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   KG, 19.10.2011 - 25 W 73/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,343
KG, 19.10.2011 - 25 W 73/11 (https://dejure.org/2011,343)
KG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 25 W 73/11 (https://dejure.org/2011,343)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 25 W 73/11 (https://dejure.org/2011,343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 134 BGB; § 184a StGB; § 17 TierschutzG
    Eintragung eines Vereins; Satzung, Zoophilie

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 FamFG, § 63 FamFG, § 64 FamFG, § 134 BGB, § 138 BGB
    Vereinsregister: Nichtigkeit einer die partnerschaftliche Liebe zu Tieren betreffenden Vereinssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Satzungsziel der Zoophilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Satzungsziel der Zoophilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Eintragung eines Vereins zur Aufklärung über Zoophilie ins Vereinsregister

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Tierliebhaber" dürfen keinen Verein gründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinszweck: Liebe mit Tieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Eintragung eines Vereins zur Aufklärung über "Zoophilie"

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kapitalgesellschaft, Kapitalgesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Satzung, Satzungsbestandteil

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Eintragung von Zoophilie-Verein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Eintragung eines Vereins zur Aufklärung über "Zoophilie" ins Vereinsregister

Besprechungen u.ä.

  • Telepolis (Pressekommentar)

    Wie nötig ist Aufklärung über Sex mit Tieren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2012, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus KG, 19.10.2011 - 25 W 73/11
    § 139 BGB kommt insoweit nicht zur Anwendung (vgl. nur; BGHZ 47, 172, zitiert nach juris, Rn. 39; Reichert, a.a.O., Rn. 455).
  • KG, 03.12.2012 - 12 W 69/12

    Weiterhin keine Registereintragung für einen Verein, der für sexuelle Handlungen

    Gegen die Ablehnung der Anmeldung des Vereins steht dem Verein, vertreten durch die laut Satzung vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, die Beschwerde zu (KG, Beschluss vom 19.10.2011, 25 W 73/11, zitiert nach juris Rn. 17; Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl. 2009, § 59 Rn. 37).

    Zu Recht hat das Amtsgericht Charlottenburg - wie zuvor in ähnlichen Verfahren auch das Kammergericht (Beschluss vom 11.05.2010, 1 W 170/10 und vom 19.10.2011, 25 W 73/11) - und das OLG Hamm (Beschluss vom 06.11.2012, 27 W 83/12) die Eintragung des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

    Für die Satzung gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 134, 138 BGB entsprechend (vgl. KG, Beschluss vom 19.10.2011, 25 W 73/11, juris Rn. 19; Reichelt, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl. 2010, Rn. 446).

    § 184a StGB ist eine wirksame gesetzliche Bestimmung, die nicht gegen das durch Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistete Recht der Vereinigungsfreiheit verstößt (KG, Beschluss vom 19.10.2011, 25 W 73/11, juris Rn. 24).

  • OLG München, 04.10.2023 - 31 Wx 153/23

    Registergericht, Eintragungshindernis, Vereinigungsfreiheit,

    Dieser darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) verstoßen, da sonst die gesamte Satzung nichtig wäre (Krafka RegisterR Rn. 2132; BeckOGK/Segna Stand 1.12.2022 § 25 Rn. 46; Neudert/Waldner in Sauter/Schweyer/Waldner, Eingetragener Verein, 21. Aufl. Rn. 17b und Rn. 51; KG Rpfleger 2012, 212).
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