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   KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11   

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https://dejure.org/2013,21902
KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2013,21902)
KG, Entscheidung vom 19.07.2013 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2013,21902)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 6 U 103/11 (https://dejure.org/2013,21902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 1 Abs. 3; EuGVVO Art. 2 Abs. 1; EuGVVO Art. 9 Abs. 1; EuGVVO Art. 13; EuGVVO Art. 23
    Art. 9 Abs. 1 b EuGVVO gilt weder unmittelbar noch analog für Zessionare

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 9 Abs. 1 lit. b EuGVVO gilt weder unmittelbar noch analog für Zessionare

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Folglich können diese abweichenden Zuständigkeitsregeln nicht zu einer über die in der Verordnung explizit vorgesehenen Fälle hinausgehenden Auslegung führen (EuGH, Urteil vom 17.9.2009 - C-347/08, Vorarlberger Gebietskrankenkasse /WGV Schwäbische Allgemeine Versicherungs AG, EuZW 2009, 855).

    Demgegenüber sieht der EuGH den Legalzessionar der Ansprüche des Geschädigten im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Verordnung, der selbst als schwächere Partei angesehen werden kann, als von den Bestimmungen über die besonderen Zuständigkeiten umfasst an (EuGH Urt. vom 17.9.2009 a.a.O., Rz. 44).

    Soweit der EuGH in der Entscheidung vom 17.9.2009 a.a.O. Rz. 44 den "Legalzessionar", der selbst als schwächere Partei angesehen werden kann, als von der besonderen Zuständigkeitsregelung des Art. 9 Abs. 1 b) i. V. m. Art. 11 Abs. 2 EuGVVO umfasst ansieht, lässt sich hieraus für den Zessionar, der aufgrund vertraglicher Vereinbarung den isolierten Anspruch aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Zedenten und dem Schuldner erworben hat, nichts herleiten.

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Allerdings kann in der Rüge der örtlichen Zuständigkeit zugleich auch die Rüge der internationalen Zuständigkeit liegen, was im Wege der Auslegung der Prozesserklärungen zu ermitteln ist (BGH, Urt. vom 1.6.2005 - VIII ZR 256/04, NJW-RR 2005, 1519).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Auch wenn der Beklagte lediglich andere verfahrensrechtliche Einwände erhebt, wie etwa die Rüge der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, ohne den Mangel der internationalen Zuständigkeit zu rügen, hat er sich rügelos im Sinne des Art. 24 EuGVVO eingelassen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.4.2005 - 4 U 233/04, NJW-RR 2005, 935; Kropholler/von Hein a.a.O. Rz. 7; Musielak-Stadler, ZPO, 9. Auflage Art. 24 EuGVVO Rz. 3).
  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Auch zu den Sonderregeln bei Verbraucherverträgen hat der EuGH festgestellt, dass einem Legalzessionar, der in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit die aus einem Verbrauchervertrag stammende Forderung einklagt, nicht die besonderen Zuständigkeitsregeln bei Verbraucherverträgen zu Gute kommen, da diese den Schutz der wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Partei bezwecken (Urt. vom 19.1.1993 C-89/91 Shearson Lehman Hutton Rz. 18 ff.).
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Demnach ist unter Einlassung auf das Verfahren jede Verteidigung zu verstehen, die unmittelbar auf Klageabweisung zielt im Unterschied zu Handlungen im Vorfeld der Verteidigung (vgl. EuGH, Urteil vom 24.6.1981 RS 150/80 "Elefanten-Schuh GmbH/Pierre Jaqmain, IPrax 1982, 234; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Auflage 2011, Art. 24 EuGVVO Rz. 7).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-111/09

    CPP Vienna Insurance Group - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Klage eines

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Die Regelungen über besondere Zuständigkeiten und eine Zuständigkeitsvereinbarung stehen der Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 20.5.2010 C-111/09 CPP ./. Bilas, IPrax 2011, 580).
  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Für die Lösung der Frage, ob ein aufgrund freier rechtsgeschäftlicher Vereinbarung der Parteien neuer Forderungsinhaber sich auf die besonderen Zuständigkeitsregeln berufen kann, die die schwächere Partei schützen sollen, ist daher die für vergleichbare Rechtsfragen in Verbrauchersachen ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des Bundesgerichtshofs heranzuziehen (EuGH Urteil vom 19.01.1993 a.a.O.; BGH Urteil vom 20.04.1993, XI ZR 17/90).
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Die Frage, wann eine unmittelbar auf Klageabweisung zielende Prozesshandlung vorliegt, ist wegen des unterschiedlichen innerstaatlichen Prozessrechts hingegen nach diesem zu bestimmen (BGH, Urt. vom 31.5.2011 - VI ZR 154/10, NJW 2011, 2809, 2812 zu Art. 18 LugÜ I).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-77/04

    GIE Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Aus dem Schutzzweck dieser Vorschriften ergibt sich, dass die von der Verordnung vorgesehenen besonderen Zuständigkeitsregelungen nicht auf Personen ausgedehnt werden dürfen, die dieses Schutzes nicht bedürfen (EuGH a.a.O.) Allgemein ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass ein besonderer Schutz im Rahmen der Beziehung zwischen gewerblich Tätigen des Versicherungssektors, von denen keiner als der Schwächere angesehen werden kann, nicht gerechtfertigt ist (EuGH, Urt. vom 26.5.2005 - C-77/04 GIE Réunion européenne u.a.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 10 O 1374/09

    Verbrauchergerichtsstand für Klage eines Verbrauchers aus abgetretenem Recht

    Auszug aus KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
    Der Auffassung, dass in den Schutzbereich von Art. 9 EuGVVO jedenfalls an Familienangehörige abgetretene Ansprüche fallen sollen (vgl. etwa Tiedemann, EWiR 2010, 487, 488 in dessen kritischem Kurzkommentar zur Verfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.08.2009 - 10 O 137/09), kann sich der Senat daher nicht anschließen.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen

    Das Kammergericht Berlin (KG Berlin, VersR 2014, 1020) hat bereits entschieden, dass Abschnitt 3 des Kapitels 3 dieser Verordnung ein eigenständiges System der Verteilung gerichtlicher Zuständigkeiten in Versicherungssachen errichtet und der Zweck dieses Abschnitts laut Erwägungsgrund 13 der Verordnung darin besteht, die schwächere Partei durch Zuständigkeitsvorschriften zu schützen, die für sie günstiger sind als die allgemeine Regelung.
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