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   KG, 19.12.2019 - Verg 9/19   

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https://dejure.org/2019,51049
KG, 19.12.2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,51049)
KG, Entscheidung vom 19.12.2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,51049)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 (https://dejure.org/2019,51049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 160 Abs 2 GWB, § 166 Abs 1 S 3 GWB, Art 103 Abs 1 GG
    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung durch den Bieter; Anspruch des Bieters auf Information über die Grundlagen der vergleichenden Bewertung der Angebote; Gewährung rechtlichen Gehörs vor Entscheidung ohne mündliche ...

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Angaben gehören in die Bieterinformation?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus KG, 19.12.2019 - Verg 9/19
    Denn nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zu einer ordnungsgemäßen Wertung von qualitativen Kriterien auch eine hinreichend dokumentierte vergleichende Wertung der konkurrierenden Angebote (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 juris Rn. 53).
  • VK Berlin, 12.09.2019 - VK-B1-18/19
    Auszug aus KG, 19.12.2019 - Verg 9/19
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 23. September 2019 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12. September 2019 - VK-B1 -18/19 - wird bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verlängert.
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Während die Antragstellerin, wie es § 160 Abs. 2 S. 1 GWB fordert, zwar ein durch das von ihr abgegebene Angebot belegtes Interesse an dem Auftrag hat und mit ihrer Rüge eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht hat (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -, juris Rn. 6 f.), hat sie entgegen § 160 Abs. 2 S. 2 GWB nicht darzulegen vermocht, dass ihr durch die gerügte Rechtsverletzung ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.

    Insbesondere handelt es sich nicht um pauschale Vermutungen, sondern die Antragstellerin stützt ihre Behauptung einer Weitergabe ihrer Preise an die Beigeladene auf mehrere Hilfstatsachen, was für eine hinreichend substantiierte Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 160 Abs. 2 GWB genügt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 jüris Rn. 6).

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Die Substantiierungsanforderungen sind umso geringer, je weniger Informationen der Antragsteller hat und haben kann (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021, 17 Verg 3/21; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Verg 9/19).
  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

    Die Substantiierungsanforderungen sind umso geringer, je weniger Informationen der Antragsteller hat und haben kann (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -, Rn. 6, juris).
  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

    Dazu zählt auch das Verfahren vor der - gemäß § 168 Abs. 3 Satz 1 GWB durch Verwaltungsakt entscheidenden - Vergabekammer (vgl. Remmert in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 52, 54; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 26. April 2019, 12 C 19.621, NVwZ-RR 2020, 256 [juris Rn. 11]; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Verg 9/19, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. März 2001, Verg 9/00, juris Rn. 42, juris; Fett in BeckOK Vergaberecht, 21. Ed. Stand: 31. Juli 2021, § 166 Rn. 1; Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 166 Rn. 1; Summa in jurisPK-Vergaberecht, § 166 GWB Rn. 4).
  • KG, 19.03.2021 - Verg 1008/20

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss einer Vergabekammer; Juristische Personen

    Bei der Abwägung dieser Kriterien besteht Einigkeit, dass den summarisch zu prüfenden Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde erhebliche Bedeutung zukommt und dass die Anforderung an das Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers und der Allgemeinheit umso schwerer wiegen muss, je höher die Wahrscheinlichkeit des Erfolges der Beschwerde ist (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -, juris Rn. 3; Stoye/Gielen in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 173 Rn. 39 m.w.N.).
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Die Verfahrensbeteiligten sind zu der Möglichkeit, nach Lage der Akten zu entscheiden, auch vorab angehört worden (zu diesem Erfordernis s. z.B. KG, Beschl.v. 19.12.2019 - Verg 9/19 - Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 166 GWB Rdnr. 8 (beide bejahend); Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 166 Rdnr. 19 (verneinend)).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Die Verfahrensbeteiligten sind zu der Möglichkeit, nach Lage der Akten zu entscheiden, auch vorab angehört worden (zu diesem Erfordernis s. z.B. KG, Beschl.v. 19.12.2019 - Verg 9/19 - Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 166 GWB Rdnr. 8 (beide bejahend); Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPKVergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 166 Rdnr. 19 (verneinend)).
  • VK Rheinland, 11.08.2023 - VK 20/23

    Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

    Die Verfahrensbeteiligten sind zu der Möglichkeit, nach Lage der Akten zu entscheiden, ebenso angehört worden (vgl. zu diesem Erfordernis: KG, Beschluss v. 19.12.2019 - Verg 9/19 - Frister, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 166 GWB Rdnr. 8 [beide bejahend]; Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl. 2022, § 166 Rdnr. 21 [verneinend]), wie zur vorläufigen Würdigung der Sach- und Rechtslage durch die Kammer, nach welcher der Nachprüfungsantrag voraussichtlich abzuweisen sei.
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