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   KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17   

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https://dejure.org/2018,52478
KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17 (https://dejure.org/2018,52478)
KG, Entscheidung vom 20.02.2018 - 7 U 40/17 (https://dejure.org/2018,52478)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 7 U 40/17 (https://dejure.org/2018,52478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB a.F. § 648a Abs. 1
    Anspruch des Unternehmers auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherung für titulierte Werklohnforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch im VOB-Vertrag gibt es nach freier Kündigung 5% der Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit um Kündigung: Im § 648a-Sicherungsprozess gilt Sichtweise des Auftragnehmers! (IBR 2019, 377)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch im VOB/B-Vertrag gibt es (vermutet) nach freier Kündigung 5% der Vergütung! (IBR 2019, 369)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Obwohl dem Landgericht Berlin im rechtlichen Ausgangspunkt zu folgen sei, wonach die Vertragskündigung die Grundlage für das Sicherungsverlangen der Klägerin nicht entziehe und hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen die im erstinstanzlichen Urteil zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 - richtungweisend sei, habe das Landgericht vornehmlich die Aussagen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur erforderlichen Schlüssigkeit einer zu sichernden Werklohnforderung in der Einzelfallanwendung verkannt und sich über ihre erstinstanzlich erhobenen Einwendungen zu Unrecht hinweggesetzt.

    "Zutreffend ist allerdings, dass § 648a Abs. 1 BGB dem Unternehmer auch im Rahmen eines VOB-Vertrages einen Anspruch auf Sicherheitsleistung in Höhe der vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung gewährt (vgl. BGH, NJW 2014, 2186 ff., Rn. 20 ff.; OLG Hamm, BauR 2016, 310; KG, IBR 206, 284).

    Ein Streit darüber, ob die von der Beklagten unter dem 5. Juli 2016 erklärte Kündigung des Vertragsverhältnisses als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund anzuerkennen ist oder als freie Kündigung gilt, ist im Prozess zur Erlangung der Sicherheit, ohne dass es einer Aufklärung der streitigen Tatsachen bedarf, im Sinne des Unternehmers aufzulösen und deshalb für die Bestimmung der zu sichernden Vergütung von einer freien Kündigung auszugehen (vgl. BGH, NJW 2014, 2186, 2188).

    Somit bleibt es dabei, dass die Klägerin entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechungslinie (BGH, NJW 2014, 2186, 2189) die Differenz zwischen der für die nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Vergütung einerseits und ersparten Aufwendungen und anderweitigem Erwerb andererseits nicht schlüssig dargelegt hat und das angefochtene Urteil aus diesem Grund insoweit keinen Bestand haben kann.

  • BGH, 06.03.1997 - VII ZR 47/96

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrages

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Er hat demnach die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus darzulegen, welche Kosten er erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGHZ 140, 365, 369; BauR 1997, 643, 644; ZfBR 1997, 78).

    Dabei hat der Unternehmer erbrachte und nicht erbrachte Leistungen jedoch getrennt abzurechnen (vgl. BGH, BauR 1997, 643, 644).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Er hat demnach die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus darzulegen, welche Kosten er erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGHZ 140, 365, 369; BauR 1997, 643, 644; ZfBR 1997, 78).

    Um einen Vergütungsanspruch nach §§ 649 Satz 2 BGB a. F., 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B für nicht erbrachte Leistungen schlüssig zu begründen, ist der Werkunternehmer grundsätzlich gehalten, eine detaillierte Abrechnung zu erstellen, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, sich mit den ersparten Kosten des Auftragnehmers und den tatsächlichen oder möglichen Zuflüssen aus anderweitigem Erwerb oder böswillig unterlassenem anderweitigen Erwerb auseinanderzusetzen, wozu auch die Grundlagen der unternehmerischen Kalkulation heranzuziehen sind (grundlegend BGHZ 140, 365, 369; s. ferner Busche in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2018, § 648 Rdnr. 30; Joussen/Vygen in: Ingenstau/Korbion, VOB, 20. Aufl. 2017, § 8 Abs. 1 VOB/B Rdnr. 57; Franz in: Leinemann, VOB/B, 6. Aufl. 2016, § 8 Rdnr. 91).

  • KG, 20.12.2016 - 7 U 123/15

    Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung bei VOB-Vertrag:

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    In Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung hat der Senat den allgemeinen rechtlichen Rahmen hierfür in seinem Urteil vom 20. Dezember 2016 - 7 U 123/15 - (Rdnr. 45, juris) wie folgt beschrieben:.
  • OLG Koblenz, 02.07.2015 - 1 U 1433/14

    Baubetreuer muss keine § 648a BGB-Sicherheit stellen!

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Da die Titulierung einer Forderung auf deren Werthaltigkeit grundsätzlich keinen Einfluss hat, verändert sich die Rechtsposition des Werkunternehmers hinsichtlich seines gesetzlich anerkannten Sicherungsbedürfnisses vielmehr nicht (in diesem Sinne ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 2015 - 1 U 1433/14 -, Rdnr. 21 juris).
  • BGH, 11.07.2013 - III ZR 361/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Wahrung der

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Nach einer außerordentlichen Kündigung des Bestellers aus wichtigem Grund steht dem Unternehmer die vereinbarte Vergütung nur für die erbrachten Leistungen zu, die der Unternehmer gleichfalls schlüssig darlegen muss (BGH, NJW 2014, 218).".
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Er hat demnach die vereinbarte Vergütung und darüber hinaus darzulegen, welche Kosten er erspart hat und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lassen muss (BGHZ 140, 365, 369; BauR 1997, 643, 644; ZfBR 1997, 78).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus KG, 20.02.2018 - 7 U 40/17
    Daran ermangeln jedoch sowohl die Schlussrechnung vom 20. Oktober 2016 (Anlage K 6) als auch der - gleichsam zu berücksichtigende (BGH, NZBau 2002, 507, 508) - Prozessvortrag der Klägerin.
  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des

    Dem folgt die obergerichtliche Rechtsprechung, wonach der Rechtsstreit über ein Sicherheitsverlangen nicht der geeignete Ort für einen Streit über die Berechtigung einer fristlosen Kündigung ist, wenn zumindest auch eine freie Kündigung nach § 648 Satz 1 BGB und damit ein Vergütungsanspruch nach § 648 Satz 2 BGB in Betracht kommen (zu § 649 BGB a.F.: OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2013 - 16 U 49/13, juris Rn. 30; KG, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 U 40/17, juris Rn. 15).

    Allerdings hat auch in diesem Fall der Unternehmer grundsätzlich erbrachte und nicht erbrachte Leistungen getrennt abzurechnen (KG, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 U 40/17, juris Rn. 15).

  • KG, 26.07.2019 - 21 U 3/19

    Sicherheitsleistung für die Vergütung von Bauleistungen

    Aus diesem Grund hat das Gericht die Sicherheit im Sicherungsprozess nach seiner freien Überzeugung in der Regel so zu bemessen, dass von einem Fehlen des wichtigen Grundes ausgegangen wird (ebenfalls in dieser Richtung allerdings ohne die Beschränkung auf den Regelfall BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274, Rz. 29; KG, Urteil vom 20. Februar 2018, 7 U 40/17, Rz. 15).
  • OLG Braunschweig - 8 U 105/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    In den Verfahren 8 U 105/16 (LG Braunschweig 7 O 585/16), 7 U 40/17 (LG Braunschweig 1 O 3446/16), 7 U 73/17 (LG Braunschweig 11 O 4093/16) und 7 U 120/17 (LG Braunschweig 11 O 4089/16) wurde jeweils die Berufung durch die Klägerseite zurückgenommen.
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