Rechtsprechung
KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 296 ZPO, § 379 S 2 ZPO, § 402 ZPO
Bauprozess: Präklusion des Sachverständigenbeweises bei fehlendem Auslagenvorschuss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Bauprozess
- rechtsportal.de
ZPO § 296 ; ZPO § 379 S. 2; ZPO § 402
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Bauprozess - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einholung eines Sachverständigengutachtens ist rechtzeitig anzubieten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einholung eines Sachverständigengutachtens ist rechtzeitig anzubieten! (IBR 2017, 297)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 32 O 357/13
- KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1889
- NZBau 2017, 419
- BauR 2017, 1078
- BauR 2017, 927
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15
Der damit angewendete sog. absolute Verzögerungsbegriff ist verfassungskonform (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91; BGH, Urteil vom 3.7.2012, VI ZR 120/11).Dass ein Prozess auf dieser Grundlage eventuell schneller beendet ist als bei korrektem Alternativverhalten der säumige Partei, sodass eine "Überbeschleunigung" möglich wird, macht den absoluten Verzögerungsbegriff nicht untragbar oder unverhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35).
Vielmehr ist eine auf den absoluten Verzögerungsbegriff gestützte Präklusion erst dann verfassungsrechtlich problematisch, "wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre" (BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35).
Wäre die Präklusion des Klägers bereits aufgrund dieser Überlegung ausgeschlossen, bedeutete dies nichts anderes als die vollständige Abkehr vom absoluten Verzögerungsbegriff, der vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz aber gerade als verfassungskonform anerkannt ist (BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91).
Der vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Sonderfall, in dem die Anwendung dieses Verzögerungsbegriffs ausnahmsweise nicht zulässig ist, ist erst dann gegeben, wenn sich "ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Handeln eingetreten wäre" (BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35).
Somit ist es nicht offensichtlich, dass bei fristgemäßem Verhalten einerseits und bei verspäteten Verhalten andererseits dieselbe Verzögerung des Rechtsstreits eintritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35).
Dieser Befund ist ausreichend, damit es gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beim Regelfall des absoluten Verzögerungsbegriffs bleiben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 36).
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91
Verstoß gegen das rechtliche Gehör infolge fehlerhafter Anwendung von …
Auszug aus KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15
Der damit angewendete sog. absolute Verzögerungsbegriff ist verfassungskonform (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91; BGH, Urteil vom 3.7.2012, VI ZR 120/11).Wäre die Präklusion des Klägers bereits aufgrund dieser Überlegung ausgeschlossen, bedeutete dies nichts anderes als die vollständige Abkehr vom absoluten Verzögerungsbegriff, der vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz aber gerade als verfassungskonform anerkannt ist (BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85, Rz 35; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91).
- BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96
Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses
Auszug aus KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15
Bei Zulassung des prozessualen "Angriffsmittels" Sachverständigenbeweis, hätte hingegen ein Gutachten eingeholt werden müssen, wodurch der Rechtsstreit verzögert worden wäre (§ 296 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1997, III ZR 246/96). - BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer …
Auszug aus KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15
Der damit angewendete sog. absolute Verzögerungsbegriff ist verfassungskonform (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.5.1987, 1 BvR 903/85; Beschluss vom 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91; BGH, Urteil vom 3.7.2012, VI ZR 120/11).