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   KG, 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18 - 162 Ss 39/18   

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https://dejure.org/2018,16471
KG, 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18 - 162 Ss 39/18 (https://dejure.org/2018,16471)
KG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18 - 162 Ss 39/18 (https://dejure.org/2018,16471)
KG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 - 162 Ss 39/18 (https://dejure.org/2018,16471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    StVG § 25 BKatV § 4 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei fast zwei Jahre zurückliegender Voreintragung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrverbot - Voreintragung im Fahreignungsregister

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrverbot: Lange zurückliegende Rechtskraft der Voreintragung spielt keine Rolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2
    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei fast zwei Jahre zurückliegender Voreintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrverbot: Indizwirkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei fast zwei Jahre zurückliegender Voreintragung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284).Zwar gilt die Vorbewertung des Verordnungsgebers, die in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV bezeichnete Ordnungswidrigkeit sei in der Regel durch ein Fahrverbot zu ahnden, nicht uneingeschränkt.
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus KG, 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18
    Nach dessen auch von den Gerichten zu beachtender Vorbewertung ist eine beharrliche Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, so dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbots als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18
    Nach dessen auch von den Gerichten zu beachtender Vorbewertung ist eine beharrliche Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, so dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbots als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • KG, 15.10.2018 - 3 Ws (B) 238/18

    Bußgeldbescheid als wirksame Verfahrensgrundlage

    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann daher nur dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht und deswegen Ausnahmecharakter besitzt, dass die Verhängung der regelhaften Sanktionen der BKatV, insbesondere die Anordnung eines Fahrverbots eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 -, vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 - und vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 - alle juris).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann daher nur dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht und deswegen Ausnahmecharakter besitzt, dass die Verhängung der regelhaften Sanktionen der BKatV, insbesondere die Anordnung eines Fahrverbots eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 -, vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 - und vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 - alle [juris]).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist eine beharrliche Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 - und vom 19. Januar 2005 - 3 Ws (B) 584/04, beide juris).
  • KG, 16.04.2019 - 3 Ws (B) 82/19

    Überprüfung der Bemessung der Geldbuße in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Von der Anordnung des Fahrverbotes kann lediglich dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht, dass die Verhängung eines Fahrverbotes eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 - juris).
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