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KG, 19.10.2010 - 1 W 361/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2271 Abs. 2 S. 2, 2294, 2337 S. 2
Keine Unwirksamkeit des Widerrufs einer wechselbezüglichen Verfügung aufgrund nachträgliche Verzeihung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung wegen Verfehlung des Erben; Rechtsfolgen nachträglicher Verzeihung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2271 Abs. 2; BGB § 2294; BGB § 2337 S. 2
Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung wegen Verfehlung des Erben; Rechtsfolgen nachträglicher Verzeihung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung und nachträgliche Verzeihung
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments bei schwerer Verfehlung des Erben
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 65 VI 157/07
- LG Berlin, 03.06.2010 - 87 T 350/08
- KG, 19.10.2010 - 1 W 361/10
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 82
- FamRZ 2011, 681
- Rpfleger 2011, 86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95
Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen
Auszug aus KG, 19.10.2010 - 1 W 361/10
Die vom Landgericht bejahte Verzeihung nach § 2337 S.2 BGB könnte für die Erbfolge nur erheblich sein, wenn nach dem Willen der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung gemäß § 2085 BGB anzunehmen wäre, dass der Erbausschluss der Beteiligten zu 1) von der Wirksamkeit der gleichzeitig verfügten Pflichtteilsentziehung abhängen sollte (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1972, 660, 662; BayObLG, NJW-RR 1996, 967, 968).