den Nachprüfungsantrag selbst maßgeblichen Streitwertes festzusetzen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 46).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechtehin konstitutiv ist (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42).
  • KG, 02.08.2021 - Verg 1/21

    Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Billigem Ermessen entspricht in erster Linie eine Kostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges der erhobenen Beschwerde, da auch bei einer streitigen Entscheidung nach dem Anteil des Obsiegens und Unterliegens über die Kosten zu entscheiden gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 2. August 2021 - Verg 1/21 -, juris Rn. 4).
  • KG, 08.01.2020 - Verg 7/19

    KG widerspricht BGH: Geschwärzter Vortrag bleibt unberücksichtigt!

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Diese wahren vielmehr die verfassungsrechtlichen Vorgaben und sind einer diese Vorgaben nicht beachtenden Auslegung nicht zugänglich (Senat, Beschluss vom 8. Januar 2020 - Verg 7/19 -, juris Rn. 4).
  • EuGH, 07.09.2021 - C-927/19

    Klaipedos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    In seinem Urteil vom 7. September 2021 - C-927/19 - ging es nicht um die Frage, ob und inwieweit Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens Zugang zu Sachvortrag anderer Beteiligter, die diese dem betreffenden anderen Beteiligten vorenthalten wollen, zu gewähren ist.
  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus KG, 18.05.2022 - Verg 7/21
    Auch das weitere von der Beigeladenen angeführte Urteil vom 14. Februar 2008 - C-450/06 - betraf lediglich den Umgang mit möglicherweise geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen, die dem öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabeverfahren zugänglich geworden sind und die Frage, ob und inwieweit Beteiligte in einem Nachprüfungsverfahren hierauf zugreifen können (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 39 ff., 55).
  • VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22

    Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!

    Im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) der übrigen Beteiligten bleiben diese Unterlagen bei der Verhandlung und Entscheidung der Vergabekammer unberücksichtigt (vgl. KG, Beschluss v. 18.05.2022, Verg 7/21, IBRRS 2022, 1906).
  • KG, 06.07.2022 - Verg 6/22

    Kein Einsichtsrecht in die Vergabeakten, aber in die Verfahrensakten!

    Anders als die Vergabeakten, bei denen es sich um die Behördenakten eines Beteiligten, nämlich des das Vergabeverfahren betreibenden öffentlichen Auftraggebers handelt, stehen die Akten der Nachprüfungsinstanzen den Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens ohne Einschränkung offen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 -; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 -).

    Solche sog. geschwärzten Unterlagen, wie etwa die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 19. Mai 2022 als Anlage BF 1 im Beschwerdeverfahren eingereichte Unterlage, werden indes nicht Bestandteil der Verfahrensakten der Nachprüfungsinstanzen, auf die diese ihr Verfahren und ihre Entscheidung stützen könnten, weil dies das Grundrecht der von der Kenntnisnahme ausgeschlossenen Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzen würde (Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 -).

    Geheimhaltungsinteressen der Beteiligten rechtfertigen keinen Eingriff in dieses Grundrecht, sondern gebieten allein, dass die von dem Beteiligten eingereichten Unterlagen, seinen Vorgaben entsprechend, den anderen Beteiligten oder einigen von ihnen nicht bekannt gemacht werden; dies hat dann aber zur Folge, dass wegen des Grundrechts auf rechtliches Gehör dieser Beteiligte, die entsprechenden Unterlagen nicht zum Gegenstand von Verfahren und Entscheidung der Nachprüfungsinstanzen gemacht werden können (Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 -; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 -; vgl. für die Vergabeakten auch Senat, Beschluss vom 8. Januar 2020 - Verg 7/19 -).

  • VK Bund, 14.09.2023 - VK 1-61/23

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Umfang der Pflicht zur Preisaufklärung

    Sie verweist auf den Beschluss des Kammergericht Berlin vom 18. Mai 2022, Verg 7/21.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Kammergerichts (KG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022, Verg 7/21).

  • VK Niedersachsen, 22.08.2022 - VgK-15/22

    Ausschreibung der Beschaffung von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Einsatz der

    Der jüngste Beschluss des KG Berlin ( Beschluss vom 18.05.2022, Verg 7/21 ) zur Akteneinsicht bzw. Aktenauswertung wird hier nicht angewandt.
  • VK Niedersachsen, 01.03.2023 - VgK-3/23

    Auftraggeber darf Zertifizierung vertrauen!

    Mit Beschluss vom 18.05.2022 - Verg 7/21 - hat das KG Berlin entschieden, dass Schriftsätze und sonstige Unterlagen, die Beteiligte im Vergabenachprüfungsverfahren mit der Maßgabe zu den Akten reichen, dass sie ganz oder teilweise den übrigen Beteiligten oder einem Teil von ihnen nicht zur Kenntnis gelangen sollen (sog. "geschwärzte" Unterlagen), weder Gegenstand der Akten der Vergabekammer noch Bestandteil der Gerichtsakten werden, die der Entscheidung und der Verhandlung zugrunde gelegt werden können.
  • VK Niedersachsen, 01.03.2023 - VgK-03/23
    Mit Beschluss vom 18.05.2022 - Verg 7/21 - hat das KG Berlin entschieden, dass Schriftsätze und sonstige Unterlagen, die Beteiligte im Vergabenachprüfungsverfahren mit der Maßgabe zu den Akten reichen, dass sie ganz oder teilweise den übrigen Beteiligten oder einem Teil von ihnen nicht zur Kenntnis gelangen sollen (sog. "geschwärzte" Unterlagen), weder Gegenstand der Akten der Vergabekammer noch Bestandteil der Gerichtsakten werden, die der Entscheidung und der Verhandlung zugrunde gelegt werden können.
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