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   KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07   

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https://dejure.org/2007,17810
KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07 (https://dejure.org/2007,17810)
KG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 2 AR 38/07 (https://dejure.org/2007,17810)
KG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 2 AR 38/07 (https://dejure.org/2007,17810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindende Wirkung der Unzuständigkeit durch einen Verweisungsbeschluss; Entfallen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Willkür; Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Erklärung der Unzuständigkeit durch die angerufenen Gerichte

  • Judicialis

    ZPO § 281 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 Satz 3
    Prüfung der Versagung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen Willkürlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07
    Der Beurteilung, ob ein solcher Fehler vorliegt, ist der Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht vortragen (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]); die befassten Gerichte sind nicht gehalten, von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung der Zuständigkeit vorzunehmen.

    Zudem ist bei der o.g. Beurteilung nur derjenige Vortrag zu berücksichtigen, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen war (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]; OLG Naumburg, OLGR 2007, 563 [563], Leitsatz 3; Greger in Zöller, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2005 - 15 AR 12/05

    Sachliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines auf einer versehentlich

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07
    Schließlich ist Willkürlichkeit nicht schon dann anzunehmen, wenn das verweisende Gericht den sich aus der gerichtlichen Verfahrensakte ergebenden Sachverhalt versehentlich falsch erfasst hat und deshalb zu einer unzutreffenden Verweisungsentscheidung gelangt ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 851 [852]).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07
    Erst bei groben Rechtsfehlern des verweisenden Gericht, die zur Folge haben, dass die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt, ist die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung überschritten (BGH NJW 2002, 3634 [3635]; BGH, NJW-RR 1992, 383 [383]; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07
    Anerkannt ist allerdings, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 25.10.2006 - 1 AR 35/06

    Zur Bindungswirkung eines wegen Willkürlichkeit unwirksamen

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07
    Zudem ist bei der o.g. Beurteilung nur derjenige Vortrag zu berücksichtigen, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen war (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]; OLG Naumburg, OLGR 2007, 563 [563], Leitsatz 3; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07
    Erst bei groben Rechtsfehlern des verweisenden Gericht, die zur Folge haben, dass die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt, ist die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung überschritten (BGH NJW 2002, 3634 [3635]; BGH, NJW-RR 1992, 383 [383]; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09

    Zuständigkeitsstreit: Vorliegen einer Unzuständigkeitserklärung; bei Prüfung der

    Bei der Feststellung der zuletztgenannten Voraussetzung ist derjenige Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen haben (BGH, NJW-RR 1995, 702 [702]; Senat, Beschluss vom 19. September 2007, 2 AR 38/07, KGR 2008, 208-211, m.w.N.).
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