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   KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07   

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https://dejure.org/2011,24620
KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07 (https://dejure.org/2011,24620)
KG, Entscheidung vom 19.04.2011 - 21 U 55/07 (https://dejure.org/2011,24620)
KG, Entscheidung vom 19. April 2011 - 21 U 55/07 (https://dejure.org/2011,24620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Bauunternehmens aus einem Generalunternehmervertrag für ein Bauvorhaben sowie eine Entschädigung wegen Bauzeitverzögerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung zwingend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegung einer Verzögerung: Auch beauftragte Nachträge müssen berücksichtigt werden! (IBR 2012, 76)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich! (IBR 2012, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 951
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Oldenburg, 20.08.2019 - 2 U 81/19

    Ansprüche aus Werkverträgen über Tiefbauarbeiten; Ansprüche wegen einer

    Ferner ist im Rahmen eines hier vorliegenden VOB/B-Vertrages auch eine den Anforderungen des § 6 Abs. 1 VOB/B entsprechende Behinderungsanzeige erforderlich (vgl. BGH NZBau 2000, 187; KG Berlin, Urteil vom 19. April 2011 - 21 U 55/07 -, juris Rn.107).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

    Darüber hinaus lässt die auf dem N-Gutachten vom 14.4.2011 beruhende Berechnung der Klägerin die Erteilung von Nachträgen, die zu einer unstreitigen Erhöhung der Schlussrechnungssumme geführt haben, gänzlich außer Acht, was ebenfalls nicht in Einklang mit der oben zitierten Rechtsprechung (vgl. KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.) steht.

  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung durch eine Reihe von Entscheidungen die oben dargelegten Anforderungen an eine hinreichend konkrete Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs und mithin schlüssige Darlegung aufgestellt (vgl. Beschluss OLG Köln, 11 U 70/13, Baur 2015, 850 ff; OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff, hier zitiert nach juris Rn. 76; KG, BauR 2012, 951 ff, hier zitiert nach juris, Rn 102; OLG Dresden, IBR 2012, 380, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, hier zitiert nach juris Rn. 85; OLG Köln, IBR 2013, 66, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 33).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 222/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines

    Werden wie im Streitfall Entschädigungsansprüche nach § 642 BGB geltend gemacht, hat der Auftragnehmer die einzelnen Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen, also die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug des Auftraggebers und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Vergütungsvereinbarung abzuleiten sind (vgl. KG BauR 2012, 951, zitiert nach juris Rn. 101).
  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Auftraggeber, wenn er umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich der durch diese Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, andernfalls er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrksoten wegen einer in der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten muss (KG BauR 2012, 951, 955).

    "Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

  • LG Memmingen, 08.02.2017 - 1 HKO 1976/12

    Anspruch auf Entschädigung wegen bauablaufbezogener Störungen

    Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die unterlassene Mitwirkung des Bestellers, den Annahmeverzug und dessen Dauer (KG Berlin, BauR 2012, 951 Tz. 101; Brandenburgisches OLG, BauR 2016, 1058 Tz. 49, jeweils zitiert nach Jurist).

    Das ist aber auch innerhalb des herrschenden Berechnungsschemas in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 642 Abs. 2 BGB möglich indem Wagnis und Gewinn sowie reine Schadenspositionen aus der Entschädigung herausgenommen werden und bei der Beurteilung der ersparten Aufwendungen sowie des anderweitigen Erwerbs ein strenger Maßstab angelegt wird.Die Darlegungs- und Beweislast für die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Vergütungsvereinbarung abzuleiten sind, trägt der Auftragnehmer (KG Berlin, BauR 2012, 951 Tz. 101; OLG Köln, BauR 2015, 1367 Tz. 63, jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 39/21

    Zulässigkeit der nachträglichen Geltendmachung eines Umbauzuschlags bei

    Hierfür gilt das Beweismaß des § 286 ZPO (Döring, in: Ingenstau/Korbion, VOB, Kommentar, 21. Aufl. 2020, § 6 Abs. 6 VOB/B, Rn. 58; KG Berlin, Urteil vom 19. April 2011 - 21 U 55/07 -, OLG Stuttgart, Urteil vom 14. August 2018 - 10 U 154/17 -, Rn. 91, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 23 U 149/13

    Keine Entschädigung ohne Dokumentation!

    Dazu reicht nicht der theoretische, baubetriebliche Nachweis einer verlängerten Bauzeit (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 8. Teil, Rn. 35 - 41; KG, Urteil vom 19.04.2011 - 21 U 55/07, BeckRS 2012, 11241, beck-online).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2018 - 6 O 340/15

    Schadensersatzanspruch bei Vermögensschaden aufgrund Bauzeitverzögerung

    Nur einer solchermaßen nachvollziehbaren Darlegung kann die Beklagte dann wiederum konkret widersprechen und entgegen treten (OLG Köln, Urteil vom 31.05.2017 - 16 U 98/16, BauR 2018, 1020; Beschluss vom 08.04.2015- 17 U 35/14, BauR 2015, 1367 unter Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 28.01.2014 - 24 U 199/12, BauR 2014, 1309 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 - 12 U 222/14, NJW-RR 2016, 653; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.07.2013 - 6 U 122/12, IBR 2016, 4 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 24.06.2015 - VII ZR 238/13 - zurückgewiesen; KG, Urteil vom 19.04.2011 - 21 U 55/07, BauR 2012, 951).
  • OLG Köln, 09.07.2014 - 11 U 70/13

    Bauablaufstörungen und ihre Auswirkungen sind möglichst konkret darzulegen!

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Auftraggeber, wenn er umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich der durch diese Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, andernfalls er sich die Geltendmachung künftig entstehender Mehrksoten wegen einer in der mit einer Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten muss (KG BauR 2012, 951, 955).
  • LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
  • LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11

    Geltendmachung von Restvergütungsansprüchen für durchgeführte Bauarbeiten im

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