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   KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13 Vollz   

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KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13 Vollz (https://dejure.org/2013,43960)
KG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 2 Ws 25/13 Vollz (https://dejure.org/2013,43960)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 2 Ws 25/13 Vollz (https://dejure.org/2013,43960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsantrag eines Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsantrag eines Gefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 04.05.1994 - 1 Vollz (Ws) 1/94
    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    Dieser Umstand begründet jedoch keine prozessuale Überholung; denn Urlaubsanträge, in denen der gewünschte Urlaubszeitraum kalendermäßig bezeichnet ist, erledigen sich durch Zeitablauf nur dann, wenn es dem Gefangenen aus besonderen Gründen erkennbar darauf ankommt, den Urlaub genau zu dem von ihm bezeichneten Zeitraum zu erhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Oktober 1980 - 2 Ws 169/80 Vollz -), nicht aber, wenn dem Beschwerdeführer an einer Urlaubsgewährung zu jedem anderen von ihm gewünschten zukünftigen Zeitpunkt gelegen ist (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 1995, 244, 245).

    Denn der an sich nicht übertragbare Jahresurlaub kann, wenn er noch während des Urlaubsjahres für einen Zeitraum desselben beantragt wird, im gerichtlichen Verfahren gegen einen ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde auch nach Ablauf des Urlaubsjahres weiter beansprucht werden (vgl. Senat ZfStrVo 1989, 374; OLG Rostock ZfStrVo 1995, 244, 245; OLG München NStZ 1983, 573 ).

    § 13 Abs. 1 StVollzG gibt der Justizvollzugsanstalt vielmehr einen Rahmen, innerhalb dessen sie nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Ziele des Vollzuges die Dauer des jeweils zu gewährenden Urlaubs bestimmt (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 331 ; OLG Rostock ZfStrVo 1995, 244, 245; Ullenbruch in Schwind/Böhme/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz 5. Aufl., § 13 Rdn. 12; vgl. auch Köhne/Lesting in AK- StVollzG 6. Aufl., § 13 Rdn. 41; Arloth, § 13 StVollzG Rdn. 10).

  • KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11

    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten auf islamischen Speisegeboten

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde (§ 118 StVollzG ) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (dazu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1998 - 4 Ws 275/97 - juris Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 2).

    Der Antragsgegner hat den Antragsteller unverzüglich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz -).

  • OLG München, 15.07.1983 - 1 Ws 459/83
    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    Denn der an sich nicht übertragbare Jahresurlaub kann, wenn er noch während des Urlaubsjahres für einen Zeitraum desselben beantragt wird, im gerichtlichen Verfahren gegen einen ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde auch nach Ablauf des Urlaubsjahres weiter beansprucht werden (vgl. Senat ZfStrVo 1989, 374; OLG Rostock ZfStrVo 1995, 244, 245; OLG München NStZ 1983, 573 ).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    Wenn eine Bearbeitung des Antrags bis zu dem gewünschten Urlaubsbeginn nicht möglich war, was in Anbetracht der bevorstehenden gesetzlichen Feiertage und der wenigen bis zum 2. Januar 2013 zur Verfügung stehenden Werktage grundsätzlich nachvollziehbar erscheint, hätte die Justizvollzugsanstalt prüfen müssen, ob dem Antrag zugleich ein späterer, fristwahrender Beginn des Urlaubs zu entnehmen ist (vgl. BAGE 108, 103 - juris Rdn. 37 - für den Fall eines nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG gestellten Antrags auf Arbeitszeitverringerung).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 14.09

    Elternzeit; Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist;

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    Die Einführung einer Antragsfrist, die als materielle Ausschlussfrist bei ihrer Versäumung den Verlust einer normativ begründeten materiellrechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, bedarf einer (klaren) gesetzlichen bzw. normativen Grundlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 14/09 - juris Rdn. 33 = DokBer 2010, 267).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 4 Ws 275/97
    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde (§ 118 StVollzG ) ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (dazu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1998 - 4 Ws 275/97 - juris Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 13.01.1988 - 1 Vollz (Ws) 310/87
    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 2 Ws 25/13
    § 13 Abs. 1 StVollzG gibt der Justizvollzugsanstalt vielmehr einen Rahmen, innerhalb dessen sie nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Ziele des Vollzuges die Dauer des jeweils zu gewährenden Urlaubs bestimmt (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 331 ; OLG Rostock ZfStrVo 1995, 244, 245; Ullenbruch in Schwind/Böhme/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz 5. Aufl., § 13 Rdn. 12; vgl. auch Köhne/Lesting in AK- StVollzG 6. Aufl., § 13 Rdn. 41; Arloth, § 13 StVollzG Rdn. 10).
  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

    Die Erledigung einer Maßnahme oder des gerichtlichen Verfahrens ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers von Amts wegen (in jeder Lage des Verfahrens) zu prüfen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - III-1 Vollz [Ws] 528/16 -, juris Rdnr. 7, und 11. Juni 2015 - III-1 Vollz [Ws] 163/15 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. August 2014 - 1 Ws 213/14 -, juris Rdnr. 38; OLG München, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 4a Ws 8/13 -, juris Rdnr. 10, und 31. Juli 2012 - 4 Ws 133/12 [R] -, juris Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 2 Ws 25/13 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 13. April 2018 - 5 Ws 28/18 Vollz -, 25. Juli 2017 - 5 Ws 157/17 Vollz -, jeweils m. w. Nachw.).
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