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   KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09   

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https://dejure.org/2010,7062
KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09 (https://dejure.org/2010,7062)
KG, Entscheidung vom 19.02.2010 - 9 U 32/09 (https://dejure.org/2010,7062)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 9 U 32/09 (https://dejure.org/2010,7062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Stasi-Spitzel

    § 823 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattungsinteresse an der Person eines neuen Partners einer der Öffentlichkeit bekannten prominenten Persönlichkeit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Lebensgefährte einer bekannten Schauspielerin muss Enttarnung als Ex-Stasi-IM hinnehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Presseberichterstattung über die Stasi-Vergangenheit des Lebenspartners einer bekannten Schauspielerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presseberichterstattung über die Stasi-Vergangenheit des Lebenspartners einer bekannten Schauspielerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1567
  • afp 2010, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Hierzu führte das BVerfG in seiner Entscheidung NJW 2000, 2413 aus: "Das MfS ragte aus den staatlichen Einrichtungen und Institutionen in der DDR in besonderer Weise heraus.

    Die Art und Weise der Befassung mit einem Thema von öffentlichem Interesse unterliegt zudem gleichermaßen der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit (vgl. BVerfG NJW 2000, 2413: nicht nur Inhalt, sondern auch Form einer Äußerung).

    Die kompromittierte Person wird mit dem Unrecht, das vom MfS ausgegangen ist, gleichsam identifiziert (BVerfG NJW 2000, 2413).

    So führt auch die Offenbarung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS der DDR nicht ohne weiteres zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer Abstempelung (wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht - vgl. BVerfG NJW 2000, 2413).

    Ohne nähere Feststellungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein der Umstand, dass eine Person als inoffizieller Mitarbeiter bezeichnet wird, zu sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung führt (BVerfG NJW 2000, 2413).

    Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Gerichte, einen Schlussstrich unter eine Diskussion zu ziehen oder eine Debatte für beendet zu erklären (BVerfG NJW 2000, 2413).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Dem vom Landgericht unter Berufung auf das Lebach-Urteil des BVerfG (NJW 1973, 1226) herangezogenen Gesichtspunkt der Resozialisierung kommt neben dem bereits erörterten Gesichtspunkt, dass eine Berichterstattung nicht zu Stigmatisierung, sozialer Ausgrenzung oder Prangerwirkung führen darf, vorliegend keine eigenständige Bedeutung zu.

    Jeder Bürger, mag er aus welchem Grunde auch immer das Interesse der Öffentlichkeit auf sich gezogen und allgemeine Missachtung erweckt haben, "bleibt dennoch ein Glied dieser Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität" (BVerfG NJW 1973, 1226).

    Im Übrigen sind die Grundsätze der Lebach-Entscheidung des BVerfG (NJW 1973, 1226) auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres schematisch übertragbar.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Ein allgemeines und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person enthält Artikel 2 Absatz 1 GG nicht (BVerfG NJW 2000, 1021).

    Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfällt, wenn sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (BGH NJW 2000, 1021 - Caroline).

    Der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf dessen Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken, reicht nicht soweit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden will (BVerfG NJW 2000, 1021).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Deshalb muss der Einzelne Einschränkungen seines Selbstbestimmungsrechtes hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BGH NJW 1991, 1532; Senat NJW-RR 2005, 350; vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 619).

    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich auf Grund des Sozialbezuges eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (BGH NJW-RR 2007, 619; Senat NJW 2004, 3637).

  • KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich auf Grund des Sozialbezuges eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (BGH NJW-RR 2007, 619; Senat NJW 2004, 3637).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Gleichermaßen umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (BVerfG NJW 2006, 207).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Ob ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers vorliegt, ist anhand einer Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der Beklagten, hier also der Presse- und Meinungsfreiheit zu bestimmen, denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BGH NJW 2004, 596).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    ("Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung sowie Inhalt und Form des Publikationsorgans frei zu bestimmen.", BVerfG NJW 2008, 1793).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Auch dieses Recht reicht allerdings nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322).
  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
    Deshalb muss der Einzelne Einschränkungen seines Selbstbestimmungsrechtes hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BGH NJW 1991, 1532; Senat NJW-RR 2005, 350; vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 619).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung:

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Eine Selbstöffnung soll auch dann nicht vorliegen, wenn durch die Berichterstattung ein neuer, eigenständiger Bereich der Privatsphäre betroffen ist (Erman/Klass, a.a.O. unter Verweis auf KG ZUM-RD 2011, 333; LG Köln AfP 2012, 584 [LG Köln 01.06.2012 - 28 O 792/11] ; LG Köln ZUM-RD 2013, 146, 148).
  • KG, 17.09.2010 - 9 U 178/09

    Abbildung einer Person im Rahmen eines gegen sie geführten Strafverfahrens:

    Nicht jede negative Darstellung einer Person führt automatisch zu einer Stigmatisierung, sozialen Ausgrenzung oder Prangerwirkung (Senat AfP 2010, 376).
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18

    Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.

    Eine Selbstöffnung soll auch dann nicht vorliegen, wenn durch die Berichterstattung ein neuer, eigenständiger Bereich der Privatsphäre betroffen ist (Erman/Klass, a.a.O. unter Verweis auf KG ZUM-RD 2011, 333; LG Köln AfP 2012, 584; LG Köln ZUM-RD 2013, 146, 148).
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