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KG, 18.07.2006 - 6 W 37/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung eines Versicherungsnehmers einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Mitteilung einer im Antragszeitpunkt bestehenden Arbeitslosigkeit und einer möglichen Arbeitsunfähigkeit; Arglist bei Verschweigen von Arbeitsunfähigkeit und von Arbeitslosigkeit bei ...
Papierfundstellen
- VersR 2007, 973
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 84/95
Versicherungsvertrag Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Anfechtung arglistige …
Auszug aus KG, 18.07.2006 - 6 W 37/06
Ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung besteht, wenn der Versicherungsnehmer durch wissentliche falsche Angaben oder Verschweigen offenbarungspflichtiger Tatsachen auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn wahre Angaben gemacht würden (Senat, Urteil vom 17. November 2000 - 6 U 2958/99 - unter Hinweis auf BGH, VersR 1957, 351; OLG Köln, VersR 1996, 831).Diese subjektive Komponente setzt bei dem Versicherungsnehmer das Bewusstsein voraus, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen und Offenlegung aller gefahrerheblichen Umstände nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (OLG Köln, VersR 1996, 831).
- BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht
Auszug aus KG, 18.07.2006 - 6 W 37/06
Dabei ist eine Gesamtschau der Indizien vorzunehmen, wobei der Versicherungsnehmer die Gründe für die falsche Beantwortung bzw. das Verschweigen offenbarungspflichtiger gefahrerheblicher Umstände darzutun und einer Nachprüfung zugänglich zu machen hat (BGH, VersR 1971, 142, 144). - OLG Hamburg, 23.10.1974 - 5 U 29/74
- OLG Hamburg, 08.07.1971 - 6 U 62/70
Auszug aus KG, 18.07.2006 - 6 W 37/06
Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB liegt zwar nur vor, wenn der Versicherungsnehmer - zumindest mit bedingtem Vorsatz - beabsichtigt, durch das Verschweigen der zu offenbarenden Tatsachen auf die Willensentschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen (OLG Hamburg, VersR 1971, 902).
- LG Bochum, 22.02.2017 - 4 O 218/16 Wichtigste Indizien sind Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (…vgl. Langheid, in: Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, 5. Auflage 2016, § 22 Rn. 10 mwN.), das Persönlichkeitsbild der Klägerin, sowie u.a. der Art der Versicherung (KG VersR 2007, 973).