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   KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20   

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https://dejure.org/2020,66710
KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20 (https://dejure.org/2020,66710)
KG, Entscheidung vom 18.12.2020 - 5 W 1005/20 (https://dejure.org/2020,66710)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 5 W 1005/20 (https://dejure.org/2020,66710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 ZPO, § 242 BGB, § 3 UWG, § 8 UWG
    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess: Veranlassung zur Unterlassungsklageerhebung gegen einen professionellen Influencer wegen Schleichwerbung bei Nichtabholung eines Abmahnschreibens per Einschreiben/Rückschein innerhalb der Abholfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Veranlassung zur Klageerhebung Als Einschreiben mit Rückschein versandte Abmahnung Versäumte Abholung innerhalb der Lagerfrist von sieben Werktagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Die Klageveranlassung i.S. von § 93 ZPO bedingt also regelmäßig die Nichtunterwerfung des Schuldners trotz ihm zugegangener vorgerichtlicher Abmahnung (vgl. nur BGH GRUR 2007, 629, Rn. 6 ff. - Zugang des Abmahnschreibens).

    Denn nachdem die Antragsgegnerin den diesbezüglichen Zugang bestritten hat, ist davon auszugehen, dass ihr diese Abmahnung nicht zugegangen ist, weil der Antragsteller seiner diesbezüglichen sekundären Darlegungslast (vgl. dazu auch BGH GRUR 2007, 629, Rn. 12 - Zugang des Abmahnschreibens) nicht genügt hat.

  • OLG Hamburg, 25.04.2012 - 3 W 2/12

    Zugang der Abmahnung - Zugang einer per Übergabe-Einschreiben versandten

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Die Antragsgegnerin hat zu ihrer behaupteten Abwesenheit auch nichts glaubhaft gemacht, obwohl sie in diesem Punkt die Glaubhaftmachungslast trägt (vgl. insoweit OLG Hamburg WRP 2012, 1153, 1154).

    Hat indes der Unterlassungsgläubiger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Einschreiben und Rückschein an den Schuldner abgesandt, welchen die Abmahnung aber deshalb nicht erreicht hat, weil die Sendung wegen der Abwesenheit des Schuldners niedergelegt und innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt worden ist, ist dem Gläubiger ein weiterer Abmahnversuch grundsätzlich nicht zuzumuten; der Schuldner kann sich in diesem Fall daher nicht mit Erfolg auf die Vorschrift des § 93 ZPO berufen (OLG Frankfurt NJW-RR 2014, 766; Bornkamm a.a.O.; vgl. ferner - für Übergabeeinschreiben - OLG Hamburg WRP 2012, 1153 f.).

  • OLG Koblenz, 27.01.2016 - 9 U 895/15

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu einer therapeutischen

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Eine Abmahnung wird also in ihrer rechtlichen Wirkung nicht dadurch beeinflusst, dass die dort geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit geht (OLG Celle WRP 2015, 472, 474 OLG Koblenz GRUR-RR 2016, 294, 299).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2014 - 6 W 62/13

    Klageanlass bei fehlgeschlagener Übermittlung der Abmahnung

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Hat indes der Unterlassungsgläubiger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Einschreiben und Rückschein an den Schuldner abgesandt, welchen die Abmahnung aber deshalb nicht erreicht hat, weil die Sendung wegen der Abwesenheit des Schuldners niedergelegt und innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt worden ist, ist dem Gläubiger ein weiterer Abmahnversuch grundsätzlich nicht zuzumuten; der Schuldner kann sich in diesem Fall daher nicht mit Erfolg auf die Vorschrift des § 93 ZPO berufen (OLG Frankfurt NJW-RR 2014, 766; Bornkamm a.a.O.; vgl. ferner - für Übergabeeinschreiben - OLG Hamburg WRP 2012, 1153 f.).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    BGHZ 137, 205, 209 = NJW 1998, 976, 977, ändert an Vorstehendem nichts.
  • OLG Koblenz, 23.10.2017 - 9 U 895/17

    Risiko ungeklärter Sachlage nach Abmahnung - Kostentragungspflicht und

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Allerdings gibt dies regelmäßig nicht schon, wer das Recht verletzt, sondern nur, wer trotz - ordnungsgemäßer - Abmahnung kein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen abgibt (vgl. Senat, Beschl. v. 10.02.2014 - 5 W 19/13; OLG Koblenz WRP 2017, 1522, 1523; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2018, 171, 172; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.01.2015 - 13 U 25/14

    Irreführung durch Bewerbung der Langlebigkeit eines Bauteils

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Eine Abmahnung wird also in ihrer rechtlichen Wirkung nicht dadurch beeinflusst, dass die dort geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit geht (OLG Celle WRP 2015, 472, 474 OLG Koblenz GRUR-RR 2016, 294, 299).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Wird - wie hier - bei der als Einschreiben mit Rückschein versandten Abmahnung beim Schuldner niemand angetroffen und nur ein Benachrichtigungsschein hinterlassen, kann es zu Lasten des Schuldners gehen, wenn er es versäumt, die Sendung innerhalb der Lagerfrist von sieben Werktagen abzuholen (vgl. BGHZ 67, 271, 277 f.; KG [25.Zs] GRUR 1989, 618, 619 f.; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 1.45).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20
    Der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird somit grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (BGH GRUR 2010, 257, Rn. 17 - Schubladenverfügung).
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