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   KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11   

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https://dejure.org/2013,10862
KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11 (https://dejure.org/2013,10862)
KG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 5 U 56/11 (https://dejure.org/2013,10862)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 5 U 56/11 (https://dejure.org/2013,10862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Beseitigung der Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Drittunterwerfung muss Ernsthaftigkeit nachgewiesen werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung gegenüber Dritten beseitigt Wiederholungsgefahr, wenn diese ernsthaft ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schuldner muss Ernstlichkeit einer Drittunterwerfung darlegen und nachweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    a) Ist es zu einem Wettbewerbsverstoß gekommen, streitet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH, GRUR 1997, 379, 83 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; Bornkamm, aaO., § 8 Rn. 1.33 m.w.N.).

    Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH, GRUR 1997, 379, 83 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt pakt aus; Bornkamm, aaO., § 12 Rn. 1.123).

  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Ein berechtigtes Interesse für eine Drittunterwerfung ist zwar keine notwendige Voraussetzung einer wirksamen Drittunterwerfung (vgl. auch Senat, Hinweis-Verfügung vom 29.1.2008, 5 U 180/07, Umdruck Seite 2).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winterschluss-Verkauf; Bornkamm, aaO., § 8 Rn. 1.33 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Denn auch dann blieb es Aufgabe der Antragsgegnerin, eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben (vgl. OLG Hamburg, WRP 1990, 32, 33; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG , 31. Auflage, § 12 Rn. 1.17 m.w.N.), gegebenenfalls unter Rückfrage zum konkreten Umfang der vom Antragsteller vertretenen Geschäftsbereiche bei diesem.
  • LG Berlin, 23.02.2011 - 97 O 2/11
    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 23. Februar 2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 97 des Landgerichts Berlin - 97 O 2/11 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Maßgeblich sind insoweit die Person und die Eigenschaften des Vertragsstrafegläubigers und dessen Beziehungen zum Schuldner, insbesondere dessen Bereitschaft und Eignung, die ihm zustehenden Satzungsmöglichkeiten einer Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und wettbewerbsrechtlichen Vertragsverletzungen auszuschöpfen, und ob dies insbesondere vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass deswegen keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (vgl. BGH, GRUR 1983, 186, 187 - Wiederholte Unterwerfung I; Hess in: Ullmann, jurisPK- UWG , 3. Auflage, § 12 Rn. 64).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH, GRUR 1997, 379, 83 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt pakt aus; Bornkamm, aaO., § 12 Rn. 1.123).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Dies kann mit Besonderheiten der Branche (vgl. etwa BGH, GRUR 2000, 1093 , juris Rn. 26 - Fachverband, für einen in einem engen Sektor tätigen Fachverband) nicht erklärt werden.
  • BGH, 28.06.1990 - I ZR 287/88

    Haustürgeschäft - Verbandsinteresse

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Zwar muss das Fehlen einer derartigen Satzungsregelung nicht notwendig dagegen sprechen, dass ein Wettbewerbsverband als klagebefugt im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angesehen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1990, 1038 , juris Rn. 33 - Haustürgeschäft).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
    Vielmehr soll das allgemein gefasste Verbot auf konkret beanstandete Verletzungsformen verweisen, in denen das Charakteristische des Verbots beispielhaft zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, GRUR 2008, 702 , juris Rn. 26).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

  • OLG Frankfurt, 11.11.1996 - 6 W 136/96
  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    Zwar kann es bei Drittunterwerfungen insbesondere an der für die Unterwerfung erforderlichen Ernsthaftigkeit fehlen (vgl. KG, GRUR-RR 2013, 335 [juris Rn. 10 f.]; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 13 Rn. 215; Großkomm.UWG/Feddersen aaO § 13 Rn. 142 f.; Teplitzky/Kessen aaO Kap. 8 Rn. 41; Strömer/Grootz, WRP 2008, 1148, 1150 bis 1153; Eichelberger, WRP 2009, 270, 275).
  • OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der

    Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (KG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 5 U 56/11, juris Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 U 23/13, juris Rn. 41).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17

    Bit-Torrent-Tracker - Störerhaftung des Anbieters von Dienstleistungen im

    Die durch den eigenen Verletzungsbeitrag der Beklagten begründete Wiederholungsgefahr besteht solange fort, wie sie nicht durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung endgültig aufgehoben wird (st. Rspr. BGH GRUR 2008, 450, 452 - Begrenzte Preissenkung; BGH GRUR 2008, 815, Rn. 14 - Buchführungsbüro; BGH GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf; KG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2013 - 5 U 56/11 -, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 U 112/03 -, juris).
  • KG, 18.02.2022 - 5 U 1007/20

    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen

    In der Regel kann der Verletzer die nach einem Wettbewerbsverstoß zu vermutende Wiederholungsgefahr lediglich durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung beseitigen (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 5 U 56/11 -, Rn. 9, juris).
  • LG Cottbus, 24.06.2014 - 11 O 153/13

    Wettbewerbsverstoß: Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung;

    Es kommt deshalb auf die Person und die Eigenschaften des Vertragsstrafegläubigers und dessen Beziehung zu dem Schuldner an, insbesondere auf seine Bereitschaft und Eignung, die ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, sodass der Schuldner bei Zuwiderhandlungen mit Sanktionen rechnen muss und deshalb keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungserklärung bestehen (vgl. BGH GRUR 1983, 186; OLG Jena, Magazindienst 2011, 915; KG GRUR-RR 2013, 335).
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