Rechtsprechung
   KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19675
KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17 Vollz (https://dejure.org/2018,19675)
KG, Entscheidung vom 19.06.2018 - 2 Ws 139/17 Vollz (https://dejure.org/2018,19675)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 2 Ws 139/17 Vollz (https://dejure.org/2018,19675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Einlegung der Rechtsbeschwerde durch die Vollzugsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 118
    Anforderungen an die Form der Einlegung der Rechtsbeschwerde durch die Vollzugsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: Einlegung der Rechtsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 633 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02

    Schriftform der Revisionsbegründung; Antrag auf Entscheidung des

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Fehlen diese Voraussetzungen, kann es zur Wahrung der Schriftform ausnahmsweise genügen, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 -, juris Rn. 3).

    Fehlen diese Voraussetzungen, kann es zur Wahrung der Schriftform ausnahmsweise genügen, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 -, ju-ris Rn. 3).

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).

    Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).

  • OLG Stuttgart, 27.09.1996 - 4 Ws 195/96
    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Bei Behörden genügt auch die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens des Verfassers, sofern dieser mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. September 1996 - 4 Ws 195/96 -, juris Rn. 4).

    Bei Behörden genügt auch die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens des Verfassers, sofern dieser mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. September 1996 - 4 Ws 195/96 -, juris Rn. 4).

  • OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11

    Maßregel

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03

    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).

    Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

  • OLG Bremen, 15.09.2011 - Ws 120/11
    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

    Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).

  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

    Maßgeblich ist insofern stets der konkrete Einzelfall (KG, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 Ws 139/17 Vollz - Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2018, a. a. O.).
  • OLG Jena, 23.08.2019 - 1 Ws 196/17

    Maßregelvollzug in Thüringen: Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei der

    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG für die Vollzugsbehörde nicht und genügt für deren Rechtsbeschwerde die Einhaltung der einfachen Schriftform (OLG Hamm, BeckRS 2014, 14497; KG Berlin, Beschl. v. 19.06.2018, 2 Ws 139/17 Vollz, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht