Rechtsprechung
   KG, 18.12.2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17523
KG, 18.12.2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08) (https://dejure.org/2008,17523)
KG, Entscheidung vom 18.12.2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08) (https://dejure.org/2008,17523)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08) (https://dejure.org/2008,17523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung von Urteilsgründen in einer nachprüfbaren Weise im Falle einer wesentlich auf dem Ergebnis eines Augenscheins beruhenden Entscheidung; Erfordernis von Ausführungen zur Begründung des Zutrauens erforderlicher Sachkunde durch einen Tatrichter im Falle einer ...

  • Judicialis

    StPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 93; StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung und Anforderungen an die Urteilsgründe bei Schriftvergleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Denn nur so kann das Einlassungsverhalten umfassend und vollständig gewürdigt werden (vgl. OLG Hamm StV 2007, 630, 631).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 5 Ss 193/91
    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    So wie eine Verfahrensrüge auf Grund der zulässig erhobenen Sachrüge aus den Urteilsgründen ergänzt werden kann (BGH NStZ 1993, 143 - unter d - BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 3), können auch aus einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge Tatsachen zur Begründung der Sachrüge entnommen werden (Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess 7. A., Rdnr. 483).
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Denn der Tatbestand der Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung voraus (Senat, Beschlüsse vom 16. Mai 2008 - (4) 1 Ss 121/06 (242/06) - und vom 26. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 289/06 (261/06) - Fischer, StGB 55. A., § 185 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1986 - 5 Ss 323/85
    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
  • KG, 16.09.1993 - 1 Ss 86/93

    Inaugenscheinnahme; Augenschein; Gericht; Hauptverhandlung; Einführung;

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RBs 99/16

    Eigene Sachkunde; Darlegung in den Urteilsgründen

    Nimmt ein Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung eine eigene Sachkunde in Anspruch, welche das Allgemeinwissen überschreitet, müssen die Urteilsgründe Ausführungen dazu enthalten, aus denen das Rechtsbeschwerdegericht entnehmen kann, dass sich der Tatrichter zu Recht die erforderliche Sachkunde zugetraut hat, wobei sich die Notwendigkeit und der Umfang solcher Darlegungen nach der Schwierigkeit der Beweisfrage richten (vgl. BGH NStZ 1983, 325; NJW 1958, 1596; KG Berlin, Beschluss vom 18.12.2008, Az. (4) 1 Ss 453/08 (292/08); OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2005, Az. 3 Ss 290/05; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 244 StPO Rn. 73).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht