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   KG, 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz   

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https://dejure.org/2007,5534
KG, 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz (https://dejure.org/2007,5534)
KG, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz (https://dejure.org/2007,5534)
KG, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz (https://dejure.org/2007,5534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Benutzung sog. DVBT-Decoder im Strafvollzug; Grenze des Besitzes von Gegenständen zur Freizeitgestaltung im Strafvollzug; Gefährdung der Sicherheit der Anstalt durch unkontrollierte Übermittlung von Informationen an Gefangene

  • Judicialis

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 327 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
    Der Senat läßt die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 116 Abs. 1 StVollzG) zu, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer von denjenigen des OLG Frankfurt am Main (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - 3 Ws 162/07 (StVollz) - und vom 22. November 2006 - 3 Ws 1071-1072/06 -) sowie derjenigen des OLG Celle (vgl. NStZ 2002, 111) abweicht.

    Durch einen derartigen zeitnahen und unkontrollierbaren Informationsfluß wird die Sicherheit der Anstalt gefährdet, weil auf diesem Wege neben jeglichen Nachrichten auch Informationen über Fluchtmöglichkeiten und bestehende Sicherheitsvorkehrungen übermittelt werden können (vgl. OLG Celle NStZ 2002, 111 betreffend Videotext; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 271 betreffend Computer).

    Da es auch durch Vorschaltung eines DVBT-Decoders möglich ist, Videotext zu empfangen und Chatrooms zu besuchen, sieht der Senat keine Veranlassung, von den Entscheidungen des OLG Frankfurt a.M. und des OLG Celle (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 5. April 2007 - 3 Ws 162/07 (StVollz) - und vom 22. November 2006 - 3 Ws 1071-1072/06 - OLG Celle NStZ 2002, 111) abzuweichen.

    Die Versagung der Einbringung eines DVBT-Decoders verletzt den Gefangenen auch nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, da es sich bei der Regelung des § 70 Abs. 2 StVollzG um eine zulässige Inhaltsbestimmung eines Grundrechtes durch den Gesetzgeber handelt und nicht um einen Eingriff in ein Freiheitsrecht (vgl. OLG Celle NStZ 2002, 111).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 2 Ws 616/98
    Auszug aus KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
    Durch einen derartigen zeitnahen und unkontrollierbaren Informationsfluß wird die Sicherheit der Anstalt gefährdet, weil auf diesem Wege neben jeglichen Nachrichten auch Informationen über Fluchtmöglichkeiten und bestehende Sicherheitsvorkehrungen übermittelt werden können (vgl. OLG Celle NStZ 2002, 111 betreffend Videotext; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 271 betreffend Computer).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
    Das Vorliegen einer solchen Gefährdung kann ohne Verfassungsverstoß allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichem zeitlichen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605).
  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
    Zudem ist die Zulässigkeit der Erhebung von Nutzungsentgelten für den Anschluß eigener Fernsehgeräte an eine Satellitenanlage obergerichtlich geklärt (vgl. Thüringer OLG StV 2006, 593).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
    Das Vorliegen einer solchen Gefährdung kann ohne Verfassungsverstoß allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichem zeitlichen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 4 Ws 31/06

    Strafprozessrecht: Informationsanspruch eines Untersuchungsgefangenen,

    Auszug aus KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
    Durch das OLG Frankfurt a.M. ist zudem obergerichtlich geklärt, daß durch die Benutzung von DVBT-Decodern - wie auch im angefochtenen Beschluß dargestellt - die Möglichkeit eröffnet wird, einem Gefangenen unkontrolliert Informationen zu übermitteln, wobei diese Übermittlung weder technisch, noch durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9. März 2006 - III- 4 Ws 31/06; KG, Beschluß vom 26. März 2004 - 3 Ws 544/03 - jeweils die Untersuchungshaft betreffend).
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08

    Kein Fernsehgerät mit Flachbildschirm für Untersuchungshäftling

    5, 10; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 15; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 347; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 7 - jeweils zum Strafvollzug).

    Um die Einbringung eines Elektrogerätes mit diesen technischen Möglichkeiten zu versagen, kommt es ausschließlich auf dessen generelle Missbrauchseignung an, da nicht auszuschließen ist, dass der Untersuchungshäftling durch Mitgefangene zu einer manipulativen Nutzung veranlasst wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 19; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5).

  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt und entspricht überdies der Spruchpraxis des erkennenden Senats, dass der Besitz von DVBT-Empfängern eine die Versagung der Erlaubnis rechtfertigende abstrakte Gefahr für die Anstaltssicherheit darstellt, weil dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, einem Gefangenen unkontrolliert Informationen zu übermitteln, und diese Übermittlung weder technisch noch durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann (so KG, Beschl. v. 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 [Vollz], Leitsatz in NStZ-RR 2007, 327. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 5. April 2007 - 3 Ws 162/07 [StVollz] - und v. 22. November 2006 - 3 Ws 10711072/06. ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2006 - III-4 Ws 31/06 - die Untersuchungshaft betreffend).
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als für andere gefährliche Sachen im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG (vgl. dazu mit jeweils weit. Nachweisen: Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz - zu Spielkonsolen, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - zu DVBT-Decodern und OLG Celle StV 1994, 436 zu Computern).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07

    Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung der Versagung des Empfangs von

    Ein Versagungsgrund i.S. des § 70 II StVollzG liegt dabei bereits dann vor, wenn die Gefährlichkeit dem Gegenstand allgemein innewohnt und die gefährlichen Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht zu erwartenden zusätzlichem Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (BVerfG, NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605; Senat, NStZ 2000, 466; ZfStrVo 2048; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622; KG, Beschl. v. 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - Juris; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 70 Rn 5 - jew. mwN).
  • OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10

    Sicherungsverwahrung: Versagung des Besitzes eines eigenen Fernsehgeräts

    Darüber hinaus kommt hier § 19 Abs. 2 StVollzG zum tragen ( OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 - ; KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - nach juris ).
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