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   KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14   

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https://dejure.org/2016,28977
KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14 (https://dejure.org/2016,28977)
KG, Entscheidung vom 18.07.2016 - 8 U 234/14 (https://dejure.org/2016,28977)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 8 U 234/14 (https://dejure.org/2016,28977)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 546a BGB
    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs: Nutzungsentschädigungsanspruch nach Ausübung des Vermieterpfandrechts; Einwand der Berechtigung zur Ersatzmieterstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses und Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch den Vermieter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 542, 543 Abs. 2 Nr. 3, § 546a
    Anspruch auf Nutzungsentschädigung trotz ausgeübten Vermieterpfandrechts/Keine Berufung auf Ersatzmieterregelung nach fristloser Kündigung wegen Mietrückständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses und Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch den Vermieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 546a
    Rechte des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses und Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung auch nach Ausübung des Vermieterpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigungsanspruch nach Ausübung des Vermieterpfandrechts

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Ausübung des Vermieterpfandrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausübung des Vermieterpfandrechts steht Geltendmachung der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mieträume nicht entgegen - Herausgabepflicht des Mieters besteht unabhängig vom ausgebübten Vermieterpfandrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieterpfandrecht hindert nur die Räumung, nicht aber die Herausgabe der Mieträume! (IMR 2016, 468)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsentschädigung trotz Ausübung des Vermieterpfandrechts?! (IVR 2017, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 939
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 14.02.1979 - VIII ZR 284/78

    Verpflichtung des Pfandgläubigers zur Rückgabe der Pfandsache

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Es genügt vielmehr, wenn der Gegenanspruch mit der Erbringung der geschuldeten Leistung entsteht und fällig wird (vgl. BGH, Urteil v. 14.2.1979 - VIII ZR 284/78 -, juris Rn. 17; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 273 Rn. 7).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass aus der Natur des Pfandrechtes weitergehende Rechte des Vermieters folgen müssten (vgl. BGH, Urteil v. 14.2.1979 - VIII ZR 284/78 -, juris Rn. 17 a. E.).

  • OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07

    Mietverhältnis: Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Soweit das OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.7.2005 - 24 U 14/05 - DWW 2006, 158 (und dem folgend das OLG Rostock im Beschluss vom 8.6.2007 - 3 W 23/07 - MDR 2008, 137) eine Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB wegen einer Ausübung des Vermieterpfandrechts verneint hat, hat es sich allein auf das Urteil des hiesigen Senats vom 14.2.2005 gestützt, welches - wie dargelegt - für die vorliegende Konstellation nicht einschlägig ist.
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Liegt wie hier weder ein Fall unredlichen Erwerbs der eigenen Rechtsposition noch ein Fall unredlicher Vereitelung der gegnerischen Rechtsposition vor, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Vorher konnte die Beklagte nicht aufrechnen, nachdem sie das Mietobjekt erst am 3.2.2014 zurückgegeben hatte und - was nicht zu beanstanden war - die Betriebskostenabrechnungen für 2013 und 2014 noch ausstanden (vgl. BGH, Urteil vom 18.1.2006 - VIII ZR 71/05 - NJW 2006, 1452).
  • KG, 16.06.2014 - 8 U 29/14

    Geschäftsraummiete: Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis nach gerichtlicher

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Dies ist zulässig (vgl. Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Aufl., G. Rn. 81; KG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 8 U 29/14 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12

    Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Hierin liegt gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auch keine Klageänderung, so dass es insoweit auf eine Einwilligung der Beklagten oder eine Sachdienlichkeit nach § 263 ZPO nicht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2013 - I-24 U 136/12, 24 U 136/12 -, Rn. 39, juris).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Die (offenbar formularmäßige) Übertragung der Schönheitsreparaturen in Ziffer 1 Abs. 5 des Mietvertrages ist gemäß § 307 BGB unwirksam, weil der Mieter danach sowohl zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen als auch zu einer Endrenovierung verpflichtet wäre (vgl. BGH, Urteil vom 6.4.2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 24 U 14/05

    Ansprüche der Parteien, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung sein

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Soweit das OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.7.2005 - 24 U 14/05 - DWW 2006, 158 (und dem folgend das OLG Rostock im Beschluss vom 8.6.2007 - 3 W 23/07 - MDR 2008, 137) eine Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB wegen einer Ausübung des Vermieterpfandrechts verneint hat, hat es sich allein auf das Urteil des hiesigen Senats vom 14.2.2005 gestützt, welches - wie dargelegt - für die vorliegende Konstellation nicht einschlägig ist.
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 255/04

    Rechtstellung des Mieters von Geschäftsräumen; Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Für die Kaution wird angenommen, dass ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Kaution mit dem Sicherungszweck nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - XII ZR 255/04 -, Rn. 25, juris).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und

    Auszug aus KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
    Vorher konnte die Beklagte nicht aufrechnen, nachdem sie das Mietobjekt erst am 3.2.2014 zurückgegeben hatte und - was nicht zu beanstanden war - die Betriebskostenabrechnungen für 2013 und 2014 noch ausstanden (vgl. BGH, Urteil vom 18.1.2006 - VIII ZR 71/05 - NJW 2006, 1452).
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

  • OLG Köln, 27.11.1992 - 19 U 114/92

    Vermieter; Annahmeverzug; Nutzungsentschädigung; Mieter; Rückgabe der Mietsache;

  • KG, 01.12.2005 - 8 U 249/04

    Mietminderung: Ausschluss der Geltendmachung durch rechtskräftiges Urteil in

  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 197/81

    Verstoß gegen die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache - Geltendmachung des

  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

  • KG, 14.02.2005 - 8 U 144/04

    Gewerberaummiete: Entfallen der Räumungspflicht nach Ausübung des

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

  • KG, 14.09.2009 - 8 U 135/09

    Beendigung des Mietverhältnisses: Anspruch eines Vermieters auf

  • OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02

    Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter;

  • KG, 06.12.2012 - 8 U 220/12

    Nichtherausgabe der Mietsache: Grund für Nutzungsentschädigung?

  • KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der

  • RG, 04.11.1921 - III 140/21

    Überwachungspflicht des Vermieters

  • OLG München, 02.04.1993 - 21 U 4750/92

    Voraussetzungen für Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Verlust der

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 121/04

    Wohnraummiete: Keine Nutzungsentschädigung nach Austausch der Schlösser durch den

  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Einräumung einer Räumungsfrist

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 39/97

    Bindungswirkung in einem Nachfolgeprozeß

  • LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21

    Umstellung der Klage

    Ob es sich tatsächlich um eine Klageänderung handelt oder, wie zum Teil angenommen, eine solche durch den Austausch von vertraglich geschuldeten Mieten gegen Nachforderungen aufgrund der Anspruchsqualität schon nicht vorliegt (z.B. KG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2016 - 8 U 234/14 -), kann dahinstehen, weil die Klageänderung in dem Verfahrensstadium jedenfalls sachdienlich wäre und der Kläger nicht auf einen neuen Prozess zu verweisen gewesen wäre.
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