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   KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18   

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https://dejure.org/2019,5107
KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18 (https://dejure.org/2019,5107)
KG, Entscheidung vom 20.02.2019 - 26 U 29/18 (https://dejure.org/2019,5107)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 26 U 29/18 (https://dejure.org/2019,5107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 Abs 1 ZPO, § 346 Abs 1 BGB, § 346 Abs 2 BGB, § 355 Abs 1 S 1 BGB, § 495 Abs 1 BGB
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Höhe des auf den zurückzugewährenden Kapitalbetrag zu zahlenden Zinssatzes; Anfechtung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung ohne Berufungsangriff gegen die Hauptsacheentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Darlehensgebers nach Widerruf der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Darlehensgebers nach Widerruf der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 9 U 89/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18
    Zu den Folgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages (entgegen OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.04.2018, 9 U 89/17) sowie zu prozessualen Fragen (Erledigung, Kosten) in Darlehenswiderrufsfällen.

    Der abweichenden Auffassung, die in dem von den Klägern angeführten Urteil des OLG Düsseldorf vom 30. April 2018 (9 U 89/17) geäußert wird, folgt der Senat weiterhin nicht.

    Soweit das OLG Düsseldorf (Urteil vom 30. April 2018 - 9 U 89/17 - [BKR 2019, 35] in juris veröffentlicht) die Auffassung vertritt, der Darlehensnehmer schulde aus dem ihm überlassenen Darlehenskapital allenfalls einen in Höhe des zum Zeitpunkt des Widerrufs marktüblichen Zinses, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Insbesondere war die Revision nicht im Hinblick auf die - oben erwähnte (zu Ziffer 2.b.) - abweichende Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 30.04.2018 (9 U 89/17) zur Berechnung des Nutzungswertersatzanspruches der Bank geboten.

  • KG, 08.11.2017 - 26 U 109/16

    Bemessung des Streitwerts erster Instanz: Entscheidung über einen Hilfsantrag

    Auszug aus KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18
    Dieser Rechtsprechung ist der Senat gefolgt (vgl. Senat , Urt. v. 08.11.2017, 26 U 109/16, Rdnr. 51 zit. nach Juris).

    Dies entspricht der mittlerweile ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, der auch der Senat folgt (vgl. etwa Senat , Urt. v. 8.11.2017, 26 U 109/16, Rdnr. 56 zit. nach Juris).

  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18
    Denn die Bezugnahme auf die tatsächliche Situation entspricht der seit geraumer Zeit gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH , Beschl. v. 22.9.2015, XI ZR 116/15, Rdnr. 7 zit. nach Juris: "Insbesondere sind die Rechtsfolgen höchstrichterlich geklärt, die nach Widerruf ... eintreten ... . Der Senatsrechtsprechung ... lässt sich ohne weiteres entnehmen, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber ... Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta schuldet." [Kursive Hervorhebung im Zitat erfolgte durch den Senat]).
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16

    Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18
    Unabhängig davon, dass § 357a Abs. 3 BGB in der seit dem 13. Juni 2014 geltenden Fassung lediglich eine Fortschreibung, nicht aber eine Änderung des bis dahin geltenden Rechts darstellt (BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 - Rdnr. 10 nach juris), überzeugt insbesondere die Auffassung, der Darlehensnehmer schulde nach Widerruf lediglich tatsächlich gezogene Nutzungen in Höhe der aktuellen Marktzinsen, im Zweifel Zinsen in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz entsprechend § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F. (OLG Düsseldorf, a. a. O., Rdnr. 60 nach juris) nicht.
  • LG Berlin, 14.02.2018 - 37 O 60/17

    Kreditwiderruf: DKB erkennt Widerruf von Darlehensverträgen an

    Auszug aus KG, 20.02.2019 - 26 U 29/18
    Die Berufung der Kläger gegen das am 14. Februar 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 37 des Landgerichts Berlin - 37 O 60/17 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21
    Die Höhe der Sicherheitsleistung der Beklagten wird unter Einschluss der erstinstanzlichen Verurteilung zuzüglich Kosten bestimmt (Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl. 2022, § 709 Rn. 11; KG, Urteil vom 20.02.2019 - 26 U 29/18, juris).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 6 U 165/19

    Anspruch auf Zahlung von Marktprämie nach dem EEG und Schadensersatz; Fehlende

    Die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit dieses Urteils beruht auf §§ 708 Nr. 10 S. 1, 711 ZPO und die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils auf § 708 Nr. 10 S. 2 ZPO i.V.m. § 711 ZPO analog (vgl. KG, Urteil vom 20.02.2019 - 26 U 29/18, juris Rn. 27).
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