Rechtsprechung
   KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6705
KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20 (https://dejure.org/2020,6705)
KG, Entscheidung vom 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20 (https://dejure.org/2020,6705)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20 (https://dejure.org/2020,6705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsleiter als Verantwortlicher nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

  • rechtsportal.de

    OWiG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Feststellung der Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Zweigniederlassung im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, juris).
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20
    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris, NStZ 2019, 594; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris) und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen sich nicht etwa lediglich als eine Annahme oder als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermögen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 - m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20
    Zudem muss die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren und tragfähigen Grundlage beruhen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 2 StR 141/18 -, juris, NStZ 2019, 594; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris) und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen sich nicht etwa lediglich als eine Annahme oder als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermögen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 - m.w.N.).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2020 - 3 Ws (B) 135/20 -, 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 25/20 -, 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 -, 27. September 2019 - 3 Ws (B) 297/19 - und 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 - m.w.N.).
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 25/20 -,juris; KG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - (6) 121 Ss 91/17 (32/17) -, BeckRS 2017, 133791).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

    Grundsätzlich ist daher sowohl im Urteilstenor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 03.12.1981 - 4 StR 564/81, juris, Rn. 12; Beschluss vom 25.08.1983 - 4 StR 452/83, juris, Rn. 14) als auch den Urteilsgründen klarzustellen, von welcher Schuldform der Tatrichter ausgeht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.05.2020 - 201 ObOWi 499/20, juris, Rn. 13; KG, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20, juris, Rn. 17), sofern sich diese, was hier nicht der Fall ist, nicht bereits aus der gesetzlichen Überschrift ergibt (KG a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht