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   KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68   

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KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68 (https://dejure.org/1969,1473)
KG, Entscheidung vom 19.06.1969 - 1 W 2890/68 (https://dejure.org/1969,1473)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 1969 - 1 W 2890/68 (https://dejure.org/1969,1473)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2205
  • MDR 1969, 925
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Dementsprechend ist eine Vorlage nur dann zulässig, wenn das Oberlandesgericht darlegt, dass es ohne Abweichung nicht dieselbe Endentscheidung treffen könnte (vgl. auch KG OLGZ 1970, 58, 64; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl. § 28 FGG Rdn. 5).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht aber durch die Beschlüsse des Kammergerichts in Berlin vom 31. August 1967 (NJW 1968, 160 = OLGZ 1967, 479) und vom 19. Juni 1969 (NJW 1969, 2205 = OLGZ 1970, 58) gehindert.

    Einen Mehrheitsbeschluß, an dem dann auch die durch die bauliche Veränderung in ihren Rechten nicht beeinträchtigten Wohnungseigentümer mitwirken könnten, halten für erforderlich neben dem Kammergericht (NJW 1968, 160 = OLGZ 1967, 479; NJW 1969, 2205 = OLGZ 1970, 58) Pritsch in RGRK 11. Aufl. Anm. 6 und Baur in Soergel/Siebert 11. Aufl. Rdn. 3 je zu § 22 WEG.

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Der Senat tritt der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts Düsseldorf bei (ebenso: KG, NJW 1969, 2205; OLG Hamm, DNotZ 1967, 38; Weitnauer/Wirths, WEG, Rdn. 4; jetzt auch entgegen der Vorauflage Palandt, BGB, 29. Aufl., § 23 WEG Rdn. 5; a.A.: OLG Celle, DWW 1961, 29; Bärmann, Kurzkomm. z. WEG, 4. Aufl. § 21 Rdn. II 2 a, III 2; Diester, Rechtsprechung z. WEG, S. 131 zu Nr. 53).

    Das hat das Kammergericht in seinem Beschluss NJW 1969, 2205, 2206, 2207 überzeugend ausgeführt.

  • OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit einer durch einen geschäftsunfähigen Betroffenen

    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG ist gleichwohl nicht geboten, weil die weitere Beschwerde im Ergebnis auch dann keinen Erfolg hätte, wenn der Senat der Auffassung des Saarländischen OLG folgen würde (BGH NJW 1968, 1477; KG OLGZ 1970, 58, 64; Keidel/Meyer-Holz a.a.O. § 28 Rn. 13).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze konnte hier auf die Zustimmung der Antragsgegner zum Garagenbau nicht verzichtet werden (KG NJW 1969, 2205; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359 [OLG Stuttgart 26.05.1961 - 8 W 238/60] /1360; Kürzel a.a.O. S. 204).

    Auch wenn, die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist, und ein Mehrheitsbeschluß nicht genügt, ist dieser nach § 23 Abs. 4 WEG nur dann unwirksam, wenn er gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist (BGH NJW 1970, 1316; KG NJW 1969, 2205; OLG Hamm DNotZ 1967, 38/39; BGB-RGRK/Pritsch a.a.O. § 23 Anm. 4; Palandt/Degenhart a.a.O. § 23 Anm. 5 a; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 23 Anm. 6, 8, 8 a).

  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Abgesehen davon aber, daß das Kammergericht aaO die Problematik einer schriftlich ergangenen Mehrheitsentscheidung in Wohnungseigentumssachen überhaupt nicht erörtert hat und sich für seine Auffassung auf BGHZ 54, 65/68 ff. und KG OLGZ 1970, 58/61 ff., 64 beruft (die beide Mehrheitsbeschlüsse zum Gegenstand haben, die in einer Eigentümerversammlung, also nicht im schriftlichen Verfahren, gefaßt worden sind), ist diese Auffassung nur im Rahmen der Hinweise für das weitere Verfahren nach der aus anderen Gründen ausgesprochenen Aufhebung und Zurückverweisung (und zudem für einen noch nicht festgestellten Sachverhalt) ausgesprochen worden.
  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses";

    Auch ein nichtiger Beschluß lag entgegen der Annahme der weiteren Beschwerde nicht vor, denn auch wenn Einstimmigkeit erforderlich ist, kann ein Mehrheitsbeschluß mangels Anfechtung wirksam werden (KG NJW 69, 2205; BGHZ 54, 65;BayObLG NJW-RR 86, 762).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Das Erfordernis allseitiger Zustimmung in § 22 WEG ist allerdings nicht zwingend (BayObLGZ 1971, 313/323, 1973, 78/81; KG NJW 1969, 2205; Palandt/Degenhart aaO § 22 Anm. 3; Pick NJW 1970, 2061; Weitnauer/Wirths aaO § 22 Rdnr. 1); es kann durch Vereinbarung - als eine solche gilt auch die Teilungserklärung (BayObLGZ 1972, 314/317) - abgeändert werden.
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Anders ausgedrückt ist eine Vorlage stets dann unzulässig, wenn das vorlegende Gericht auch ohne Abweichung von der Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts zu keiner anderen Entscheidung in der Sache käme (BGH NJW 1968, 1477; BGHZ 82, 34/36 f.; KG OLGZ 1970, 58/64; Bassenge/Herbst FGG /RpflG 4. Aufl. Anm. 2 d a.E.; Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 1 b a.E., jeweils zu § 28 FGG ).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Selbst wenn demnach der Beschluß der Wohnungseigentümer vom 14.3.1968 der Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Gemeinschaft bedurft haben sollte (was hier nicht abschließend zu klären ist), wurde doch der Mangel seines Zustandekommens als Mehrheitsbeschluß durch den Ablauf der Anfechtungsfrist ( § 23 Abs. 4 WEG ) behoben, denn er war, weil § 22 WEG eine abdingbare Vorschrift ist (KG NJW 1969, 2205; Bärmann/Pick aaO § 22 Rdnr. 14; Pick NJW 1970, 2061), nicht nichtig, sondern nur anfechtbar (BGHZ 54, 65 =NJW 1970, 1316; BayObLGZ 1971, 313/318/322).
  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 104/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG Hamburg, 18.08.1994 - 2 Wx 27/93

    Vorliegen von rechtsmissbräuchlichem Handeln des Antragsgegners bei Verfolgung

  • KG, 29.03.1974 - 1 W 811/72

    Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung ;

  • KG, 16.03.1971 - 1 W 2368/69

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses innerhalb eines anhängigen

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