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   KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13   

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https://dejure.org/2013,41844
KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
KG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 S 1 FamFG, § 5 Abs 1 Nr 5 FamFG, § 273 S 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Abgabe des Verfahrens an ein anderes Betreuungsgericht trotz Beschwerde gegen die Bestellung des Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 597
  • FGPrax 2014, 137
  • FamRZ 2014, 1394
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
    Wird das Betreuungsverfahren gemäß § 273 S. 1, 4 S. 1 FamFG an ein anderes Betreuungsgericht abgegeben, entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen des abgebenden Gerichts unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einlegung das mit der Abgabe zuständig gewordene Gericht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. März 1996 - 3Z BR 45/96 -, juris).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
    Das Verfahren ist auch zur Abgabe reif (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 AR 13/11 - Rpfleger 2012, 255).
  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
    Das Interesse des Betroffenen daran, dass sich ein ortsnahes Gericht mit der Entscheidung über die künftige Betreuung befasst, geht dem Interesse des übernehmenden Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die ein anderes Gericht mit weniger Aufwand erledigen könnte (vgl. OLG München, FGPrax 2008, 67).
  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Aufgrund der Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Schweinfurt, die anstelle des Amtsgerichts Suhl sogar noch von der Beschwerdekammer des Landgerichts Meiningen hätte bewirkt werden können (vgl. Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076-1077), tritt auch ein Zuständigkeitswechsel in der Beschwerdeinstanz ein, so dass das dem nunmehr zuständigen Amtsgericht Schweinfurt übergeordnete Beschwerdegericht für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 -, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 -, juris; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 4, Rn. 39; Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 4, Rn. 22).
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