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   KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19 - 162 Ss 51/19   

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KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19 - 162 Ss 51/19 (https://dejure.org/2019,20291)
KG, Entscheidung vom 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19 - 162 Ss 51/19 (https://dejure.org/2019,20291)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 3 Ws (B) 140/19 - 162 Ss 51/19 (https://dejure.org/2019,20291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVZO § 34
    Beweiswürdigung hinsichtlich der Anordnung der Inbetriebnahme eines überladenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, sodass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris m.w.N.).

    Diese sind jedoch dann nicht zwingend erforderlich, wenn sich das Tatgericht bei der Bußgeldbemessung am Regelsatz nach dem BKat orientiert, diesen lediglich um einen geringfügigen Betrag erhöht und - wie hier - keine Anhaltspunkte für ein unterdurchschnittliches Einkommen des Betroffenen vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 a.a.O.).

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 513/17

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Auszug aus KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19
    Zudem bedürfen die Feststellungen des Tatrichters einer tragfähigen Beweisgrundlage (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17 -, juris m.w.N.).
  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19
    Die Entscheidungsgründe, die als eine Einheit zu betrachten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - 3 Ws (B) 234/18 -, juris), lassen noch mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass sich die Anordnung der Inbetriebnahme des überladenen Fahrzeuges durch den Betroffenen auf den öffentlichen Straßenverkehr bezog.
  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris m.w.N.).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Nach § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG könnten im Fall der Geringfügigkeit, die bis zu einer Grenze von EUR 250,- angenommen wird (siehe KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13, juris Rn. 10, VRS 126, 103; Beschluss vom 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2015 - 2 Ss (OWi) 263/15, juris Rn. 28, OLGSt StVO 3 § Nr. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2003 - 2 Ss-OWi 288/03, juris Ls., ZfSch 2004, 283; OLG Jena, Beschluss vom 10.11.2004 - 1 Ss 264/04, juris Rn. 20, VRS 108, 220; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005 - 81 Ss-OWi 31/05, juris Rn. 15, DAR 2005, 699; KK-Mitsch, 5. Aufl., § 17 OWiG Rn. 92; so auch die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09, juris Rn. 15, NZV 2010, 42; Beschluss vom 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13, juris Rn. 42, NStZ-RR 2014, 257) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Regel unberücksichtigt bleiben und auch bei einer die Festsetzung einer die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Regelgeldbuße kann eine genaue Aufklärung der finanziellen Verhältnisse des Betroffenen entbehrlich sein, wenn sie erkennbar nicht vom "Durchschnitt" abweichen (siehe KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13, juris Rn. 10, VRS 126, 103; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.03.2019 - 2 Ss (OWi) 49/19, BeckRS 2019, 5111, DAR 2019, 403; so auch die die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11, juris Rn. 10, Blutalkohol 50, 89).
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