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   KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14   

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https://dejure.org/2015,1500
KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14 (https://dejure.org/2015,1500)
KG, Entscheidung vom 20.01.2015 - 1 W 580/14 (https://dejure.org/2015,1500)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 1 W 580/14 (https://dejure.org/2015,1500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 Abs 1 S 1 GBO, § 12 Abs 1 WoEigG, § 24 Abs 6 S 2 WoEigG, § 26 Abs 3 WoEigG, § 29 Abs 1 S 2 WoEigG
    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung bei Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 20;29 WEG §§ 12; 24; 26; 29
    Zur Unterzeichnung der Versammlungsniederschrift einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei einem Einpersonen-Verwaltungsbeirat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Niederschrift von Beschlüssen in der Wohnungseigentümerversammlung bei Bestellung lediglich eines Verwaltungsbeirats

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Verwalterbestellung, Unterzeichnung der Versammlungsniederschrift durch einseitig bestellten Beirat unzureichend, WEG-Veräußerungszustimmung

  • notar-drkotz.de

    Veräußerung von Wohnungseigentum - Anforderungen an Nachweis der Verwalterbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Niederschrift von Beschlüssen in der Wohnungseigentümerversammlung bei Bestellung lediglich eines Verwaltungsbeirats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    Erforderlich ist nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern nur die des Vorsitzenden bzw. seines Vertreters (Demharter, Rpfleger 2010, 498, 499; Schmidt, ZMR 2013, 501, 505; Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach dem WEG, 5. Aufl., S. 348).

    Überwiegend wird dies aber lediglich diskutiert - und für zulässig erachtet -, wenn die Eigentümerversammlung durch den Beiratsvorsitzenden geleitet worden ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2010 174, 175; Hügel, in: Bamberger/Roth, Beck-OK, BGB, 2014, § 24 WEG, Rdn. 17; Engelhardt, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 24, Rdn. 32; Spielbauer, in: Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl, § 24, Rdn. 42; Steinmeyer, in: Timme, WEG, 2. Aufl., § 24, Rdn. 145; Krop, ebenda, § 26, Rdn. 200; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 26, Rdn. 135; Kümmel, ebenda, § 24, Rdn. 68; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 24 WEG, Rdn. 22; Volmer, in: Keller/Munzig, GBO, 7. Aufl., § 29, Rdn. 44; Heggen, RNotZ 2010, 455).

    Durch die Unterschriftsleistung in Wahrnehmung einer bestimmten Funktion sei die betreffende Person an der Unterschrift in anderer Funktion verhindert (Demharter, ZWE 2012, 75, 76; Rpfleger 2010, 498, 499; GBO, § 29, Rdn. 10; Böttcher, Rpfleger 2011, 577, 584f.; Schmidt, a.a.O., 507; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 24, Rdn. 124; anders ders. aber a.a.O. § 26, Rdn. 295; Bub, in: Staudinger, BGB, 2005, § 24 WEG, Rdn. 128).

    Eine solche Niederschrift wäre entscheidend fehleranfälliger und in ihrer Beweiskraft deutlich geschwächt (Demharter, Rpfleger 2010, 498, 499; im Ergebnis ebenso Kral, in: Hügel, GBO, 2. Aufl., "Wohnungseigentum", Rdn. 56).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    In einem solchen Fall gelten als Beschwerdeführer die antragsberechtigten Beteiligten, wenn sich wie hier aus den Umständen nichts Abweichendes ergibt (BGH, NJW 2010, 3300, 3302; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 15, Rdn. 20).
  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 24/09

    Aufsichtsratsbericht

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    Dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats kommt insoweit eine ähnliche Repräsentantenstellung zu wie etwa dem Vorsitzenden eines Aufsichtsrats, §§ 130 Abs. 1 S. 3, 107 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 AktG, 52 Abs. 1 GmbHG (vgl. BGH, DNotZ 2011, 138, 139).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Unterschrift von zwei verschiedenen natürlichen Personen für erforderlich erachtet, wenn die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Protokollierung und der Unterzeichnung des Protokolls durch zwei Wohnungserbbauberechtigte bzw. Wohnungseigentümer abhängig macht (BGH, NJW 2012, 2512; ebenso OLG München, DNotZ 2008, 291, 292).
  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 15 W 395/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    Ein Fall, wie er der Entscheidung des OLG Hamm vom 21. Dezember 2012 zugrunde lag (I-15 W 395/12 - juris), ist damit nicht gegeben.
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Unterschrift von zwei verschiedenen natürlichen Personen für erforderlich erachtet, wenn die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Protokollierung und der Unterzeichnung des Protokolls durch zwei Wohnungserbbauberechtigte bzw. Wohnungseigentümer abhängig macht (BGH, NJW 2012, 2512; ebenso OLG München, DNotZ 2008, 291, 292).
  • BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme

    Auszug aus KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14
    Eine hiervon abweichende Besetzung ist jedoch grundsätzlich möglich, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (BGH, MDR 2010, 619).
  • OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

    a) Der klare Wortlaut von § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG verlangt nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern gerade die des Vorsitzenden oder seines Vertreters (vgl. KG Rpfleger 2015, 465/466; Friedr. Schmidt ZMR 2013, 501/505; wohl auch Demharter GBO 30. Aufl. § 29 Rn. 10; ders. Rpfleger 2010, 498/499).

    Der Verwaltungsbeirat besteht, wie sich bereits aus der Teilungserklärung (§ 14 Abs. 2 Gemeinschaftsordnung: Vorsitzender und mindestens zwei, höchstens vier weitere Mitglieder aus dem Kreis der Teileigentümer) ergibt, aus mehr als einer Person (siehe insofern KG Rpfleger 2015, 465/466), nach dem mit der Beschwerdebegründung vorgelegten Beschluss vom 27.4.2013 (Punkt 7: Neuwahl des Verwaltungsbeirates) aus drei Personen.

  • KG, 27.02.2018 - 1 W 38/18

    Grundbuchrechtlicher Vollzug der Veräußerung von Wohnungseigentum: Anforderungen

    a) Ist wie vorliegend als Inhalt des Sondereigentums vereinbart worden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, § 12 Abs. 1 WEG, muss dem Grundbuchamt bei Umschreibung des Eigentums auf einen neuen Erwerber neben der Erklärung des Verwalters auch dessen Bestellung nachgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 1 W 580/14 - RNotZ 2015, 214, 215).
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