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   KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23240
KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12 (https://dejure.org/2014,23240)
KG, Entscheidung vom 19.05.2014 - 12 W 57/12 (https://dejure.org/2014,23240)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 12 W 57/12 (https://dejure.org/2014,23240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die öffentliche Zustellung eines Ausschließungsbeschlusses; Rechtsfolgen unterbliebener Erfüllung landesrechtlicher Voraussetzungen (hier: Veröffentlichung im Amtsblatt)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die öffentliche Zustellung eines Ausschließungsbeschlusses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 79
  • FGPrax 2014, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 22.07.2013 - 6 W 189/12

    Notwendigkeit des Stehens des betroffenen Grundstücks seit 30 Jahren im

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Erforderlich ist der Wille, die Sache wie ein Eigentümer selbständig und unter Ausschluss anderer Personen zu besitzen sowie der Besitz, also das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.07.2013, 6 W 189/12, juris Rn. 28).

    Ob bereits die Anordnung der staatlichen Verwaltung im Jahr 1952 mit der Annahme von Eigenbesitz unvereinbar war, wie das OLG Brandenburg für den Fall des mittelbaren Eigenbesitzes entschieden hat, weil der staatliche Verwalter die Sachherrschaft über das Grundstück gerade nicht für einen im Westen befindlichen mittelbaren Besitzer ausüben wollte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2013, 6 W 189/12, zitiert nach juris, Rn. 35 ff.), kann für den hier gegebenen Fall des behaupteten unmittelbaren Eigenbesitzes offen bleiben.

  • OLG Jena, 23.08.2010 - 9 W 307/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Landkreises im Aufgebotsverfahren nach § 927

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Allein die Rechtsbehauptung, das Grundstück wie ein Eigentümer zu besitzen, ersetzt nicht die erforderlichen Tatsachenbehauptungen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2010, 9 W 307/10, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2012 - 3 Wx 301/11

    Aufforderung der Nachlassgläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen im Wege des

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Beschwerdeberechtigt ist nach § 59 Abs. 1 FamFG der Berechtigte, dessen Rechte durch den Ausschließungsbeschluss ausgeschlossen werden sollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2012, 3 Wx 301/11, juris Rn. 12; Bork/Jacoby/Schwab/Dutta, FamFG, 4. Aufl. 2014, § 439 Rn. 13).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Die staatliche Verwaltung wurde in der DDR zum Mittel einer "wirtschaftlichen Enteignung" zu Lasten in den Westen verzogener Eigentümer (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1999, III ZR 268/97, juris Rn. 27).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Ob hier eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO erfolgen kann, der über § 15 Abs. 2 S. 1 FamFG auch im Verfahren des FamFG anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2011, XII ZB 632/10, juris Rn. 11; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, 4. Aufl. 2014, § 15 Rn. 52), oder ob § 441 S. 2 FamFG einen abschließenden Verweis auf die Regelungen zur öffentlichen Zustellung in den §§ 186 bis 188 ZPO enthält, der eine Anwendung des § 189 ZPO auf Ausschließungsbeschlüsse ausschließt, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Dieser Wille findet seinen Ausdruck im Rechtsverkehr durch die Eigentumsbehauptung, nämlich den Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (vgl. BGH, Urt. v. 29.03.1996, V ZR 326/94, zitiert nach juris, Rn. 26).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03

    Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Auszug aus KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
    Mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung gemäß § 6 der Vermögenssicherungsverordnung vom 17.07.1952 wurde das Grundstück des in West-Berlin lebenden Eigentümers zunächst in eine sogenannte Vorläufige Verwaltung der Organe der Deutschen Demokratischen Republik übernommen, die sich in der Folgezeit trotz der formalen Aufhebung der Verordnung weiter manifestierte und ihren vorläufigen Charakter verlor (vgl. zu diesen Wirkungen BGH, Urteil vom 16.03.2005, IV ZR 246/03, juris Rn. 12 f).
  • OLG Braunschweig, 25.01.2022 - 3 W 68/21

    Beschwerde gegen die Ausschließung als Nachlassgläubiger nach Durchführung eines

    Für die Bestimmung der Beschwerdefrist ist für alle Beteiligten die öffentliche Zustellung des Ausschließungsbeschlusses maßgeblich: Die einmonatige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG beginnt mit dem Eintritt der Zustellungsfiktion des § 188 ZPO, also einem Monat, gerechnet vom Aushang der Benachrichtigung an der Gerichtstafel, § 186 ZPO (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. August 2015 - 34 Wx 247/15 -, ZEV 2016, S. 195 [Rn. 7]; KG Berlin, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 12 W 57/12 -, NJW-RR 2015, S. 79 [Rn. 15]; Krätzschel , in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, § 20, Rn. 80).

    Von dieser Verweisung ist § 185 ZPO gerade nicht umfasst (KG Berlin, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 12 W 57/12 -, NJW-RR 2015, S. 79 [Rn. 16]; Dörndorfer , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2019, § 441, Rn. 2; Zimmermann , in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 441, Rn. 2).

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