Rechtsprechung
KG, 20.03.2012 - 25 W 102/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29 BGB, § 81 Abs 1 FamFG, § 83 Abs 2 FamFG, § 91a ZPO
Bestellung eines Notvorstandes für einen Eishockeyverein: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren; Beschwerde eines Vereinsmitglieds nach Rücknahme einer Austrittserklärung; eingeschränkter Ermessensspielraum bei Bestellung durch das ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Kostenentscheidung des Registergerichts nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Notvorstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung des Registergerichts nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Notvorstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
1. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG und § ... 312c Abs. 1 BGB (in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB) stellen - soweit sie bei juristischen Personen zusätzlich die Angabe des bzw. eines Vertretungsberechtigten im Impressum fordern - keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar. Es fehlt insoweit an einer hinreichenden Grundlage im Unionsrecht. (amtlicher Leitsatz)
Beschwerdebefugnis, Bestellung, Ermessensspielraum, Gesellschaftsrecht, Notgeschäftsführer, überprüfbares Ermessen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 95 VR 5080
- KG, 20.03.2012 - 25 W 102/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 207
- Rpfleger 2012, 634
- NZG 2013, 262
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96
Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln
Auszug aus KG, 20.03.2012 - 25 W 102/11
Gegen den Beschluss, mit dem ein Notvorstand bestellt wird, ist auch ein einfaches Vereinsmitglied zur Beschwerde berechtigt (BayObLG NJW-RR 1997, 289;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 59 Rn. 87). - BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58
Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus KG, 20.03.2012 - 25 W 102/11
Eine (analoge) Anwendung des § 91a ZPO kommt demgegenüber nicht in Betracht, da der Gesetzgeber hier ausdrücklich in § 83 Abs. 2 FamFG eine Spezialregelung unter Verweis auf § 81 Abs. 1 FamFG getroffen hat, so dass eine durch eine analoge Anwendung von § 91a ZPO zu schließende Lücke nicht besteht (vgl. zur Rechtslage vor In-Krafttreten des FamFG: BGHZ 28, 117, 119). - BGH, 24.01.2008 - AnwZ (B) 15/07
Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens …
Auszug aus KG, 20.03.2012 - 25 W 102/11
Als besonderer Billigkeitsgrund für die Auferlegung der Kosten kann das voraussichtliche Unterliegen eines Beteiligten in Betracht gezogen werden (BGH NJW-RR 2008, 794;… Keidel/Zimmermann, a.a.O. m.w.N.). - OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines
- OLG Düsseldorf, 22.02.2016 - 3 Wx 35/16
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Bestellung eines Notvorstandes …
Gegen einen Beschluss, mit dem ein Notvorstand nach § 29 BGB bestellt wird, sind neben dem Verein auch Vorstandsmitglieder und sogenannte einfache Vereinsmitglieder zur Beschwerde berechtigt (BayObLG NJW-RR 1997, 289 f.; KG FGPrax 2012, 207 f.).