Rechtsprechung
KG, 19.12.2013 - 2 Ws 514/13 - 141 AR 571/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beschwerde gegen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung: Unzulässigkeit von Einwendungen gegen die Art und Weise des Maßregelvollzugs; Einhaltung des Abstandsgebots in der Justizvollzugsanstalt Tegel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwendungen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Sicherungsverwahrung; Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel i.R.d. gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des Abstandsgebots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit des Vollzugs der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.09.2013 - 598 StVK 281/13
- KG, 19.12.2013 - 2 Ws 514/13 - 141 AR 571/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus KG, 19.12.2013 - 2 Ws 514/13
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931) erhobenen Einwendungen gegen die von der Haftanstalt praktizierte Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung. - OLG Celle, 16.01.2009 - 2 Ws 12/09
Verhältnismäßigkeit des Sicherungshaftbefehls bei Verbüßung von Strafhaft in …
Auszug aus KG, 19.12.2013 - 2 Ws 514/13
Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 458 Abs. 1 StPO können nur Einwendungen gegen den Bestand des staatlichen Vollstreckungsanspruchs in der von der Vollstreckungsbehörde zugrunde gelegten Gestalt geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2013 - 2 Ws 130/13 -, 20. August 2012 - 2 Ws 373/12 -, 10. Januar 2011 - 2 Ws 676-677/10 - und 14. Januar 2009 - 2 Ws 12/09 -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12
Sicherungsverwahrung - Abstandsgebot - Nachranggrundsatz - zumutbare Arbeit
Es bestand und besteht für den Kläger ein Anspruch auf bedarfsdeckende Leistungen nach dem StVollzG (dort die §§ 131ff) und nach Inkrafttreten des SVVollzG Bln zum 01. Juni 2013 aus diesem, und zwar dort aus den §§ 51ff. Der Senat verweist auf den Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 19. Dezember 2013, Az. 2 Ws 514/13 u. a., dokumentiert in juris, wonach der Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen der Umsetzung des Abstandsgebots entspricht. - KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16
Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei …
Die isolierte Betrachtung eines einzelnen Umstands genügt für einen Verstoß gegen das Abstandsgebot grundsätzlich nicht (vgl. Senat Beschlüsse vom 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13 - und vom 19. Dezember 2013 - 2 Ws 514/13-; jeweils [juris]). - KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16
Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren: Anspruch des Sicherungsverwahrten auf …
Die isolierte Betrachtung eines einzelnen Umstands gerügt dazu grundsätzlich nicht (vgl. Senat Beschlüsse vom 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13 und vom 19. Dezember 2013 - 2 Ws 514/13, jeweils juris).