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   KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20   

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KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20 (https://dejure.org/2022,39636)
KG, Entscheidung vom 18.10.2022 - 5 U 1046/20 (https://dejure.org/2022,39636)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - 5 U 1046/20 (https://dejure.org/2022,39636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Calvin Klein

    Art 9 Abs 2 Buchst a EUV 2017/1001, Art 9 Abs 3 Buchst b EUV 2017/1001, Art 15 Abs 1 EUV 2017/1001, Art 15 Abs 2 EUV 2017/1001, Art 130 Abs 1 EUV 2017/1001
    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Vertrieb von Calvin-Klein-Markenparfüms - Calvin Klein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer Prospektwerbung für Parfüms der Marke "Calvin Klein"; Markenrechtsverletzender Vertrieb; Berufung auf einen Erschöpfungseinwand; Vertrieb über Discounter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 11.05.2018 - 5 W 97/18
    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Auch der erkennende Senat ist in dem hier vorangegangenen Eilverfahren davon ausgegangen, dass es vorliegend um ein Luxusprodukt der Klägerin geht (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7).

    dass die streitgegenständliche Präsentation des ... Calvin Klein-Parfüms - in einem Warenfach ... umgeben von Waren unterschiedlichster Produktkategorien wie etwa Frottee-Handtücher, Plastik-Wasserflaschen, Elektro-Geräte und Kinderspielzeug - nach der Art einer Wühlkiste für übergebliebene restliche Waren zu einem besonders herabgesetzten Sonderpreis - den guten Ruf des Luxusproduktes der Antragstellerin erheblich schädigt (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 88 f.).

    Insoweit kann ihr zugemutet werden, hinsichtlich der Luxusprodukte das besondere Prestige auch bei einem restlichen Abverkauf zu wahren und auf ein wühltischartiges, achtloses Angebot zu verzichten (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 8 f.; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 90 ff.; 96 ff.).

    Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht (LGU 16 Abs. 2) eine Verantwortlichkeit (auch) der Beklagten zu 1 für besagte Präsentation festgestellt und sie damit gleichfalls als Unterlassungsschuldnerin angesehen (anders noch Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 14).

    Unter diesen Umständen kann vorliegend nicht von einer erheblichen Schädigung des Prestigecharakters der von der Antragstellerin verteidigten Unionsmarke ausgegangen werden (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 10, 12).

  • OLG Stuttgart, 31.03.2022 - 2 U 321/20

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Anspruch auf Unterlassung eines

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Zum gleichen Ergebnis, dass nämlich die streitgegenständliche Marke "Calvin Klein" eine luxuriöse Ausstrahlung hat, kommt auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 71 ff.).

    dass die streitgegenständliche Präsentation des ... Calvin Klein-Parfüms - in einem Warenfach ... umgeben von Waren unterschiedlichster Produktkategorien wie etwa Frottee-Handtücher, Plastik-Wasserflaschen, Elektro-Geräte und Kinderspielzeug - nach der Art einer Wühlkiste für übergebliebene restliche Waren zu einem besonders herabgesetzten Sonderpreis - den guten Ruf des Luxusproduktes der Antragstellerin erheblich schädigt (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 88 f.).

    Insoweit kann ihr zugemutet werden, hinsichtlich der Luxusprodukte das besondere Prestige auch bei einem restlichen Abverkauf zu wahren und auf ein wühltischartiges, achtloses Angebot zu verzichten (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 8 f.; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 90 ff.; 96 ff.).

    OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 95, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG München, 08.11.2018 - 29 U 3700/17

    Vertrieb von Hautpflegeprodukten aus dem Hochpreissegment in einem

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Von einer solchen Rufschädigung und damit einem berechtigten Grund kann insoweit allerdings nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Discounter parallelimportierte Luxusparfüms in den in seiner Branche üblichen Formen bewirbt (EuGH GRUR Int 1998, 140, Rn. 46 - Dior/Evora; Thiering a.a.O.; vgl. auch EuGH GRUR 2009, 593, Rn. 57 - Copad/Dior), zumal, wenn man davon ausgeht, dass sich der Verbraucher an den Vertrieb von Luxusprodukten über Discounter auch schon in gewissem Grade gewöhnt hat (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 259, 262; Thiering a.a.O.).

    Auch genügt für einen berechtigten Grund nicht, dass der Wiederverkäufer die erschöpften Waren in einem Umfeld präsentiert, das demjenigen von autorisierten Vertriebspartnern nicht entspricht (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 259, 262; Thiering a.a.O.).

    Ein berechtigter Grund ist somit nur in Fällen von einigem Gewicht zu bejahen (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 259, 261; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2018, 335, 337), insbesondere, wenn es wegen des Umfangs des Verkaufs sonstiger Waren, der Präsentationsweise oder der schlechten Qualität der sonstigen Waren des Wiederverkäufers zu einer erheblichen Bedrohung des Images der Marke kommt (Thiering a.a.O.).

    Einer durch das Umfeld ansonsten drohenden Rufschädigung kann ggf. dadurch entgegengewirkt werden, dass die Luxusprodukte z.B. nicht in demselben Regal wie "Billigprodukte" oder zumindest nicht in unmittelbarer Nähe zu ihnen, sondern räumlich getrennt angeboten werden (OLG München GRUR-RR 2019, 259, 262; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2018, 335, 338; Thiering a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Ein berechtigter Grund ist somit nur in Fällen von einigem Gewicht zu bejahen (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 259, 261; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2018, 335, 337), insbesondere, wenn es wegen des Umfangs des Verkaufs sonstiger Waren, der Präsentationsweise oder der schlechten Qualität der sonstigen Waren des Wiederverkäufers zu einer erheblichen Bedrohung des Images der Marke kommt (Thiering a.a.O.).

    Einer durch das Umfeld ansonsten drohenden Rufschädigung kann ggf. dadurch entgegengewirkt werden, dass die Luxusprodukte z.B. nicht in demselben Regal wie "Billigprodukte" oder zumindest nicht in unmittelbarer Nähe zu ihnen, sondern räumlich getrennt angeboten werden (OLG München GRUR-RR 2019, 259, 262; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2018, 335, 338; Thiering a.a.O.).

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Ein solcher berechtigter Grund liegt - wie auch vom Landgericht zutreffend und detailliert ausgeführt worden ist (LGU 13 f.) - vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2019, 76, Rn. 26 - beauty for less, m.w.N.).

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Markeninhabers und des Wiederverkäufers, wobei auf der Seite des Markeninhabers dessen Interesse zu berücksichtigen ist, gegen Wiederverkäufer geschützt zu sein, die seine Marke in rufschädigender Weise nutzen, während auf der Seite des Wiederverkäufers dessen Interesse zu beachten ist, die betreffende Ware unter Verwendung einer für seine Branche üblichen Werbeform weiterveräußern zu können (BGH GRUR 2019, 76, Rn. 26 - beauty for less, m.w.N.).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18

    Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Vorab ist dem landgerichtlichen Ansatz (LGU 16 f.) zuzustimmen, dass die beiden Abmahnungen (Anlage K 26) vom 23.02.2018 (gegen die Beklagte zu 1 und eine weitere Regionalgesellschaft) und vom 26.02.2018 (gegen die Beklagte zu 2) gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 RVG darstellen (vgl. BGH GRUR 2019, 1044, Rn. 23 ff. - Der Novembermann) und bei sonach vorgenommener Addition der dort angegebenen Werte einen Gesamtgegenstandswert von 300.000 ?, mithin ein Gesamtkostenvolumen von 3.260,90 ? (gemäß 2018 gültiger RVG-Kostentabelle; einschl. Telekommunikationspauschale) ausmachen, wozu der Gegenstandswert der berechtigt abgemahnten Unterlassungsansprüche jeweils ins Verhältnis zu setzen ist.
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Von einer solchen Rufschädigung und damit einem berechtigten Grund kann insoweit allerdings nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Discounter parallelimportierte Luxusparfüms in den in seiner Branche üblichen Formen bewirbt (EuGH GRUR Int 1998, 140, Rn. 46 - Dior/Evora; Thiering a.a.O.; vgl. auch EuGH GRUR 2009, 593, Rn. 57 - Copad/Dior), zumal, wenn man davon ausgeht, dass sich der Verbraucher an den Vertrieb von Luxusprodukten über Discounter auch schon in gewissem Grade gewöhnt hat (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 259, 262; Thiering a.a.O.).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Von einer solchen Rufschädigung und damit einem berechtigten Grund kann insoweit allerdings nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Discounter parallelimportierte Luxusparfüms in den in seiner Branche üblichen Formen bewirbt (EuGH GRUR Int 1998, 140, Rn. 46 - Dior/Evora; Thiering a.a.O.; vgl. auch EuGH GRUR 2009, 593, Rn. 57 - Copad/Dior), zumal, wenn man davon ausgeht, dass sich der Verbraucher an den Vertrieb von Luxusprodukten über Discounter auch schon in gewissem Grade gewöhnt hat (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 259, 262; Thiering a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies in einem Rechtsstreit der Klägerin, wo es gleichfalls (u.a.) um "Calvin-Klein"-Parfüms ging (vgl. Volltexturteil in Anlage K 65, dort Seiten 2 und 6), ebenso gesehen und ausführlich und überzeugend begründet (OLG Frankfurt GRUR 2018, 1171, 1173 f.), worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen verweist und was infolge höchstrichterlicher Zurückweisung einer Beschwerde gegen die dortige Nichtzulassung der Revision rechtskräftig geworden ist (BGH, Beschl. v. 09.07.2019 - KZR 67/18).
  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

    Auszug aus KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20
    Auch der - gleichfalls mit jenem Rechtsstreit befasste - Gerichtshof der Europäischen Union hatte keinen Zweifel, dass es sich (auch) insoweit um Luxuskosmetika handelt (EuGH GRUR 2018, 211 - Coty Germany/Parfümerie Akzente).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2023 - 20 U 278/20

    Luxusparfüm - Discounter als möglicher Vertriebsweg?

    Unter diesen Umständen kann vorliegend nicht von einer erheblichen Schädigung des Prestigecharakters der von der Antragstellerin verteidigten Unionsmarke ausgegangen werden (vgl. KG Berlin, Urt. v. 18. Oktober 2022 - 5 U 1046/20 -, Rn. 80, zitiert nach juris zur gleichen Werbung).
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