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   KG, 19.12.2008 - 1 Ws 358/08, 1 AR 1428/08   

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https://dejure.org/2008,18718
KG, 19.12.2008 - 1 Ws 358/08, 1 AR 1428/08 (https://dejure.org/2008,18718)
KG, Entscheidung vom 19.12.2008 - 1 Ws 358/08, 1 AR 1428/08 (https://dejure.org/2008,18718)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08, 1 AR 1428/08 (https://dejure.org/2008,18718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche Erschwerung der Übersetzung eines schriftlichen Textes in dessen Gesamtheit aufgrund der verwendeten Fachterminologie als Voraussetzung der Anwendung des Erhöhungstatbestands i.R.d. Übersetzung einer Anklage

  • Judicialis

    JVEG § 11 Abs. 1 Satz 2; ; JVEG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 11 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen für die Anwendung des erhöhten Zeilensatzes bei der Dolmetschervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 14.01.2009 - 1 Ws 359/08

    Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter

    Das ist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin noch nicht dann der Fall, wenn in dem Text überhaupt Fachbegriffe benutzt werden (vgl. OLG München DS 2005, 275) oder nur gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe zu übersetzen sind (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08 -), die dem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer, der beide Sprachen professionell beherrscht, keine erheblichen Schwierigkeiten bereiten.
  • SG Karlsruhe, 11.11.2013 - S 1 KO 3885/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines Dolmetschers - gesonderte

    Denn auch dieser Erhöhungstatbestand wird nicht bereits dadurch ausgelöst, dass in einem Text überhaupt juristische Fachbegriffe oder gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe benutzt werden und vereinzelt komplizierte Fachbegriffe auftauchen (vgl. OLG München, JurBüro 2005, 376; KG Berlin, JurBüro 2009, 604 und LG Osnabrück, a.a.O.).
  • KG, 12.06.2009 - 1 Ws 56/09

    Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter

    Das ist noch nicht dann der Fall, wenn in dem Text überhaupt Fachbegriffe benutzt werden (vgl. OLG München DS 2005, 275) oder nur gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe zu übersetzen sind (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08 -), die dem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer, der beide Sprachen professionell beherrscht, keine erheblichen Schwierigkeiten bereiten.
  • KG, 29.05.2009 - 1 Ws 57/09

    Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter

    Somit reicht es für eine "erhebliche Erschwerung" nicht aus, wenn nur gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe wie etwa Anklageschrift, Staatsanwalt, Haftbefehl, Angeschuldigter, Registerauszug und Betäubungsmittel benutzt werden und kompliziertere Fachbegriffe nur vereinzelt auftauchen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08 - und vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 -).
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