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   KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06   

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KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
KG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 3 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,25108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 209
  • StV 2006, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

    Auszug aus KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06
    Soweit abweichend davon die Meinung vertreten wird, für die Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts komme es lediglich darauf an, ob der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewußt gewesen ist oder nicht (vgl. OLG Brandenburg StraFO 2001, 136), kann dem entgegengehalten werden, daß § 140 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rdn. 25 a m.N.).
  • OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11

    Pflichtverteidigung: Rechtsmittelverzicht eines nicht verteidigten Angeklagten

    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    Der von einem Angeklagten in derartiger Weise abgegebene Rechtsmittelverzicht wird als unwirksam angesehen, weil sich der Angeklagte nicht mit einem Verteidiger beraten konnte, der ihn vor übereilten Erklärungen hätte abhalten können (vgl. Kammergericht NStZ-RR 2007, 209; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 25 a zu § 302).
  • KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtsmittelverzicht des nicht verteidigten

    Infolge dieser gravierenden, gemessen an den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht hinnehmbaren Einschränkung der Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers muss sein Rechtsmittelverzicht als von Anfang an unwirksam gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 - KG, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 3 Ws 355/06 -) [alle bei juris].
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