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   KG, 19.03.2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00)   

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KG, 19.03.2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00) (https://dejure.org/2001,34161)
KG, Entscheidung vom 19.03.2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00) (https://dejure.org/2001,34161)
KG, Entscheidung vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00) (https://dejure.org/2001,34161)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86

    Verbot; Uniformtragen; Kleidung

    Auszug aus KG, 19.03.2001 - 1 Ss 344/00
    Dem liegt das Rechtsverständnis der allgemeinen Meinung zugrunde, wonach die Vorschrift auf das gemeinsame Tragen solcher Kleidungsstücke beschränkt ist, die mit Uniformen oder Uniformteilen (§ 3 Abs. 1 Halbsatz 1 VersammlG) gleichartig sind - UA S. 5 - (vgl. BVerfG NJW 1962, 1803; BayObLG NStZ 1987, 234 = NJW 1987, 1778; Krüger, Versammlungsrecht S. 50; Ridder/Breitbach/Rühl/Steinmeyer, Versammlungsrecht, § 3 Anm. 33; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstration- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 3 Rdn. 4; Meyer/Kohler, Das neue Demonstration- und Versammlungsrecht, 3. Aufl., § 3 Anm. 3; Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, VersammlG § 3 Rdn. 5).
  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus KG, 19.03.2001 - 1 Ss 344/00
    In Einklang mit BVerfG NJW 1982, 1803 hat das Landgericht rechtsfehlerfrei Bezüge zu Uniformen oder zur Bekleidung historisch bekannter militanter Gruppierungen als nicht erkennbar erachtet, dabei auch das Fehlen eines etwaigen militärischen Gebarens mit angeführt (UA S. 6).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17

    Freisprüche im Fall "Sharia Police" aufgehoben

    b) Uniformteile sind Kleidungsstücke, die von jedem objektiven Betrachter ohne Schwierigkeiten wegen ihrer Gleichartigkeit als Bestandteil einer Uniform erkannt werden können, wie z. B. Waffenröcke, Mützen, Schulterstücke oder Stiefel (vgl. BayObLG, aaO; KG, Urteil vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00), juris Rn. 6; Dietel/Ginzel/Kniesel, aaO; Erbs/Kohlhaas/Wache, aaO).

    4 St 209/86">NJW 1987, 1778; KG, Urteil vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2016 - III-3 Ws 52-60/16, juris Rn. 17; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 Rev 70/15-1 Ss 185/15, juris Rn. 7; Breitbach/Steinmeier aaO, Rn. 35).

  • LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16

    "Scharia-Polizei": Alle Angeklagten freigesprochen

    Von dem Anwendungsbereich der Norm erfasst werden aber nicht alle zivilen Kleidungsstücke gleichen Aussehens, sondern nur solche, die sich durch Uniformiertheit auszeichnen und damit ihrem Charakter nach Uniformen oder Uniformteilen entsprechen (vgl. KG, Urteil vom 19.03.2001 - (3) 1 Ss 344/00 - 105/00, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 11.01.2011 - 2 Ss 156/10

    Uniformverbot: Zuwiderhandlung durch Tragen von gleichartigen Kleidungsstücken

    Uniformen und Kleidungsstücke, die Uniformen substituieren, symbolisieren aber die quasi-militärische Organisation einer Menge als "institutionelles Gehäuse" für Gewaltbereitschaft, Bedrohung und Einschüchterung (vgl. Rühl in NJW 1995, 561) und sind in der Regel geeignet, bei dem Beobachter suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniforme Militanz auszulösen (vgl. Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Versammlungsgesetz, § 3 Rdn 7; KG, Urteil vom 19. März 2001 - 1 Ss 344/00 (105/00) -).
  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

    c) Im Lichte dieser verfassungsgerichtlichen Maßgaben ist durch die Gerichte eine Gesamtschau der Aufmachung der öffentlich getragenen, inkriminierten Textilien, namentlich mit Blick auf Form, Schnitt, Bedruckung oder verwendete Abzeichen (BVerfG, Beschl. v. 27. April 1982 - 1 BvR 1138/81, NJW 1982, 1803; KG, Urt. v. 19. März 2001 - [3] 1 Ss 344/00 [105/00], BeckRS 2001, 04398; Peters/Franz, a.a.O., Rn. 53) sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen situativen Kontexts, etwa Auftreten mit militärischem oder militantem Gebaren (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.), vorzunehmen.
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