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   KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21   

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https://dejure.org/2021,53894
KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21 (https://dejure.org/2021,53894)
KG, Entscheidung vom 18.11.2021 - 22 W 89/21 (https://dejure.org/2021,53894)
KG, Entscheidung vom 18. November 2021 - 22 W 89/21 (https://dejure.org/2021,53894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung eines Geschäftsführers Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Anmeldung Fehlende Beschwerdeberechtigung

  • rechtsportal.de

    Abberufung eines Geschäftsführers; Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Anmeldung; Fehlende Beschwerdeberechtigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 28.01.2019 - 22 W 95/18

    Beschwerdebefugnis des Gesellschafters einer GmbH bezüglich Anfechtung einer

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Eine solche Beeinträchtigung erfordert, dass die Entscheidungsformel des angefochtenen Beschlusses den Beschwerdeführer in eigenen Rechten unmittelbar und nachteilig betrifft (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 22 W 95/18 -, Rn. 7, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12. April 2011 - 11 W 25/11 -, Rn. 7, juris; Meyer-Holz in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 59 Rdn. 9; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl., § 59 Rn. 7).

    Denn diese Beteiligung ist im vorliegenden Fall gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 22 W 95/18 -, Rn. 8, juris).

  • KG, 03.06.2016 - 22 W 20/16

    Handelsregistereintragung: Prüfungsumfang des Registergerichts bei Anmeldung der

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Denn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wird durch die Eintragungen in Bezug auf die Gesellschaft - insbesondere betreffend die Berufung und Abberufung von Geschäftsführern - nicht in seinen Rechten beeinträchtigt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 03. Juni 2016 - 22 W 20/16 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 1996 - 15 W 311/96 -, Rn. 20, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 374 Rn. 44c; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl., § 59 FamFG , Rn. 33.1; Schmidt-Kessel/Müther, § 8 HGB Rn. 190).

    (b) Herr Wagner ist dagegen kein Beteiligter gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG , da dessen Rechte durch die deklaratorische Registereintragung nicht mehr unmittelbar berührt werden (Senat, Beschluss vom 03. Juni 2016 - 22 W 20/16 -, Rn. 7, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 374 Rn. 45a).

  • KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    (a) Materiell Beteiligte (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ) an dem vorliegenden Anmeldeverfahren ist zum einen die Gesellschaft, weil die Anmeldung auf Ausscheiden eines Vertretungsorgans gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Juni 2018, 22 W 21/18 - n. v.; Kammergericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, Rn. 14, juris).
  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Es ist auch nicht ausreichend, wenn sich die angefochtene Entscheidung nur mittelbar auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers auswirkt und er deshalb ein berechtigtes Interesse an ihrer Änderung hat (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10 -, Rn. 3, juris).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Dessen Rechtsbeeinträchtigung folgt aus der Anmeldeverpflichtung nach § 39 GmbHG , die das Registergericht durch Zwangsgeld durchsetzen könnte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. November 1999 - 3Z BR 253/99 -, Rn. 15, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 374 Rn. 44c; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl., § 59 Rn. 33.1).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Denn allein aus der nur formellen Beteiligung im erstinstanzlichen Verfahren folgt kein Beschwerderecht (BGH, Beschluss vom 04. Februar 1964 - V BLw 31/63 -, Rn. 7, juris; A. Fischer in: MüKoFamFG, 3. Aufl., § 59 Rn. 12; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl., § 59 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 12.04.2011 - 11 W 25/11

    Beschwerde im Handelsregisterverfahren: Beschwerdebefugnis des Kommanditisten

    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Eine solche Beeinträchtigung erfordert, dass die Entscheidungsformel des angefochtenen Beschlusses den Beschwerdeführer in eigenen Rechten unmittelbar und nachteilig betrifft (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 22 W 95/18 -, Rn. 7, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12. April 2011 - 11 W 25/11 -, Rn. 7, juris; Meyer-Holz in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 59 Rdn. 9; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl., § 59 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 15 W 311/96
    Auszug aus KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21
    Denn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wird durch die Eintragungen in Bezug auf die Gesellschaft - insbesondere betreffend die Berufung und Abberufung von Geschäftsführern - nicht in seinen Rechten beeinträchtigt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 03. Juni 2016 - 22 W 20/16 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 1996 - 15 W 311/96 -, Rn. 20, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 374 Rn. 44c; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG , 3. Aufl., § 59 FamFG , Rn. 33.1; Schmidt-Kessel/Müther, § 8 HGB Rn. 190).
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