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   KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02   

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https://dejure.org/2003,8526
KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02 (https://dejure.org/2003,8526)
KG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 8 U 205/02 (https://dejure.org/2003,8526)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 8 U 205/02 (https://dejure.org/2003,8526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung; Zahlungsanspruch des Vermieters; Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen Mietverhältnisses durch den Mieter wegen Nichtbeseitigung beanstandeter Mängel; Überlassung einer Wohnung "nur zu vorübergehendem ...

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 535 Satz 2 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 542 a.F.; ; BGB § 552 Satz 1 a.F.; ; BGB § 564b Abs. 7 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 565 Abs. 2 Satz 3 a.F.; ; AGBG § 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01

    Verjährung von Nachzahlungsansprüchen des Vermieters aufgrund einer

    Auszug aus KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02
    Dies setzt aber voraus, dass bei einer objektiven Auslegung mehrere Auslegungsmöglichkeiten ernsthaft in Betracht kommen (BGH, NJW 1993, 658; Senat, Urteil vom 14. Oktober 2002, 8 U 180/01, S. 5 der UA).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02
    In der Berufungsbegründung sind die Gründe der Anfechtung darzustellen, wobei Formalbegründungen nicht ausreichen (vgl. BGH, NJW 1995, 1559; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 520 Rn. 27).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02
    Steht aber ein übereinstimmendes Verständnis dieser Klausel in dem von den Beklagten angenommenen Sinn nicht fest, geht dies zu ihren Lasten, weil sie hierfür darlegungs- und beweispflichtig sind (vgl. BGHZ 20, 109, 111 = NJW 1956, 665; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl., § 133 Rn. 2).
  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen;

    Auszug aus KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02
    Auf eine Schlüssigkeit oder rechtliche Haltbarkeit der Ausführungen kommt es nicht an (vgl. BGH, WM 1991, 127).
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