Rechtsprechung
KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Wahrung der Schriftform, Einlegung einer Rechtsbeschwerde, Vollzugsbehörde
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 118 StVollzG, § 341 Abs 1 StPO
Strafvollzugsverfahren: Wahrung der Schriftform bei Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch die Vollzugsbehörde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Form der Einlegung der Rechtsbeschwerde durch die Vollzugsbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 118
Anforderungen an die Form der Einlegung der Rechtsbeschwerde durch die Vollzugsbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafvollzug: Einlegung der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.08.2017 - 586 StVK 92/17
- KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17 Voll
Papierfundstellen
- StV 2018, 633 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02
Schriftform der Revisionsbegründung; Antrag auf Entscheidung des …
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Fehlen diese Voraussetzungen, kann es zur Wahrung der Schriftform ausnahmsweise genügen, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 -, juris Rn. 3).Fehlen diese Voraussetzungen, kann es zur Wahrung der Schriftform ausnahmsweise genügen, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 -, ju-ris Rn. 3).
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01
Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).
- OLG Stuttgart, 27.09.1996 - 4 Ws 195/96
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Bei Behörden genügt auch die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens des Verfassers, sofern dieser mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. September 1996 - 4 Ws 195/96 -, juris Rn. 4).Bei Behörden genügt auch die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens des Verfassers, sofern dieser mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. September 1996 - 4 Ws 195/96 -, juris Rn. 4).
- OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11
Maßregel
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG…, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG…, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).
- BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03
Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der …
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).Ein solches kann bestehen, wenn die Maßnahme der Vollzugsbehörde einen tiefgreifenden und einschneidenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 - und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, jeweils juris) oder wenn die diskriminierende Wirkung einer Maßnahme fortdauert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 515/12 Vollz -).
- BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG…, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - …und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG…, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - …und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).
- OLG Bremen, 15.09.2011 - Ws 120/11
Auszug aus KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17
Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG…, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - …und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).Dies ist immer dann der Fall, wenn von der angefochtenen Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ausgeht, weil über eine Fehlentscheidung im Einzelfall hinaus zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (…BVerfG, Beschluss vom 22 .Mai 2012 - 2BvR2207/10 -, juris Rn. 4; BVerfG…, Beschluss vom 11. April 2008 - 2BvR866/06 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 12. November 1970 - 1 StR 263/70 -, juris Rn. 30; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2011 - 2 Ws 120/11 - …und vom 21. März 2011 - 2 Ws 70/11 - Bach-mann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P Rn. 93).
- KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19
Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …
Maßgeblich ist insofern stets der konkrete Einzelfall (KG, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 Ws 139/17 Vollz - Senat…, Beschluss vom 21. Dezember 2018, a. a. O.). - OLG Jena, 23.08.2019 - 1 Ws 196/17
Maßregelvollzug in Thüringen: Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei der …
Begründung">118 Abs. 3 StVollzG für die Vollzugsbehörde nicht und genügt für deren Rechtsbeschwerde die Einhaltung der einfachen Schriftform (OLG Hamm, BeckRS 2014, 14497; KG Berlin, Beschl. v. 19.06.2018, 2 Ws 139/17 Vollz, bei juris).