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   KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17   

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KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17 (https://dejure.org/2018,25900)
KG, Entscheidung vom 19.03.2018 - 19 W 127/17 (https://dejure.org/2018,25900)
KG, Entscheidung vom 19. März 2018 - 19 W 127/17 (https://dejure.org/2018,25900)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Erbeserben eines Miterben gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins

  • erbrechtsiegen.de

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung einer Erbscheinseinziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58 ; FamFG § 59 ; BGB § 2361
    Zulässigkeit der Beschwerde des Erbeserben eines Miterben gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Erbeserben eines Miterben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 110/02

    Beschwerderecht des Erbeserben bei Geltendmachung der Unrichtigkeit des dem Erben

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Zwar können auch die Erbeserben eines Erblassers beschwerdebefugt sein (Meyer-Holz in: Keidel, a.a.O., § 59 Rz. 79), allerdings nur insoweit, als in dem Erbschein eine unzutreffende Tatsache hinsichtlich des Erben ausgewiesen ist, in dessen Rechtsstellung sie gemäß § 1922 BGB eingetreten sind (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 11. November 2002 - 1Z BR 110/02, ZEV 2003, 288: Beschwerung des Erben durch unzutreffende Ausweisung einer Testamentsvollstreckung).

    Auch wenn die Erbeserben einen Erbschein beantragen können, kann dieser nur auf den Namen des Erben erteilt werden (BayObLG, Beschluss vom 11. November 2002 - 1Z BR 110/02, ZEV 2003, 288; Herzog in: Staudinger, BGB, 2016, § 2353 Rz. 22; Grziwotz in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 2353 Rz. 86 m.w.Nachw.), d.h. im dem Erbschein über die Erfolge nach A. ... wäre nur P. ... als Erbe von A. ... auszuweisen, nicht die Erben des P. ... .

  • OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10

    Beschwerdebefugnis gegen einen Beschluss im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Dass er ein ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt ebenso wenig wie eine moralische Berechtigung oder sittliche Pflicht, wenn sie nicht als materielles Recht geschützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1Z BR 50/00, NJWE-FER 2001, 183; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10, FamRZ 2010, 1113; OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 2 m.w.Nachw.).

    Wer in seiner materiellen Rechtsstellung selbst nicht unmittelbar von dem Ergebnis der Entscheidung betroffen ist, hat kein berechtigtes Interesse, Mängel des Verfahrens zur Überprüfung durch die Rechtsmittelinstanz zu stellen (OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194, 195).

  • BGH, 22.09.1976 - IV ZR 77/76

    Vorkaufsrecht eines Miterben im Fall des Verkaufs eines Massegegenstandes durch

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Nicht geschützt sind sie jedoch davor, dass ein Miterbe seinen Miterbenanteil ohne ihre Zustimmung in sonstiger Weise an Dritte überträgt, indem er es etwa verschenkt oder belastet (Löhnig in: Staudinger, BGB, 2016, § 2034 Rz. 6; Gergen in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2034 Rz. 7) oder indem ein Insolvenzverwalter einen zur Insolvenzmasse gehörigen Miterbenanteil an Dritte verkauft (BGH, Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 77/76, NJW 1977, 37).
  • BayObLG, 28.10.1974 - BReg. 1 Z 47/74
    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Zwar hat das BayObLG (Beschluss vom 28. Oktober 1974 - 1 Z 47/74, Rpfleger 1975, 26) die Auffassung vertreten, ein (Mit-)Erbe werde auch durch eine Entscheidung, aufgrund derer statt des bisherigen Miterben ein anderer Miterbe in dem Erbschein ausgewiesen wird, in seiner Rechtsstellung betroffen, weil er sich erbrechtlich mit diesem auseinandersetzen müsse.
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14

    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung eines

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Ein Verfahrensfehler allein kann eine Beschwerdeberechtigung des Beschwerdeführers daher nicht begründen, wenn es bei einer korrekten Verfahrensgestaltung nicht auch in materiell-rechtlicher Hinsicht zu einer günstigeren Entscheidung für den Beschwerdeführer hätte kommen können (BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14, FamRZ 2016, 1062; Meyer-Holz in: Keidel, a.a.O., § 59 Rz. 7; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 3), woran es wie dargelegt bei der Beschwerdeführerin fehlt.
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich gemäß §§ 61 Absatz 1, 40, 36 Abs. 1 GNotKG nicht nach dem Wert des gesamten Nachlasses, sondern nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 31 Wx 211/15, juris, Rz. 69 ff. m.w.Nachw., auch zur Gegenauffassung).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1Z BR 50/00

    Beschwerdeberechtigung gegen die Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Dass er ein ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt ebenso wenig wie eine moralische Berechtigung oder sittliche Pflicht, wenn sie nicht als materielles Recht geschützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1Z BR 50/00, NJWE-FER 2001, 183; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10, FamRZ 2010, 1113; OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Dass er ein ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt ebenso wenig wie eine moralische Berechtigung oder sittliche Pflicht, wenn sie nicht als materielles Recht geschützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1Z BR 50/00, NJWE-FER 2001, 183; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10, FamRZ 2010, 1113; OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Die Beschwerdeberechtigung ist daher nicht identisch mit der Beteiligtenstellung im erstinstanzlichen Verfahren (BGH, Beschluss vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80, FamRZ 1980, 132, 133 zu § 20 Abs. 1 FGG a.F.; Abramenko in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 59 Rz. 1).
  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17
    Dass er ein ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt ebenso wenig wie eine moralische Berechtigung oder sittliche Pflicht, wenn sie nicht als materielles Recht geschützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1Z BR 50/00, NJWE-FER 2001, 183; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10, FamRZ 2010, 1113; OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

  • OLG Hamm, 14.02.2017 - 15 W 31/17

    Beschwerdebefugnis der Eigenerben eines Vorerben

  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle

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