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   KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07   

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https://dejure.org/2007,8751
KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07 (https://dejure.org/2007,8751)
KG, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2 AR 23/07 (https://dejure.org/2007,8751)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2 AR 23/07 (https://dejure.org/2007,8751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfeantrag für eine den Wert von 5.000,00 Euro übersteigende Widerklage ; Zuständigkeit für das Prozesskostenhilfeverfahren; Verweisung mit Bindungswirkung wegen Übersteigung des amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwertes; Erhebung der Widerklage als ...

  • Judicialis

    ZPO § 506; ; ZPO § 506 Abs. 1; ; ZPO § 506 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 506
    Zuständigkeitsregelung der Prozesskostenhilfe-Entscheidung bei einer Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Auszug aus KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07
    Nachdem sich das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin jeweils rechtskräftig i.S. von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (zum Begriff vgl. BGH NJW 1988, 1794 f.; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben, ist die Zuständigkeitsbestimmung durch den Senat zu treffen.

    Eine Verweisung mit Bindungswirkung nach §§ 506 Abs. 2, 281 Abs. 2 S. 4 ZPO setzt -wie auch bereits der auf § 261 Abs. 2 ZPO hindeutende Begriff der Anspruchserhebung nahe legt- voraus, dass die den amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwert übersteigende (Wider-)Klage i.S. von § 261 Abs. 2 ZPO rechtshängig geworden ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 891; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 506 Rn 2; allg. zum Erfordernis der Rechtshängigkeit für einen Verweisungsbeschluss BGH NJW-RR 1997, 1161; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn 7).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95

    Verweisung an das Oberlandesgericht als Berufungsgericht wegen einer in der

    Auszug aus KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07
    Eine Verweisung mit Bindungswirkung nach §§ 506 Abs. 2, 281 Abs. 2 S. 4 ZPO setzt -wie auch bereits der auf § 261 Abs. 2 ZPO hindeutende Begriff der Anspruchserhebung nahe legt- voraus, dass die den amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwert übersteigende (Wider-)Klage i.S. von § 261 Abs. 2 ZPO rechtshängig geworden ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 891; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 506 Rn 2; allg. zum Erfordernis der Rechtshängigkeit für einen Verweisungsbeschluss BGH NJW-RR 1997, 1161; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn 7).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07
    Zum anderen müsste das Landgericht bei Verneinung einer hinreichenden Erfolgsaussicht im Umfang von über 5.000,- EUR Prozesskostenhilfe mangels seiner Zuständigkeit für die (aussichtsreiche) Rechtsverfolgung insgesamt versagen, mit der Folge, dass das Amtsgericht über die Prozesskostenhilfegewährung zu entscheiden hätte (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1437).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07
    Nachdem sich das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin jeweils rechtskräftig i.S. von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (zum Begriff vgl. BGH NJW 1988, 1794 f.; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben, ist die Zuständigkeitsbestimmung durch den Senat zu treffen.
  • OLG Celle, 02.06.2008 - 4 AR 39/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit des Landgerichts im Hinblick auf einen

    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die vom Landgericht Lüneburg zitierte Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 19. Juli 2007, Az: 2 AR 23/07 - nach juris) bedarf es nicht.
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 32 Sa 8/13

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits im Stadium der Prüfung der

    Eine Verweisung des Rechtsstreits mit Bindungswirkung nach §§ 506 Abs. 2, 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bedingt die Rechtshängigkeit der die den amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwert übersteigenden Klageerweiterung (KG KGR 2007, 964; OLG Celle OLGR 2009, 273 jeweils für den Fall der Erhebung einer Widerklage; Prütting/Gehrlein/Schelp, ZPO, 4. Aufl., § 506, Rn. 2).
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