Rechtsprechung
KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckbarkeit rechtskräftig festgesetzter Einzelfreiheitsstrafen und Gesamtfreiheitsstrafen; Rechtskraft einer neuen Gesamtstrafentscheidung; Unterbrechung einer Strafvollstreckung; Fortsetzung einer Vollstreckung als unzumutbare Härte; Beschränkung einer Revision; ...
- Judicialis
StPO § 360 Abs. 2; ; StrVollstrO § 41 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 286
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
U-Haft, Strafhaft, Übergang
Deren Vollstreckung steht nur ausnahmsweise und nur bei entsprechender gesetzlicher Regelung im Ermessen der Vollstreckungsbehörde (KG Berlin NStZ-RR 2004, 286, 287). - OLG Hamm, 03.03.2015 - 1 Ws 74/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz bislang unterbliebener …
So ist auch anerkannt, dass bis zur Rechtskraft eines Gesamtstrafenbeschlusses die einzelnen Strafen ihre verfahrensrechtliche Eigenständigkeit behalten und auf ihrer Grundlage die Strafvollstreckung betrieben werden kann (KG Berlin NStZ-RR 2004, 286;… Klein a.a.O. § 460 Rdn. 12). - KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
Strafvollstreckung: Anhörungsrecht des Verurteilten vor Vollstreckungseinleitung; …
Daraus folgt, daß die Einbeziehung einer rechtskräftigen Einzelstrafe in eine noch nicht rechtskräftige Gesamtstrafe eine Durchbrechung des Grundsatzes der nachdrücklichen Vollstreckung nicht rechtfertigt und zwar auch dann nicht, wenn die Vollstreckung der gebildeten Gesamtstrafe - wie hier - noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 286 mit weit. Nachw.).