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   KG, 18.12.2020 - (5) 121 HEs 29/20 (13/20)   

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KG, 18.12.2020 - (5) 121 HEs 29/20 (13/20) (https://dejure.org/2020,46560)
KG, Entscheidung vom 18.12.2020 - (5) 121 HEs 29/20 (13/20) (https://dejure.org/2020,46560)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - (5) 121 HEs 29/20 (13/20) (https://dejure.org/2020,46560)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2019 - AK 34/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 121 HEs 29/20
    Der für die Berechnung der Vorlagefrist nach § 121 Abs. 1 StPO maßgebliche Begriff "derselben Tat" ist dahin auszulegen, dass er alle Taten eines Beschuldigten von dem Zeitpunkt an umfasst, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder anderer Verfahren sind (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 34/19 - juris Rn. 7).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 121 HEs 29/20
    Gerade in Fällen der Aufspaltung einer Tatenserie ließe sich sonst ohne weiteres die Möglichkeit einer "Reservehaltung" von Tatvorwürfen mit dem Ziel eröffnen, jeweils eine neue Sechsmonatsfrist zu erreichen, was dem Schutzzweck der gesetzlichen Fristenregelung zuwiderliefe (BGH, a.a.O., juris Rn. 7, 8, 42; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17 - juris Rn. 6-8; zum Ganzen vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2016 - (5) 121 HEs 8/16 (14/16) - juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13 - juris Rn. 13; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 [H] - juris; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - (4) 141 HEs 6/15 (5-6/15) - und 16. Januar 2014 - (3) 141 HEs 79/13 (30-31/13) - 3 Ws 30/14 -).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 121 HEs 29/20
    Gerade in Fällen der Aufspaltung einer Tatenserie ließe sich sonst ohne weiteres die Möglichkeit einer "Reservehaltung" von Tatvorwürfen mit dem Ziel eröffnen, jeweils eine neue Sechsmonatsfrist zu erreichen, was dem Schutzzweck der gesetzlichen Fristenregelung zuwiderliefe (BGH, a.a.O., juris Rn. 7, 8, 42; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17 - juris Rn. 6-8; zum Ganzen vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2016 - (5) 121 HEs 8/16 (14/16) - juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13 - juris Rn. 13; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 [H] - juris; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - (4) 141 HEs 6/15 (5-6/15) - und 16. Januar 2014 - (3) 141 HEs 79/13 (30-31/13) - 3 Ws 30/14 -).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 121 HEs 29/20
    Gerade in Fällen der Aufspaltung einer Tatenserie ließe sich sonst ohne weiteres die Möglichkeit einer "Reservehaltung" von Tatvorwürfen mit dem Ziel eröffnen, jeweils eine neue Sechsmonatsfrist zu erreichen, was dem Schutzzweck der gesetzlichen Fristenregelung zuwiderliefe (BGH, a.a.O., juris Rn. 7, 8, 42; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17 - juris Rn. 6-8; zum Ganzen vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2016 - (5) 121 HEs 8/16 (14/16) - juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13 - juris Rn. 13; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 [H] - juris; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - (4) 141 HEs 6/15 (5-6/15) - und 16. Januar 2014 - (3) 141 HEs 79/13 (30-31/13) - 3 Ws 30/14 -).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 121 HEs 29/20
    Gerade in Fällen der Aufspaltung einer Tatenserie ließe sich sonst ohne weiteres die Möglichkeit einer "Reservehaltung" von Tatvorwürfen mit dem Ziel eröffnen, jeweils eine neue Sechsmonatsfrist zu erreichen, was dem Schutzzweck der gesetzlichen Fristenregelung zuwiderliefe (BGH, a.a.O., juris Rn. 7, 8, 42; BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17 - juris Rn. 6-8; zum Ganzen vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2016 - (5) 121 HEs 8/16 (14/16) - juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13 - juris Rn. 13; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 [H] - juris; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - (4) 141 HEs 6/15 (5-6/15) - und 16. Januar 2014 - (3) 141 HEs 79/13 (30-31/13) - 3 Ws 30/14 -).
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