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   KG, 20.01.2005 - 20 U 401/01   

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https://dejure.org/2005,4614
KG, 20.01.2005 - 20 U 401/01 (https://dejure.org/2005,4614)
KG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 20 U 401/01 (https://dejure.org/2005,4614)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 20 U 401/01 (https://dejure.org/2005,4614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch gegen ein Krankenhaus bei Sturz des Patienten; Fixierung eines Patienten in einem Rollstuhl; Anforderungen an die Standfestigkeit und Umsturzsicherheit; Sturzprävention als Bestandteil des Behandlungsvertrages; Garantenstellung des Pflegepersonals; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Medizinbereich, Verletzung vertraglicher Schutzpflichten, Bewegungs- und Transportmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krankenhäuser: Haftungsrisiko Sturz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1366
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 20 U 401/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH, Urteil vom 18.12.1990 - Az. VI ZR 169/90 - NJW 1991, 1540; Urteil vom 25.6.1991 - Az. VI ZR 320/90 - NJW 1991, 2960) muss in einer Klinik ein Sturz des Patienten bei Bewegungs- und Transportmaßnahmen ausgeschlossen werden; diese Aufgabe ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und damit Teil der Verpflichtung des Krankenhausträgers zu sachgerechter pflegerischer Betreuung.
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 20 U 401/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH, Urteil vom 18.12.1990 - Az. VI ZR 169/90 - NJW 1991, 1540; Urteil vom 25.6.1991 - Az. VI ZR 320/90 - NJW 1991, 2960) muss in einer Klinik ein Sturz des Patienten bei Bewegungs- und Transportmaßnahmen ausgeschlossen werden; diese Aufgabe ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und damit Teil der Verpflichtung des Krankenhausträgers zu sachgerechter pflegerischer Betreuung.
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 488/11

    Diabetes mellitus, Parkinson-Syndrom - Haftung des Krankenhausträgers: Reichweite

    Demgegenüber schließt es jedoch auch ein zunächst pflegerisch beherrschbarer Zustand des Patienten nicht aus, dass sich dieser zu einer konkreten Gefahrenlage zuspitzt, in welcher gesteigerte Obhutspflichten bestehen, die eine vorbeugende und sichernde Reaktion des ärztlichen und pflegerischen Personals (etwa dadurch, dass der Patient einer speziell erfahrenen Pflegekraft überantwortet wird, vgl. etwa : KG Urteil vom 20.01.2005, NJOZ 2005, S. 4004 f.) erfordern.
  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    85 Zwar geht es auch hinsichtlich der Frage der Geeignetheit eines Rollstuhls um Risiken aus dem Betrieb des Altenheims der Beklagten, die von der Beklagten und dem dort tätigen Personal voll beherrscht werden müssen (KG Berlin, Urteil vom 20.01.2005, Az.: 20 U 401/01, u. a. in: VersR 2006, Seiten 1366 ff.).

    98 Andererseits schließt es aber auch ein zunächst pflegerisch beherrschbarer Zustand des jeweiligen Heimbewohners nicht aus, dass sich dieser ggf. zu einer konkreten Gefahrenlage zuspitzt, in welcher gesteigerte Obhutspflichten bestehen, die eine vorbeugende und sichernde Reaktion des pflegerischen Personals erfordern (OLG Jena, Urteil vom 05.06.2012, Az.: 4 U 488/11, u. a. in: NJW-RR 2012, Seiten 1419 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012, Az.: I-24 U 78/11, u. a. in: NJW-RR 2012, Seiten 716 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2011, Az.: I-19 U 86/11, u. a. in: MDR 2012, Seiten 153 f.; OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2005, Az.: 24 U 13/05, u. a. in: OLG-Report 2006, Seiten 569 f.; KG Berlin, Urteil vom 20.01.2005, Az.: 20 U 401/01, u. a. in: VersR 2006, Seiten 1366 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04

    Zur Aufsichtspflicht eines Krankenhausträgers gegenüber einer unter Demenz und

    Insofern unterscheidet sich der Fall auch von dem im Urteil des KG vom 20.01.2005 (NJOZ 2005, 4004 ff.) entschiedenen Fall: dort bestand aufgrund verstärkter Unruhezustände eine besondere Gefährdung der Patientin, die es gerade nicht zuließ, sie ohne dauernde Aufsicht allein im Rollstuhl sitzen zu lassen.
  • OLG Hamm, 18.03.2015 - 3 U 20/14

    Haftung des Krankenhausträgers wegen des Sturzes eines Patienten

    Damit ist die vorliegende Konstellation entgegen der von der Berufung vertretenen Auffassung gerade nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, welcher der Entscheidung des Kammergerichts (20 U 401/01, GesR 2005, 305, zitiert nach juris) zugrunde lag: In dem vom KG entschiedenen Fall saß die betroffene Patientin zum Zwecke der unmittelbar bevorstehenden Verlegung in die Reha-Klinik in einem faltbaren Leichtgewichtsrollstuhl, der auf dem Gang vor dem Stationszimmer stand.
  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Zwar geht es auch hinsichtlich der Frage der Geeignetheit eines Rollstuhls um Risiken aus dem Betrieb des Altenheims der Beklagten, die von der Beklagten und dem dort tätigen Personal voll beherrscht werden müssen ( KG Berlin , Urteil vom 20.01.2005, Az.: 20 U 401/01, u. a. in: VersR 2006, Seiten 1366 ff. ).

    Andererseits schließt es aber auch ein zunächst pflegerisch beherrschbarer Zustand des jeweiligen Heimbewohners nicht aus, dass sich dieser ggf. zu einer konkreten Gefahrenlage zuspitzt, in welcher gesteigerte Obhutspflichten bestehen, die eine vorbeugende und sichernde Reaktion des pflegerischen Personals erfordern ( OLG Jena , Urteil vom 05.06.2012, Az.: 4 U 488/11, u. a. in: NJW-RR 2012, Seiten 1419 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.01.2012, Az.: I-24 U 78/11, u. a. in: NJW-RR 2012, Seiten 716 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 04.11.2011, Az.: I-19 U 86/11, u. a. in: MDR 2012, Seiten 153 f.; OLG Hamm , Urteil vom 18.10.2005, Az.: 24 U 13/05, u. a. in: OLG-Report 2006, Seiten 569 f.; KG Berlin , Urteil vom 20.01.2005, Az.: 20 U 401/01, u. a. in: VersR 2006, Seiten 1366 ff. ).

  • OLG Köln, 18.11.2013 - 5 U 77/13

    Anforderungen die Sicherung eines Schlaganfallpatienten vor einem Sturz aus dem

    Es ist daher in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Patienten solche Maßnahmen in Betracht kommen und dabei strikt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird (BGH NJW 2005, 1937 f.; OLG Schleswig, OLGR 2004, 3 f.; OLG Koblenz, OLGR 2009, 85 f.; OLG Bremen, GesR 2010, 25 ; KG VersR 2006, 1366; KG OLGR 2008, 505 f.; zahlreiche weitere Hinweise bei Martis/Winkart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., 2010, Rn S 500 ff.; 570 ff.).
  • OLG Hamm, 02.07.2008 - 3 U 31/08

    Umfang der durch Personaleinsatz und Organisation voll beherrschbaren

    Es trifft insbesondere zu, dass es in einem Krankenhaus nicht vorkommen darf, dass ein Patient bei einer Pflegemaßnahme seitens des ihn betreuenden Pflegepersonals aus nicht zu klärenden Gründen zu Fall kommt; vielmehr müssen die auf der Krankenstation an den Patienten vorgenommenen Bewegungs- und Transportmaßnahmen in einer Weise bewerkstelligt werden, dass ein Sturz des Patienten ausgeschlossen ist (BGH, MDR 1991, 846; KG, VersR 2006, 1366).
  • OLG Hamm, 11.06.2008 - 3 U 31/08

    Sturz eines Patienten während der mobilisierenden Gehschule nach einer

    Ohne Erfolg macht die Berufung geltend, das Landgericht habe im Hinblick auf die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin vom 20.01.2005 (VersR 2006, 1366) von einer der Klägerin günstigeren Beweislastregelung ausgehen müssen.
  • LG Kiel, 04.04.2008 - 8 O 27/05

    Zum medizinischen Standard auf einer chirurgischen Station in einem allgemeinen

    Der hier vorliegende Fall ist damit auch nicht vergleichbar mit dem, der dem - von der Klägerin zitierten - Urteil des Kammergerichts Berlin in VersR 2006, 1366 zu Grunde liegt.
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