Rechtsprechung
KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 631 Abs 1 BGB, § 641 Abs 1 S 1 BGB
Zahlungsanspruch für die Produktion eines Imagevideos: Abnahmereife - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Gestaltung eines Corporate Design; Zulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Inhalts durch den Besteller
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Gestaltung eines Corporate Design
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie steuert man Kreativprozesse?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vertrag über Erstellung eines näher definierten Corporate Designs nebst Website und Video ist ein Werkvertrag auch bei gestalterischer Leistung des Auftragnehmers
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Inhalt von Werkvertrag kann sich bei Vertragsdurchführung ergeben
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Erstellung einer Webseite inkl. Corporate Design und Imagevideo ist Werkvertrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie steuert man Kreativprozesse? (IBR 2019, 261)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.05.2018 - 2 O 1/17
- KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 14.11.2018 - 11 U 71/18
Bestellte Kunst - "VIP-Clip" des Comedian Jörg Knör muss bezahlt werden
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18
Hinsichtlich der Auswahl der bestimmungsberechtigten Vertragspartei gilt: Aus dem Umstand, dass der Besteller ein gestalterisches oder sogar künstlerisches Werk in Auftrag gegeben hat, kann sich im Einzelfall ein Gestaltungsspielraum für den Unternehmer ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18).Dass insoweit ein nicht zur Disposition der Beklagten stehender künstlerischer Gestaltungsspielraum der Klägerin betroffen wäre (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18), ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
In jedem Fall muss die Beklagte aber konkret vortragen, in welcher Hinsicht genau sie ihr Leistungsbestimmungsrecht für das Endprodukt ausgeübt hat und welche Vorgaben die Klägerin nicht erfüllt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18, Rz. 48 ff).
Vielmehr hat sich die Klägerin auf allgemeine Kritik beschränkt, die nicht hinreichend bestimmt war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18, Rz. 53).
- BGH, 23.04.2015 - VII ZR 131/13
Architektenvertrag: Folgen einer teilweisen Unbestimmtheit eines Vertrages über …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18
Vielmehr ist im Regelfall anzunehmen, dass eine Vertragspartei berechtigt ist, das Leistungssoll im Verlauf der Vertragsdurchführung durch die Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts zu konkretisieren (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. April 2015, VII ZR 131/13, BGHZ 205, 107).Enthält dieser keine ausdrückliche Regelungen, ist das von den Parteien Gewollte durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 23. April 2015, VII ZR 131/13, BGHZ 205, 107, Rz. 39).
- EuGH, 11.03.2010 - C-19/09
Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18
Für sämtliche Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist somit das Gericht international zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet (EuGH, Urteil vom 11. März 2010, C 19/09;… Geimer in: Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Auflage, 2018, Art. 7 EuGVVO, Rz. 15 m.w.N.).