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   KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18   

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https://dejure.org/2018,13161
KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18 (https://dejure.org/2018,13161)
KG, Entscheidung vom 19.03.2018 - 20 W 6/18 (https://dejure.org/2018,13161)
KG, Entscheidung vom 19. März 2018 - 20 W 6/18 (https://dejure.org/2018,13161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gewährung von PKH

    § 1360a Abs 4 BGB, § 115 ZPO
    Prozesskostenvorschuss für ein minderjähriges Kindes: Übergegangener Schmerzensgeldanspruch des verstorbenen Elternteils als persönliche Angelegenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der persönlichen Angelegenheit im Sinne von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB; Anspruch eines Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss für die Geltendmachung ererbter Schmerzensgeldansprüche

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergegangener Schmerzensgeldanspruch des verstorbenen Elternteils

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindesvater muss für Klage des Kindes auf ererbtem Schmerzensgeld seiner verstorbenen Mutter zahlen - Kind hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 712
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18
    Die im Zivilprozessrecht geltenden Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen ist hier nicht maßgeblich (BGH IV ZR 145/59, Juris Rnr. 17).

    Die Angelegenheit muss somit neben dem persönlichen Gewicht für den Unterhaltsberechtigten auch eine genügend enge Verbindung zur Person des Unterhaltsverpflichteten aufzeigen (vgl. insoweit für Ehegatten: BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f; OLG Köln, Beschluss vom 26. April 1989 - 2 W 60/89 -, Rn. 3, juris).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18
    Wenn dies der Fall ist, erlangt das unterhaltsberechtigte Kind mit den Raten auf seinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss Vermögen im Sinne von § 115 ZPO, das es für die Prozesskosten einsetzen muss (BGH, Beschluss vom 04. August 2004 - XII ZA 6/04 -, juris Rn. 17 und 21).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18
    Die Angelegenheit muss somit neben dem persönlichen Gewicht für den Unterhaltsberechtigten auch eine genügend enge Verbindung zur Person des Unterhaltsverpflichteten aufzeigen (vgl. insoweit für Ehegatten: BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f; OLG Köln, Beschluss vom 26. April 1989 - 2 W 60/89 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Köln, 26.04.1989 - 2 W 60/89

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Ehegatten zur Leistung eines

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18
    Die Angelegenheit muss somit neben dem persönlichen Gewicht für den Unterhaltsberechtigten auch eine genügend enge Verbindung zur Person des Unterhaltsverpflichteten aufzeigen (vgl. insoweit für Ehegatten: BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f; OLG Köln, Beschluss vom 26. April 1989 - 2 W 60/89 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Köln, 18.06.1999 - 13 W 42/99

    Prozeßkostenhilfe; Persönliche Angelegenheit; Volljähriges Kind ; Vergütung;

    Auszug aus KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18
    Setzt sich aber eine Angelegenheit aus persönlichen und vermögensrechtlichen Elementen zusammen, kommt es darauf an, ob die Beziehung der Angelegenheit zum persönlichen Lebensbereich des Berechtigten genügend eng ist und persönliche Beeinträchtigungen im Vordergrund der Rechtsverfolgung stehen (Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. Rnr. 2623; OLG Köln, Beschl. v. 18.06.1999, 13 W 42/99, juris Rnr. 3).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 8/18

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit einer

    (1) Dass auch eine vermögensrechtliche Streitigkeit eine persönliche Angelegenheit betreffen kann, ist in Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - XII ZB 46/09, NJW 2010, 372 Rn. 6; Urteile vom 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63, BGHZ 41, 104, 110 f., juris Rn. 38; vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59, BGHZ 31, 384, 386, juris Rn. 17; KG, NJW-RR 2018, 712 Rn. 8; OLG Celle, FamRZ 2015, 1420, 1421; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 1689) und Literatur (vgl. nur Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 6. Aufl., § 21 Rn. 39; Rauscher, Familienrecht, 2. Aufl., Rn. 314a; FamR-Komm/Klein, Marion, 6. Aufl., § 1360a Rn. 54 f.; BeckOGK/Preisner, BGB, Stand 1. August 2019, § 1360a Rn. 251; MüKoBGB/Weber-Monecke, 7. Aufl., § 1360a Rn. 26; Staudinger/Voppel, BGB, 2018, § 1360a Rn. 67) allgemein anerkannt.
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