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   KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88   

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https://dejure.org/1989,7583
KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88 (https://dejure.org/1989,7583)
KG, Entscheidung vom 20.03.1989 - 24 W 3239/88 (https://dejure.org/1989,7583)
KG, Entscheidung vom 20. März 1989 - 24 W 3239/88 (https://dejure.org/1989,7583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Protokollberichtigung einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Protokollberichtigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 742
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88
    Eine gesetzliche Beweiskraft kommt dem Protokoll daher nicht zu (BayObLGZ 1984, 213, 216; MDR 1984, 495; DWE 1987, 56, 57).
  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
    Auszug aus KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88
    Einem Wohnungseigentümer kann gegen die Verfasser des nach § 24 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG zu führenden Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Protokollberichtigung zustehen, wenn der Inhalt des Protokolls ihn rechtswidrig beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Auszug aus KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88
    Einem Wohnungseigentümer kann gegen die Verfasser des nach § 24 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG zu führenden Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Protokollberichtigung zustehen, wenn der Inhalt des Protokolls ihn rechtswidrig beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74
    Auszug aus KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88
    Einem Wohnungseigentümer kann gegen die Verfasser des nach § 24 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG zu führenden Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Protokollberichtigung zustehen, wenn der Inhalt des Protokolls ihn rechtswidrig beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
  • BayObLG, 21.02.1991 - BReg. 2 Z 2/91

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Bindung des Gerichts an

    Dem Antragsteller stünde ein Anspruch auf Berichtigung des Protokolls dann zu, wenn er durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt oder eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch protokolliert worden wäre (BayObLGZ 1982, 445/447; KG WuM 1989, 347; vgl. ferner BayObLG …
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