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   KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08   

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https://dejure.org/2009,4328
KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08 (https://dejure.org/2009,4328)
KG, Entscheidung vom 20.03.2009 - 7 U 161/08 (https://dejure.org/2009,4328)
KG, Entscheidung vom 20. März 2009 - 7 U 161/08 (https://dejure.org/2009,4328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unterzeichnung von Montageberichten; Beschränkung der Haftung des Nachlasses für Schulden im Verhältnis zwischen dem Vor- und dem Nacherben

  • Judicialis

    BGB § 1967; ; BGB § 2124 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1967; BGB § 2124 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Unterzeichnung von Montageberichten; Beschränkung der Haftung des Nachlasses für Schulden im Verhältnis zwischen dem Vor- und dem Nacherben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abzeichnung v. Arbeitsbericht: Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterzeichnung von Montageberichten, Stundenlohnzettel und Bautagesberichte: deklaratorisches Schuldanerkenntnis.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterzeichnung von Arbeitsberichten durch den Bauherrn oder seinen Vertreter ist deklaratorisches Schuldanerkenntnis! (IBR 2009, 1225)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1520
  • FamRZ 2009, 2122
  • BauR 2009, 1338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Auszug aus KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08
    Darunter fallen, wie allgemein anerkannt ist, alle Verbindlichkeiten, die auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses zurückgehen, so z. B. bei Fortführung eines zum Nachlass gehörenden Handelsgeschäfts oder sonstigen Betriebs (BGH NJW 1978, 1385, zitiert nach juris, dort Rn. 25).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08
    Dem steht nicht entgegen, dass die Prüfung einer Schlussrechnung durch den Architekten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich keine Anerkenntniswirkung hat, weil es sich um eine Wissenserklärung handelt (BGH BauR 2002, 613, zitiert nach juris, dort Rn. 24 f.).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08
    Auch für den Nacherben sind die vom Vorerben aus ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses begründeten Forderungen Dritter Nachlassverbindlichkeiten (BGHZ 32, 60, zitiert nach juris, dort Rn. 32).
  • KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten und für Mängel und

    Auszug aus KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08
    Würde man es genügen lassen, einer geleisteten Arbeitsstundengesamtzahl einfach eine niedrigere für erforderlich gehaltene Zahl entgegenzusetzen, würden die Stundenlohnzettel ihren Sinn verlieren (KG NZBau 2003, 36).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 6 Sa 452/08

    Schuldanerkenntnis, konstitutives Schuldanerkenntnis, Arbeitslohn, Abrechnung,

    Die Abzeichnung von Stundenzetteln, d. h. die Bestätigung gearbeiteter Stunden, ist aber in der Regel nur ein deklaratorisches, kein konstruktives Anerkenntnis (KG 09.08.2002 - 7 U 203/01 - NZ Bau 2003, 36; KG 20.03.2009 - 7 U 161/08 -).
  • LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18

    Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Hausgeldvorauszahlung gegen

    Ähnlich wie bei einem Insolvenzverwalter, der sich erst dann unter nachvollziehbarer Darlegung der von ihm unternommenen Bemühungen pauschal mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) erklären darf, wenn er die Geschäftsunterlagen des Schuldners gesichtet, erforderlichenfalls den Schuldner befragt hat und seine Erkundigungen keinen Aufschluss erbracht haben (BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 249/09, Rn. 16, zitiert nach juris), wäre auch die Beklagte verpflichtet gewesen, die im Nachlass befindlichen Unterlagen (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Einzelwirtschaftspläne und Anforderungsschreiben des Verwalters zur Einzahlung von Anteilen an beschlossenen Sonderumlagen) zu sichten, ggf. Einsicht in die Beschlusssammlung und weitere Verwaltungsunterlagen beim WEG-Verwalter zu nehmen und erforderlichenfalls beim Erben Erkundigungen einzuholen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.03.2009 - 7 U 161/08, Rn. 4, zitiert nach juris).
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