Rechtsprechung
   KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10 - 1 AR 1015/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7957
KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10 - 1 AR 1015/10 (https://dejure.org/2011,7957)
KG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10 - 1 AR 1015/10 (https://dejure.org/2011,7957)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 2 Ws 566/10 - 1 AR 1015/10 (https://dejure.org/2011,7957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 StGB, § 67d Abs 3 S 1 StGB, § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG
    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Altfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer psychischen Störung; Voraussetzungen für die Haftentlassung eines in Sicherungsverwahrung befindlichen Straftäters nach Ablauf der Höchstdauer von zehn Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StGB § 67d Abs. 3
    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer psychischen Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
    Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte der Senat die Entscheidung über das Rechtsmittel durch Beschluss vom 11. März 2011 zunächst zurück, und zwar bis zur Entscheidung entweder über den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 - oder über die vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfahren 2 BvR 2365/09 und 2 BvR 740/10.

    Im Anschluß an die insoweit ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 - beauftragte der Senat wiederum auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin durch Beschluss vom 27. Mai 2011 den Sachverständigen Prof. Dr. med.

    Nach der gemäß § 31 BVerfGG bindenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 - (NJW 2011, 1931) ist die Regelung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB, soweit diese zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 160) begangen wurden, mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes unvereinbar.

  • KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11

    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden

    Auszug aus KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
    Deren Höchstdauer von fünf Jahren gemäß § 68c Abs. 1 StGB hat der Senat nicht abgekürzt (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 -).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
    Entscheidend für diese Einordnung des Verhaltens einer Person als psychische Störung ist der Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung in sozialer und ethischer Hinsicht, der anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten Verhaltens - des Betroffenen zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - 3. Kammer des 2. Senats -, Beschluß vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11 -).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung seinen bisher vertretenen Standpunkt (vgl. BVerfGE 109, 133f), wonach auch die rückwirkende Aufhebung der Zehnjahresfrist der Sicherungsverwahrung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB verfassungskonform ist, aufgeben und dem Vertrauensschutz des Verurteilten ein deutlich größeres Gewicht beigemessen als in der Vergangenheit.
  • KG, 27.09.2011 - 2 Ws 642/10

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem Altfall

    Auszug aus KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
    Der Senat hat diese Grundsätze bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 2 Ws 642/10 - und 5. Oktober 2011 - 2 Ws 77/11 - ).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10
    Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte der Senat die Entscheidung über das Rechtsmittel durch Beschluss vom 11. März 2011 zunächst zurück, und zwar bis zur Entscheidung entweder über den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 - oder über die vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfahren 2 BvR 2365/09 und 2 BvR 740/10.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 28-IV-13
    Dieser Beschluss wurde auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers hin vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 2. Dezember 2010 (2 Ws 566/10) aufgehoben; die Strafvollstreckungskammer habe das Recht des Beschwerdeführers auf Hinzuziehung eines Verteidigers zur mündlichen Anhörung verletzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht