Rechtsprechung
   KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23046
KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13 (https://dejure.org/2015,23046)
KG, Entscheidung vom 19.06.2015 - 5 U 120/13 (https://dejure.org/2015,23046)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 (https://dejure.org/2015,23046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Zur irreführenden Bewerbung von Heilmittelbehandlungen mittels Anwendungsgebieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Behandlung von Patienten mit der Behandlungsmethode der Ostheopathie

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Behandlung von Patienten mit der Behandlungsmethode der Ostheopathie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für heilende Wirkungen der Osteopathie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Inhalt einer Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Bewerbung von Heilmittelbehandlungen mittels Anwendungsgebieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Bewerbung für Heilmittelbehandlungen mittels eines Verfahrens der Osteopathie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Bewerbung für Heilmittelbehandlungen mittels eines Verfahrens der Osteopathie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Wirkungsangaben und Anwendungsgebiete in der Werbung ohne Disclaimer

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 93 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Irreführende Werbung für osteopathische Behandlung mangels Wirksamkeitsnachweises

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 94/09

    Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Insoweit fehlt es bereits an den Grundlagen für die Einholung eines Sachverständigenbeweises (vergleiche auch OLG München, MD 2009, 784 juris Rn. 94 sowie hierzu Beschluss des BGH vom 8.5.2013, I ZR 94/09, juris Rn. 4 betreffend die Zurückweisung einer Anhörungsrüge hinsichtlich der vom BGH zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde).

    Darüber hinaus entsprechen englischsprachige Zusammenfassungen nicht den Voraussetzungen des § 184 GVG und können dementsprechend nicht berücksichtigt werden (OLG München, MD 2009, 784 juris Rn. 131, 134, 152, 154, 173, 200, 246 sowie hierzu Beschluss des BGH vom 8.5.2013, I ZR 94/09, juris Rn. 1 betreffend die Zurückweisung einer Anhörungsrüge hinsichtlich der vom BGH zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde).

    Auch ein pauschaler Vortrag unter Hinweis auf weitere als Anlage beigefügte Studien ist ungenügend, denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, aus umfangreichen Unterlagen die möglicherweise relevanten Aussagen herauszusuchen (OLG München, MD 2009, 784 juris Rn. 147, 149, 224, 253, 266 sowie hierzu Beschluss des BGH vom 8.5.2013, I ZR 94/09, juris Rn. 1 betreffend die Zurückweisung einer Anhörungsrüge hinsichtlich der vom BGH zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde).

    Eine Irreführung über die Umstrittenheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen (und eine daraus folgende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung) kommt nur dann nicht in Betracht, wenn diese Aussagen jeweils durch den klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die Gegenmeinung abgeschwächt werden (BGH, Beschluss vom 8.5.2013, I ZR 94/09, TZ 3 - Elektromagnetisches Wechselfeld; GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 TZ 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob ein den einzelnen Werbeaussagen insgesamt vorangestellter Hinweis (etwa auf der Startseite des Internetauftritts) überhaupt (wegen einer Möglichkeit, zu einzelnen Werbebehauptungen im Internetauftritt des Beklagten direkt zu gelangen) geeignet ist, eine hinreichende Aufklärung zu geben (bejahend OLG München, MD 2009, 784 juris Rn. 147, 149, 224, 253, 266; offen gelassen im Beschluss des BGH vom 8.5.2013, I ZR 94/09, TZ 2 - Elektromagnetisches Wechselfeld, betreffend die Zurückweisung einer Anhörungsrüge hinsichtlich der vom BGH zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649 TZ 15 mwN - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Eine Irreführung über die Umstrittenheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen (und eine daraus folgende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung) kommt nur dann nicht in Betracht, wenn diese Aussagen jeweils durch den klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die Gegenmeinung abgeschwächt werden (BGH, Beschluss vom 8.5.2013, I ZR 94/09, TZ 3 - Elektromagnetisches Wechselfeld; GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 TZ 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH, GRUR 2008, 815 TZ 14 - Buchführungsbüro; GRUR 2007, 871 TZ 41 - Wagenfeld-Leuchte I; GRUR 2002, 180 juris Rn. 18 mwN - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).

    Dem Wegfall der Wiederholungsgefahr steht nicht entgegen, dass der Schuldner es ablehnt, seine Unterlassungserklärung auf ein Verhalten zu erstrecken, dass ihm nicht verboten werden kann (BGH, GRUR 2008, 815 TZ 14 - Buchführungsbüro).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH, GRUR 2008, 815 TZ 14 - Buchführungsbüro; GRUR 2007, 871 TZ 41 - Wagenfeld-Leuchte I; GRUR 2002, 180 juris Rn. 18 mwN - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Eine Irreführung über die Umstrittenheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen (und eine daraus folgende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung) kommt nur dann nicht in Betracht, wenn diese Aussagen jeweils durch den klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die Gegenmeinung abgeschwächt werden (BGH, Beschluss vom 8.5.2013, I ZR 94/09, TZ 3 - Elektromagnetisches Wechselfeld; GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 TZ 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Dagegen ist es unschädlich, wenn der Gläubiger mit der von ihm vorgeschlagenen Unterwerfungserklärung mehr fordert, als ihm zusteht; denn es ist Sache des Schuldners, aufgrund der Abmahnung die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Erklärung abzugeben (BGH, GRUR 2007, 607 juris Rn. 24 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH, GRUR 2008, 815 TZ 14 - Buchführungsbüro; GRUR 2007, 871 TZ 41 - Wagenfeld-Leuchte I; GRUR 2002, 180 juris Rn. 18 mwN - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Dies gilt, insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung, in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis damit allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt (BGH, GRUR 2012, 1164, 1165 - Artrostar).
  • LG Berlin, 25.07.2013 - 52 O 300/12
    Auszug aus KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. Juli 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 300/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im landgerichtlichen Tenor Ziff. II statt "25. Februar 2013" richtig "26. Februar 2013" heißen muss.
  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Ohne dass es für den Streitfall maßgeblich darauf ankäme, sei ergänzend auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen, wonach englischsprachige Dokumente (jedenfalls soweit es sich um Zusammenfassungen von Studien handelt) grundsätzlich nicht den Voraussetzungen des § 184 GVG genügen und dementsprechend regelmäßig im Rechtsstreit nicht berücksichtigt werden können (vgl. Senat WRP 2016, 389, 391, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 38/18

    Zahlung einer Vertragsstrafe

    Weil mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung verbunden sein können, sind insoweit an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2012, 647 Rn. 33 - Injectio; GRUR 2013, 649 Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.04.2015 - 6 U 6/14, BeckRS 2015, 11639; KG, Urt. v. 19.06.2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 = BeckRS 2015, 15622; Urt. v. 11.03.2016 - 5 U 151/14, BeckRS 2016, 10350; OLG Hamburg, Beschl. v. 05.11.2012 - 3 W 18/12, BeckRS 2013, 1067; GRUR-RR 2018, 156 Rn. 26 - genetische Stoffwechselanalyse; OLG Hamm, GRUR-RR 2014, 412, 414 - Begleitende Kinesiologie; OLG Köln, Urt. v. 01.04.2016 - 6 U 108/15, BeckRS 2016, 10356; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2019, 184 Rn. 38 - Salzgrotte; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 448 Rn. 44 - Zeolith).

    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung nämlich generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, GRUR 2012, 647 Rn. 33 - Injectio; GRUR 2013, 649 Rn. 16 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2015, 1244 Rn. 16 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.04.2015 - 6 U 6/14, BeckRS 2015, 11639; OLG Celle, GRUR-RR 2018, 372 Rn. 36 - Nervenschmerzen; KG, Urt. v. 19.06.2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 = BeckRS 2015, 15622; Urt. v. 11.03.2016 - 5 U 151/14, BeckRS 2016, 10350; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2019, 184 Rn. 38 - Salzgrotte).

    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall dadurch, dass er eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für die Richtigkeit, die er deshalb im Streitfall auch beweisen muss (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.04.2015 - 6 U 6/14, BeckRS 2015, 11639; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 156 Rn. 27 - genetische Stoffwechselanalyse; OLG Jena, GRUR-RR 2016, 168 Rn. 11 - Augenakupunktur; KG, Urt. v. 19.06.2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 = BeckRS 2015, 15622; OLG Köln, Urt. v. 01.04.2016 - 6 U 108/15, BeckRS 2016, 10356; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 448 Rn. 52 - Zeolith).

  • LG Dortmund, 17.05.2016 - 25 O 154/16

    Zertifizierung des Medizinprodukts belegt nicht behauptete Heilwirkungen

    Denn englischsprachige Zusammenfassungen entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 184 GVG und können dementsprechend nicht berücksichtigt werden (so auch KG, Urteil vom 19.06.2015 - 5 U 120/13; OLG München, MD 2009, 784).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2019 - 3 HKO 4987/18

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel

    Auch eine an Fachpublikum gerichtete Werbung für ein Phytopharmakon ist zur Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher als Kunden der Adressaten der Werbung geeignet, da die Empfehlung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels durch Apothekenpersonal durch eine wissenschaftlich nicht gesicherte Angabe in einer an Apotheker und PTA gerichteten Werbung beeinflusst und die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet werden kann; der Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregel ist tangiert, die Spürbarkeit wird vermutet (Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG 37. Aufl. § 3a, Rdnr. 1.102, OLG Hamburg WRP 2015, 1021; WRP 2017, 1129; KG WRP 2016, 389).
  • LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16

    Heilmittelwerbung: Anforderungen an eine wissenschaftliche Absicherung bei der

    Der teilweise anderslautenden, stark zurückhaltenden Rechtsprechung einiger Obergerichte (KG, WRP 2016, 389, 391; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 100; OLG München, MD 2009, 784) folgt die Kammer nicht.
  • LG Berlin, 02.09.2015 - 97 O 33/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels mit

    Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 Tz 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 Tz 20 - ARTROSTAR; GRUR 1991, 848 - Rheumalind 11, 0LG München WRP 2015, 777 Tz 10 f.; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).
  • LG Berlin, 02.03.2016 - 101 O 59/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels für besondere

    Wer einem Mittel bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung und muss deshalb im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe vortragen und nachweisen, wenn der Anspruchssteller eine solche wissenschaftliche Absicherung hinreichend in Abrede stellt (vgl. BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR; OLG München WRP 2015, 777; Kammergericht, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht