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   KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18   

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https://dejure.org/2018,32966
KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18 (https://dejure.org/2018,32966)
KG, Entscheidung vom 20.02.2018 - 6 W 1/18 (https://dejure.org/2018,32966)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 6 W 1/18 (https://dejure.org/2018,32966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1114
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18
    3 Diese Angabe in der Ausschlagungserklärung bedeutet nicht, dass dem Ausschlagenden die Höhe des Nachlasses bzw. die Höhe des auf ihn entfallenden Erbteils gleichgültig gewesen ist (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.Juli 2004 I-3 Wx 193/04, MDR 2005, 218).

    wie hoch ihr Erbteil sein sollte" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2004, I-3 Wx 193/04).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18
    Die Angabe in der notariell beglaubigten Ausschlagungserklärung, zum Nachlasswert keine Auskunft erteilen zu können, steht einer Anfechtung der Ausschlagungserklärung wegen Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses nicht von vornherein entgegen, wenn festgestellt werden kann, dass die Ausschlagungserklärung tatsächlich auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, der Erbe also nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (i. A. an BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359).

    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).

  • BGH, 02.12.2015 - IV ZB 27/15

    Nachlasssache: Grenzen der Amtsermittlungspflichten des Nachlassgerichts bei

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18
    Der Anfechtungsberechtigte kann seine ursprüngliche Anfechtungserklärung auch noch später mit Erläuterungen und Ergänzungen versehen, soweit es sich nicht um neue Anfechtungsgründe handelt (i.A. an BGH Beschluss vom 2. Dezember 2015 - IV ZB 27/15, ErbR 2016, 150 Rn. 11).

    Denn der Anfechtungsberechtigte kann seine ursprüngliche Anfechtungserklärung auch noch später mit Erläuterungen und Ergänzungen versehen (BGH, Beschluss vom 2.12.2015 - IV ZB 27/15, Rn. 11 zit. nach Juris).

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18
    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18
    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08

    Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18
    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft bei irrtümlich angenommener

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG liegen vor im Hinblick auf den Beschluss des Kammergerichts vom 20. Febr. 2018 - 6 W 1/18 (BeckRS 2018, 15549).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2018 - 6 WF 130/18

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verweigerung einer Terminsverlegung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BVerfGE 102, 122; 82, 30; BVerfG NJW 1998, 612; BGH NJW 2004, 164; NJW-RR 1998, 612; Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2018 - 6 W 1/18 -, vom 9. Mai 2018 - 6 WF 61/18 -, vom 2. Februar 2018 - 6 WF 17/18 -, vom 16. November 2015 - 6 WF 136/15 - und vom 30. Juni 2014 - 6 WF 102/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. April 2017 - 9 WF 23/17 -, vom 6. Februar 2015 - 9 WF 7/15 und vom 17. April 2012 - 9 WF 19/12 -).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2018 - 6 WF 130/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BVerfGE 102, 122; 82, 30; BVerfG NJW 1998, 612; BGH NJW 2004, 164; NJW-RR 1998, 612; Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2018 - 6 W 1/18 -, vom 9. Mai 2018 - 6 WF 61/18 -, vom 2. Februar 2018 - 6 WF 17/18 -, vom 16. November 2015 - 6 WF 136/15 - und vom 30. Juni 2014 - 6 WF 102/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. April 2017 - 9 WF 23/17 -, vom 6. Februar 2015 - 9 WF 7/15 und vom 17. April 2012 - 9 WF 19/12 -).
  • OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18

    Anforderungen an Rechtsbestand eines Verfügungspatents

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist ihr Interesse an der Unterbindung des Marktzutritts der Antragsgegnerin nicht vorrangig nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie anhand der Umsätze der Antragsgegnerin zu bestimmen, vielmehr ist auf die Gewinneinbußen auf Seiten der Antragstellerin abzustellen, da es keinem Zweifel unterliegt, dass sie ggf. den ihr entstandenen Schaden nicht nach der Lizenzanalogie ausgehend von einem Lizenzsatz in der Größenordnung von 10% aufgrund des (geringeren) Umsatzes der Antragsgegnerin berechnen wird, sondern nach dem ihr entgangenen Gewinn, den sie mit 1/3 ihres Umsatzes ansetzt, sodass sich selbst bei einer Ermäßigung des Streitwerts um 50% aufgrund des vorläufigen Charakters des Verfahrens der einstweiligen Verfügung, wie von der Antragstellerin angestrebt (in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Verfahren 6 W 1/18 wurde im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 4 UWG ein Abschlag von 25% vorgenommen, in dem Verfahren 6 W 1403/16 betreffend eine Patentverletzung hat der Senat die vom Landgericht vorgenommene Ermäßigung von lediglich 25% nicht beanstandet), ein Wert ergeben würde, der die Wertgrenze des § 39 Abs. 2 GKG deutlich übersteigt.
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 170/18

    Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung

    Zwar hat der Senat in seinem bereits angesprochenen Beschluss vom 19. Dezember 2018 die Zulassungsvoraussetzungen im Hinblick auf einen Beschluss des Kammergerichts vom 20. Februar 2018 (FamRZ 2018, 1114 ff) bejaht, weil die von diesem angewandten rechtlichen Maßstäbe und juristischen Wertungen in Widerspruch zu denen des erkennenden Senates stünden.
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

    Dabei kommt es auch in Erbrechtsfällen in besonderem Maße auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an, wobei eine objektive Beurteilung aus Sicht eines verständigen Dritten im Zeitpunkt der Erklärung vorzunehmen ist (KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 6 W 1/18, Rn. 18, beck-online; MüKo/Leipold, a. a. O., § 1954 Rn. 17; BeckOGK/Heinemann, a. a. O., § 1954 Rn. 73).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 66/21

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für Einziehung von Erbschein und

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert der Nachlassgegenstände übersteigen, begründen aber nur dann einen zur Anfechtung berechtigenden Eigenschaftsirrtum, wenn sie auf konkreten unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich des Bestandes an Aktiva und Passiva beruhen (vgl. KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 6 W 1/18 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.01.2009 - 19 U 150/08 -, juris Rn. 26 f.; OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 31 Wx 54/15 -, juris Rn. 9).
  • LG München I, 30.01.2018 - 7 O 17693/17

    Erfolglose Beschwerden in Bezug auf eine Patentverletzung

    Hiervon ist ein Abschlag von 25% und nicht von 50% (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.1.2018 - 6 W 1/18) wegen des einstweiligen Charakters vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 4 VI 858/17 bzw. I-3Wx140/18
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG liegen vor im Hinblick auf den Beschluss des Kammergerichts vom 20. Febr. 2018 - 6 W 1/18 (BeckRS 2018, 15549).
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