Rechtsprechung
KG, 19.02.2008 - 21 U 202/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme eines Mangels bei einem Kaufvertrag und Werkvertrag über eine Doppelhaushälfte; Anschluss eines Einfamilienhauses an eine Sammelableitung zur Regenwasserableitung als Mangel; Verkehrsübliche Gestaltung des Wasseranschlusses bei ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB (a.F.) § 633 Abs. 1; BGB (a.F.) § 633 Abs. 3
Sachmangel bei Installation einer Sammelableitung statt einer Einzelableitung bei fehlender vertraglicher Regelung zur Regenwasserableitung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie muss Regenwasserableitung ausgestaltet sein?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Baumangel: Sammelregenwasserableitung ist bei mehreren Reihenhäusern kein Mangel
- streifler.de (Kurzinformation)
Baumangel: Sammelregenwasserableitung ist bei mehreren Reihenhäusern kein Mangel
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 633 BGB a. F.; §§ 633, 637 BGB
Sammel-Regenwasserableitung bei fehlender vertraglicher Regelung kein Sachmangel! (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2008, 390) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sammel-Regenwasserableitung bei fehlender vertraglicher Regelung kein Sachmangel! (IBR 2008, 390)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.08.2005 - 20 O 648/04
- KG, 19.02.2008 - 21 U 202/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1708
- BauR 2008, 880
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Auszug aus KG, 19.02.2008 - 21 U 202/05
Eines gesonderten Ausspruches zur Nichtzulassung im Urteilstenor bedarf es nicht (BGH NJW-RR 1990, 323). - OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01
Mangelhaftigkeit des Werks bei fehlender direkte Verbindung einer Wohnung bzw. …
Auszug aus KG, 19.02.2008 - 21 U 202/05
Ist eine konkrete Vereinbarung nicht getroffen worden, so kommt es darauf an, was bei Werken gleicher Art üblich ist und was der Besteller nach den Umständen, insbesondere der Art des Werkes erwarten darf (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, &. Teil, Rn. 32, OLG Koblenz BauR 2003, 721, 722). - BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 260/04
Formularmäßige Vereinbarung gesonderter Anschlüsse für jedes Grundstück in den …
Auszug aus KG, 19.02.2008 - 21 U 202/05
Soweit die Kläger auf die Bestimmungen der Berliner Wasserbetriebe Bezug nehmen, wonach gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) jedes Grundstück grundsätzlich selbständig für sich an die öffentliche Entwässerungsanlagen angeschlossen werden soll, ist zu bemerken, dass diese Bestimmung nicht Vertragsinhalt geworden ist und unabhängig davon bei der von den Kläger vorgenommenen Auslegung im Sinne eines ausschließlich geschuldeten Einzelanschlusses wegen unangemessener Benachteiligung der Anschlussnehmer gemäß AGBG 9 Abs. 2 Nr. 1 (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) unwirksam wäre (BGH NJW-RR 2005, 960).